Beiwagen
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Beiwagen bezeichnet:
- einen Seitenwagen an motorisierten Zweiradfahrzeugen, siehe Motorradgespann
- einen Seitenwagen oder Schwenker an Fahrrädern, siehe Fahrradanhänger
- einen antriebslosen Anhänger bei der Straßenbahn oder Eisenbahn, siehe Beiwagen (Bahn)
- einen antriebslosen Anhänger eines Omnibusses oder Oberleitungsbusses, siehe Busanhänger
- historisch einen Beiwagen einer Postkutsche, der bei starkem Fahrgastaufkommen mit separaten Zugpferden nach gleichem Fahrplan hinter der regulären Kutsche her fuhr
- eher selten genutzte deutsche Bezeichnung für Rückversicherungs-Sidecars, siehe Sidecar (Rückversicherung)
Siehe auch
Wiktionary: Beiwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen