Bell Deutschland

deutsche Geschäftsbereich des schweizerischen Fleischverarbeitungsunternehmens Bell AG

Die Bell Deutschland Holding GmbH (ursprünglich Bell Deutschland GmbH & Co. KG) ist der deutsche Geschäftsbereich (Division) des schweizerischen Fleischverarbeitungsunternehmens Bell AG, das wiederum mehrheitlich der ebenfalls Schweizer Coop-Genossenschaft gehört.

Bell Deutschland Holding
Rechtsform GmbH
Gründung 1. September 2012
Sitz Seevetal, Niedersachsen
Leitung Martin Schygulla
Markus von der Pütten
Xavier Buro
Marco Tschanz[1]
Mitarbeiterzahl 2828[1]
Umsatz 776,8 Mio. Euro[1]
Branche Lebensmittelindustrie
Website bellfoodgroup.com
Stand: 31. Dezember 2021

Porträt

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Die Bell Deutschland GmbH besteht seit 1. September 2012 und hat ihren Sitz in Seevetal, direkt südlich von Hamburg. Sie verfügt über sieben Produktionsstätten in Deutschland (Seevetal, Edewecht, Schiltach, Reife- und Logistikzentrum in Harkebrügge). U. a. die Bell-Betriebe in Casarrubios del Monte und Fuensalida (beide Spanien) sind organisatorisch ebenfalls Bell Deutschland zugeordnet.[2][3] Auch das Frischfleischgeschäft der Marke Gourmet naturel ist Teil der Division.

Marken von Bell Deutschland sind Abraham, Bell und Gourmet naturel. Die Produkte der Division werden in rund 25 Länder Europas vertrieben. In der Bundesrepublik ist Bell Deutschland nach eigenen Angaben Marktführer bei Rohschinken.

2019 hat die Zur-Mühlen-Gruppe das Wurstwarengeschäft von Bell Deutschland übernommen.[4] Das Werk in Bad Wünnenberg wurde im gleichen Jahr von Hilcona übernommen.[5][6]

Kennzahlen

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Das Unternehmen beschäftigte 2021 im Durchschnitt 2828 Mitarbeiter und erreichte einen Jahresumsatz von 776,8 Millionen Euro.[1]

Kartellverfahren

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Im Juli 2014 verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld unter anderem gegen die Bell Deutschland Holding als Nachfolgerin der Firmen Zimbo Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG und Abraham GmbH, da diese Unternehmen sich mit zahlreichen Mitbewerbern viele Jahre lang illegal im Rahmen des sogenannten Wurstkartells über Preisspannen bei Wurstwaren abgesprochen hätten.[7] Bell bezifferte die Höhe der Buße gegen sich auf rund 100 Millionen Euro (etwa ein Drittel der Bußgeldsumme gegen alle Beteiligten), widersprach den Vorwürfen und kündigte Einspruch dagegen an.[8]

Bell konnte aufgrund unternehmensinterner Umstrukturierung, auch „Wurstlücke“ genannt, erwirken, dass die Bußgeldbescheide in Höhe von 99,6 Mio. Euro aufgehoben werden mussten. Alleine in dem Verfahren, in dessen Rahmen auch Bußgeldbescheide gegen Marten Vertriebs GmbH & Co. KG und Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG aufgehoben werden mussten, sind nach Einschätzungen von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, Bußgelder in einer Gesamthöhe von 238 Mio.[9] Euro entfallen. Anfang Juni 2017 wurde die „Wurstlücke“ mit der 9. GWB-Novelle geschlossen.[10]

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Einzelnachweise

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  1. a b c d Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 der Bell Deutschland Holding GmbH,Seevetal. In: Bundesanzeiger, 24. Februar 2023. Abgerufen im Bundesanzeiger am 20. April 2024.
  2. Bell España Alimentación S.L.U. — Standort: Casarrubios del Monte. In: bellfoodgroup.com. Abgerufen am 12. Januar 2024.
  3. Bell España Alimentación S. L. U. — Standort: Fuensalida. In: bellfoodgroup.com. Abgerufen am 12. Januar 2024.
  4. Norbert Lehmann: Tönnies-Tochter Zur Mühlen übernimmt deutsches Wurstgeschäft von Bell. In: agrarheute.com. 29. Juli 2019, abgerufen am 3. September 2019.
  5. Martin Krause: Salat und Müsli statt Frikadellen aus Bad Wünnenberg. In: nw.de. 29. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.
  6. In Bad Wünnenberg werden nun Salate und Müsli hergestellt. In: westfalen-blatt.de. 30. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.
  7. Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Wursthersteller, Pressemitteilung Bundeskartellamt, 15. Juli 2014.
  8. Deutsches Bundeskartellamt verhängt Bussgeld – Bell weist Vorwürfe zurück und wird Einspruch einlegen (Memento vom 19. Juli 2014 im Internet Archive), Pressemitteilung Bell AG, 15. Juli 2014
  9. „Wurstlücke“ – Weitere Bußgelder in Höhe von rund 110 Mio. Euro entfallen in Folge von unternehmensinternen Umstrukturierungen. (PDF) In: Pressemitteilung. Bundeskartellamt, 26. Juni 2017, abgerufen am 9. November 2021.
  10. BMWI: 9. GWB-Novelle - ein modernes Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung. BMWI, 9. Juni 2014, abgerufen am 4. Juli 2017.