Benutzer

Person, die einen Computer oder ein Netzwerk nutzt

Ein Benutzer (für eine männliche Person) oder eine Benutzerin (für eine weibliche Person)[1] (auch Endbenutzer,[2] Anwender bzw. Anwenderin,[3][1] Bediener[4][5] bzw. Bedienerin,[6] Benützer[7] bzw. Benützerin[8] oder einfach kurz Nutzer bzw. Nutzerin[3][1], umgangs-/fachsprachlich auch User[9] (von englisch user) genannt) ist eine Person, die ein Hilfs- oder Arbeitsmittel verwendet.

Begriffsdefinition

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Geschlechtsspezifische Ausprägungen

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Insbesondere der Duden unterscheidet explizit zwischen den geschlechtsspezifischen Bezeichnungen Benutzer bzw. Benutzerin, dies gilt auch für alternative Bezeichnungen.[1][3] Im Weiteren wird die geschlechtsneutrale Schreibweise Benutzer/in, Anwender/in usw. benutzt.

Bedeutung

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Der Begriff Benutzer/in mit seinen verschiedenen alternativen Bezeichnungen ist ungenau und nur selten definiert,[9] er wird in einer Vielzahl unterschiedlicher Kontexte genutzt, so z. B.

Auch die Kunden einer Anstalt des öffentlichen Rechts werden Nutzer oder Benutzer genannt.[12]

In der Informatik wird eher die englische Bezeichnung user als das deutsche Benutzer/in gebraucht,[11] diese gibt es nur in der geschlechtsneutralen Schreibweise.[13]

Alternative Bedeutungen und Abgrenzung derselben

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Benutzer/Benutzerin und Bediener/Bedienerin

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Der Begriff Bediener bzw. Bedienerin ist mehrdeutig: Er wird zum einen als Bediener/in einer technischen Maschine verwendet (damit ein Synonym zu Benutzer/in),[5][6] zum anderen vor allem im Ostösterreichischen für eine männliche bzw. weibliche Haushaltshilfe.[5][6]

„Benutzer“ und „Anwender“

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Die Ausdrücke „Benutzer“ und „Anwender“ werden oft synonym verwendet,[14] im Kontext Computer/Software jedoch auch mit unterschiedlichen Bedeutungen:[15]

  • Benutzer: Personen oder Personengruppen, die sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben einer Datenverarbeitungsanlage bedienen und [… dabei] in unmittelbarem Kontakt mit der Anlage stehen.
  • Anwender: Organisationen oder Institutionen, die die Anschaffung und den Betrieb der Anlage oder Software verantworten (Auswahl, Lizenz, Installation).

Beispiel: Ein Unternehmen, das für die Verwaltung eines Lagers einen Computer bzw. eine bestimmte Software einsetzt, ist in dieser Rolle ein Anwender. Die mit der Bedienung des Warenwirtschaftssystems beauftragten Lagerarbeiter sind Benutzer.

Benutzer/Benutzerin und User

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Der Begriff User wird synonym zu Benutzer/in verwendet. Er umfasst aber lediglich informationstechnische Anwendungen: Benutzer/in eines Computers, einer Website oder einer Software.[11]

Elektronische Datenverarbeitung

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In der elektronischen Datenverarbeitung steht der Ausdruck für eine Person, die einen Computer benutzt (englisch User). Administrativ kann für Benutzer ein Benutzerkonto geführt werden, mit dem z. B. die Authentifizierung vorgenommen und die Berechtigung zur Ausübung bestimmter Funktionen/Programme festgelegt (und gesichert) werden kann. Im Rahmen der Benutzerverwaltung können Benutzer über gemeinsame Benutzerrollen und Benutzergruppen zusammengefasst werden. Eine Benutzerschnittstelle ermöglicht es einem Benutzer, mit einem Gerät, einer Maschine, einem Computer, einer Sache etc. zu interagieren.

Telekommunikation

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Mit dem Rechtsbegriff „Nutzer“ wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen (§ 2 Nr. 3 TMG).

In Meyers großem Taschenlexikon von 1987 ist der Begriff Benutzer noch nicht aufgeführt.[16] Ebenso fehlen Anwender,[17] Bediener,[18] sowie Nutzer[19].

Auch Gablers Wirtschaftslexikon von 1979 enthält noch nicht den Benutzer,[20] im Online-Lexikon ist er Stand 2024 enthalten.[9]

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Wiktionary: Anwender – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Benutzer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b c d Der Duden unterscheidet explizit zwischen einem ausschließlich männlichen Benutzer (vgl. Benutzer. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024: „männliche Person, die etwas [leihweise] benutzt“) und einer ausschließlich weiblichen Benutzerin (vgl. Benutzerin. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024: „weibliche Person, die etwas [leihweise] benutzt“) Dasselbe gilt für Anwender und Anwenderin sowie Nutzer und Nutzerin.
  2. Richard Lackes: Endbenutzer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  3. a b c Benutzer. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024 (Siehe „Synonyme zu Benutzerin und Benutzer“).
  4. a b Bediener, der. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS). Abgerufen am 12. Juli 2024.
  5. a b c Bediener. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  6. a b c Bedienerin. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  7. a b Benutzer. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  8. a b Benutzerin. In: Duden. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  9. a b c d Richard Lackes: Benutzer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 12. Juli 2024.
  10. Was ist ein Benutzer? Microsoft, 13. Juni 2023, abgerufen am 12. Juli 2024.
  11. a b c Benutzer Begriffserklärung und Definition. In: SEO-Analyse. Fuchs Media Solutions, abgerufen am 12. Juli 2024.
  12. Ausarbeitung – Bundesanstalten als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Az. WD 3 – 3000 – 046/12). In: bundestag.de. Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, 22. Februar 2012, abgerufen am 14. Juli 2024.
  13. user. In: leo.org. Abgerufen am 12. Juli 2024 (englisch, deutsch).
  14. Anwender In: Duden Onlinewörterbuch. Bibliographisches Institut GmbH – Dudenverlag, abgerufen am 20. April 2020.
  15. Stichworte Benutzer und Anwender in Informatik Duden ISBN 3-411-05232-5.
  16. Meyers großes Taschenlexikon. 2., neu bearbeitete Auflage. Band 3, Bahr–Box. BI Taschenbuchverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02903-X, S. 151.
  17. Meyers großes Taschenlexikon. 2., neu bearbeitete Auflage. Band 2, Anh–Bahn. BI Taschenbuchverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02902-1, S. 52.
  18. Meyers großes Taschenlexikon. 2., neu bearbeitete Auflage. Band 3, Bahr–Box. BI Taschenbuchverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02903-X, S. 117.
  19. Meyers großes Taschenlexikon. 2., neu bearbeitete Auflage. Band 16, Now–Pers. BI Taschenbuchverlag, Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02916-1, S. 16.
  20. Gablers Wirtschaftslexikon. 10. neubearbeitete Auflage. Band 1. A-B. Gabler, Wiesbaden 1980, ISBN 3-409-30322-7, S. 546.