Unter Hochwasserrisikomanagement werden eine Reihe von vorsorglichen Maßnahmen zur Vermeidung von örtlichen / regionalen Hochwässern und Anweisungen zum Management der Hilfeleistungen durch staatliche Stellen bei einem drohenden oder eingetretenen Hochwasserschaden verstanden.
In der Europäischen Union gibt es seit 2007 die dafür einschlägige Richtlinie RL 2007/60 des Europ. Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
Begründung und Ziele
BearbeitenEs folgen 22 weitere Gesichtspunkte zur Begründung der EU-weit geltenden und 18 Artikel umfassenden Richtlinie.
Gegenstand der EU-Richtlinie
BearbeitenUmsetzung der Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland
BearbeitenIn den Bundesländern, in deren Kompetenz der Katastrophenschutz fällt, sind die Schritte zur Umsetzung …
Literatur
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Abdruck der deutschsprachigen Version bei bmu.de - RL 2007/60 des Europ. Parl und des Rates
Einzelnachweise
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Kategorien entfallen hier ja wohl erstmal
Kategorie:Richtlinie (EU)|Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt]]
Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)]]
Kategorie:Europarecht]]
Kategorie:Wasserbau]]