Benutzer:AlMa77/Kennzeichen des diplomatischen Korps in Österreich
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Diplomatenkennzeichen
BearbeitenDie Kennzeichen des diplomatischen Korps bzw. internationaler Organisationen in Österreich bestehen aus der zweistelligen Behördenkennung, gefolgt von Trennstrich und ein bis fünf Ziffern als Vormerkzeichen. In der Behördenkennung steht der erste Buchstabe für das Bundesland (B,G[1],K,N,O,T,V), in der die Institution angesiedelt ist, der zweite Buchstabe für die Art der Institution, d.h. diplomatisches oder konsularisches Korps (D oder K); siehe Bezirks- und Behördenkennung). Häufigste Kennung ist WD-, das diplomatische Korps in Wien.[2]
Die nachfolgenden Ziffern (Vormerkzeichen) geben Nationalität und Status des Wagennutzers wider. Die ersten Ziffern bilden den Ländercode; während die Anzahl der nachfolgenden Ziffern in der Regel den Status des Wagennutzers wiedergibt.
So trägt das Fahrzeug des ranghöchsten Vertreters (Botschafter) nur den Ländercode, z.B. WD-4 für den deutschen Botschafter in Wien, während Fahrzeuge des nachgeordneten Personals zwei- bis fünfziffrige Vormerkzeichen, z.B. WD-4x, WD-40x bzw. WD-40xx WD-40xxx. Bei der Botschaft Aserbaidschans in Wien trägt der Botschafterwagen WD-857, sonstige Fahrzeuge z.B. WD-857x bzw. WD-857xx.
Ländercodes
BearbeitenDas Nummernsystem[3] beginnt mit dem Nuntius als dem Doyen des Diplomatischen Korps in Österreich. Danach folgen die diplomatisch in Österreich vertretenen Staaten zum Zeitpunkt 1967 auf den Ländercodes 1–57, in alphabetischer Reihenfolge nach französischsprachiger Staatsbezeichnung. Dabei wurden die runden Zehner nicht vergeben, da dies Unternummern einstelliger Ländercodes sind. Ziffern oberhalb 57 wurden Staaten vergeben, die später oder nur konsularische Vertretungen in Österreich stationiert haben. Derzeit gibt es 116 Botschaften in Österreich, ferner gibt es 11 internationale Organisationen.
Nicht bekannt sind Kennzeichen für die Botschaften der Staaten: Andorra, Armenien, Bangladesch, Belize, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Dominikanische Republik, El Salvador, Island, Kasachstan, Kenia, Kirgistan, Kosovo, Kroatien, Laos, Liechtenstein, Malta, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Namibia, Pakistan, Paraguay, San Marino, Simbabwe, Slowenien, Sri Lanka, Sudan, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam.
- ↑ Ausnahmeregel, um drei Buchstaben zu vermeiden (GD/GK statt STD/STK)
- ↑ Die rechtliche Grundlage der Behördenkennung bestimmt sich durch § 26 Absatz 5 die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung.
- ↑ [1]