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Frühere Verwaltungsgliederung
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Verwaltungsgliederung nach dem Kallikratis-Programm
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Gemeinde (Δήμος)
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- Untere Verwaltungsebene.
- Insgesamt 910 Gemeinden (δήμοι) und 124 Landgemeinden (κοινότητες). Die meisten waren 1997 aus dem "Kapodistrias-Programm“ hervorgegangen.
- Aufgeteilt in Gemeindebezirke (δημοτικά διαμερίσματα).
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- Untere Verwaltungsebene.
- Reduzierung auf 326 Gemeinden durch freiwillige oder erzwungene Zusammenschlüsse.
- Teilweise Übernahme der Zuständigkeiten der Präfekturen.
- Die Gemeinden sind aufgeteilt in Gemeindeeinheiten (Δημοτική ενότητα|δημοτικές ενότητες), deren Bezirke sind identisch mit den alten Gemeinden. Die Gemeindeeinheiten wiederum gliedern sich in Ortschaften (Κοινότητα|κοινότητες), die den alten Gemeindebezirken entsprechen.
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Präfektur (Νομαρχία)
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- Zweite Verwaltungsebene.
- Insgesamt 57 Präfekturen. Aufteilung des Landes in Präfekturen, Attika in Präfekturbezirke.
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- Abgeschafft. Die bisherigen Präfekturen werden als lediglich unselbständige Regionaleinheiten (Περιφερειακή Ενότητα) geführt.
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Region (Περιφέρεια)
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- Insgesamt 13.
- Zuständig für die Koordination und die Rechtsaufsicht über die lokalen Behörden sowie die Umsetzung der staatlichen Politik auf regionaler Ebene.
- Der Regionspräsident (περιφερειάρχης) wird von der Regierung ernannt.
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- Die Regionen bleiben in den gleichen geographischen Grenzen,
- sind aber sekundäre Verwaltungsebene. Teilweise Übernahme der Zuständigkeiten der Präfekturen.
- Gewählter Regionspräsident (περιφερειάρχης) und Regionalrat.
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Verwaltungsdirektion (Αποκεντρωμένη Διοίκηση, dt. Dezentrale Behörde)
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Gab es nicht.
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- Attika mit Sitz in Athen,
- Thessalien/Mittelgriechenland mit Sitz in Larisa
- Epirus/Westmakedonien mit Sitz in Ioannina,
- Peloponnes, Westgriechenland und Ionisches Meer mit Sitz in Patras,
- Ägäis mit Sitz in Piräus,
- Kreta mit Sitz in Iraklio,
- Mazedonien/Thrakien mit Sitz in Thessaloniki.
- Ihr Leiter (Generalsekretär) wird von der Regierung ernannt.
- Übernehmen im Wesentlichen die Zuständigkeiten der alten Regionen.
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Kommunale Unternehmen
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Rund 6.000 Unternehmen und juristische Personen der Gemeinden.
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Reduziert auf etwa 2.000 durch Zusammenschlüsse oder Auflösungen.
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Kommunale Finanzen
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Mittel aus dem Staatshaushalt, europäischen Programmen, kommunalen Steuern, Eigenmittel (z. B. durch kommunale Unternehmen, Strandbewirtschaftung, Steinbrüche etc.)
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Wie bisher. Hinzu kommen Anteile an den staatlichen Steuern (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer)
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Kommunalwahlen
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Alle 4 Jahre im Oktober. Wenn der Erste nicht 42% der Stimmen erhält, erfolgt am darauf folgenden Sonntag eine Stichwahl zwischen den beiden Führenden.
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Alle 5 Jahre im Juni, gleichzeitig mit den Wahlen zum Europäischen Parlament (mit Ausnahme der Wahlen 2010). Erforderlich ist die absolute Mehrheit. Wird sie nicht erreicht, erfolgt am darauf folgenden Sonntag eine Stichwahl zwischen den beiden Führenden.
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