Bologna-Diskussion
BearbeitenArgumente für und gegen Änderungen des Bologna-Prozesses. Bitte nur sinnvolle Diskussion möglichst mit guter Argumentation. Meinungen weiter unten.
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Meinungen
BearbeitenDiplom und Master
BearbeitenLieber Herr Bartian,
Ich glaube, Sie müssen Ihre Meinung ändern! Nicht an allen Deutschen Universitäten wird pauschal Bachelor und Master eingeführt.
So sieht das Sächsiche Hochschulgesetz vor, dass auch weiter erprobte Diplomabschlüsse beibehalten werden können. Die Fakultät Bauinierwesen der TU Dresden hat einen neu überarbeiteten bologna-konformen Diplomstudiengang, in den sich Studenten seit dem WS 2006 immatriklieren können. Dieser ist mit ECTS versehen und modularisiert und entspricht somit dem ersten Abschluss nach Bologna. Ähnlich läuft es auch in Frankreich bei den Grand Écoles! Zwischenzeitlich zeigt sich in der Debatte über die erwartete Qualität von Bachelor-Absolventen, dass der Weg, den wir in Dresden gegangen sind, starke Unterstützung aus der Industie erfährt.
Der von Ihnen unterstellte flächendeckende Übergang bis 2010 bleibt Wunschdenken. Einige Universitäten (z. B. Kassel, Karlsruhe, Kaiserslautern) sind immer noch in einer intensiven Diskussionsphase, wie umgestellt wird (Bachelor/Master oder bolognakonformes Diplom!).
MfG
Schach
(nicht signierter Beitrag von Rsddrs (Diskussion | Beiträge) 27. Nov. 2007 10:21)
- Lieber Rsddrs,
- Ich denke nicht, dass Sie festlegen, wer seine Meinung ändern muss. Vielleicht studieren Sie nocheinmal den Unterschied zwischen Meinung und belegten Fakten, dann würden Sie vielleicht nicht versuchen, Ihre unbelegte Meinung in Artikeln einzubringen (WP:NPOV). Außerdem sollten Sie einen Benutzernamen in Wikipedia nicht mit einem Nachnamen verwechseln, das ist unüblich.
- Alleine schon die Publikation der TU Dresden selbst ist eindeutig: Bis 2010 soll in Deutschland flächendeckend auf das neue System der Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt werden. Die bisherige einstufige Studienstruktur mit Diplom- bzw. Magisterstudiengängen wird schrittweise durch das System zweistufiger Studiengänge abgelöst. [1]
- "Bologna-konform" ist nicht mehr beliebige Auslegungs- und Interpretationssache. In Bologna-Nachfolgebeschlüssen (insbesondere Berlin 2003) und den Beschlüssen von HRK und KMK wird die gestufte Studienstruktur so definiert: Die Abschlüsse des ersten Studienzyklus sollen den Zugang zum zweiten Zyklus, Abschlüsse des zweiten Zyklus den Zugang zum Doktorandenstudium ermöglichen. (vgl. auch "Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse" von HRK, KMK und BMBF, Beschluss der KMK vom 21.04.2005). Ein wie bisher 9-semestriges Studium, dass direkt zur Promotion befähigt (mit welcher Abschlussbezeichnung auch immer) ist schlicht nicht dabei. Das wäre höchstens Wunschdenken einiger Universitäten, nichts zu verändern. ECTS und Modularisierung sind eben nicht alles, was verlangt wird. Der erste Zyklus bezieht sich in Deutschland auf einen Studienumfang von 180 bis 240 ECTS-Punkten und befähigt nur im Ausnahmefall zur Promotion.
- Vielleicht stellen Sie mal ein paar Informationen zu diesen angeblichen Plänen der TU Dresden, über die "erwartete Qualität von Bachelor-Absolventen", und den "Weg, den Sie in Dresden gegangen sind" sowie "die starke Unterstützung aus der Industie" zur Verfügung. Auf den offiziellen Webseiten der TU Dresden findet sich nichts dergleichen.
- MfG --Bartian 13:31, 27. Nov. 2007 (CET)
- ps. Zitat § 29 (3) LHG Baden-Württemberg, 5. Januar 2005: Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes werden keine Diplom- und Magisterstudiengänge mehr eingerichtet; spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 werden in solche Studiengänge keine Studienanfänger mehr aufgenommen.. In Baden-Württemberg ist das also bereits klar gesetzlich geregelt. Das schließt zumindest die Universität Karlsruhe mit ein. --Bartian 00:38, 29. Nov. 2007 (CET)
Lieber Bartian,
zuerst Entschuldigung, wenn ich Benutzername mit dem Nachname verwechselt habe.
Folgende Anmerkungen zu Ihren gur recherchierten Anmerkungen:
1. Ich habe Sie auf das Sächs. Hochschulgesetz verwiesen. Dort ist in § 26 in der Fassung 1999 (z. Z. noch aktuell), festgelegt, dass Abschluss Dipol.-Ing. verliehen wird. Eine Ähnliche Formulierung findet sich in § 39 der Arbeitsfassung Stand 25.05.2007 für die anstehened Novellierung. Bisher wird auch von der Ministerin Stange immer wieder betont, dass in Sachsen auch künftig der Diplomingenieur-Grad verliehen werden kann. (Achtung: kann bedeutet nicht muss und auch nicht soll!)
2. In dem von Ihnen zitierten Papier der Zentralen Studienberatung der TU Dresden und in den anderen von Ihnen zitierten Dokumenten wird immer von "soll" gesprochen. Das ist eine nicht ausschließende und auch nicht abschließende Formulierung. Konkret bedeutet dies, dass es Ausnahmen geben kann! Es wird sich herausstellen, ob diese Ausnahmen langfristig Bestand haben werden. Vorerts jedoch gibt es diese! Daneben gibt es aber auch offizielle Seite, wie zum Beispiel http://www.tu-dresden.de/biw/studium/index.htm, in denen der Diplomabschluss angegeben wird.
3. Die aktuelle Diplomstudienordnung der Fakultät Bauingenieurwesen der TU Dresden (2006) ist durch das Ministerium genehmigt und wird mindestens 5 Jahre Bestand haben. Ob dann auf Bachelor und Master gewechselt wird, wird durch die Akzeptanz des Dipolmabschlusses abhängig gemacht. Siehe http://www.tu-dresden.de/biw/studium/ordnungen.htm
4. In Ihrer Argumentionskette ist immer zu beachten, welche rechtliche Wirkung HRK, KMK und BMBF haben. Schließlich ist Bildung Landesrecht. Dies wurde ausdrücklich erst vor Kurzem bestätigt!
5. Zu Ihrem Zitat des § 29 LHG Baden-Württemberg. a) ist sicherlich richtig zitiert! b) gilt nur für Baden-Württemberg, aber nicht für die anderen Länder und c) nach meinen Informationen gab es Gespräche beim Minister Prof. Frankenberg, dass es gewisse Ausnahmen geben kann!
6. Ich möchte Ihnen nicht noch mehr Informationen wie zum Beispiel über "Qualität der Bachelor-Absolventen" und "Unterstützung aus Industrie und Verbänden" zukommen lassen. Dazu kann man zum Beispiel die Zeitung lesen, um die kritischen Stimmen zum Bachelor und Master zu hören.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre aktuellen Formulierung unter "Ingenieur" etwas moderter formulieren würden! Es ist einfach so, dass es auch noch lange nach 2010 Diplomabschlüsse in Deutschland geben wird! Wahrscheinlich nicht sehr viele, das spielt aber hier keine Rolle.
MfG Schach
(nicht signierter Beitrag von Rsddrs (Diskussion | Beiträge) 14:52, 29. Nov. 2007)
- Hallo,
- zunächst ist natürlich nicht das Sächsische Hochschulgesetz von 1999 aktuell, sondern die Fassung vom 31. Januar 2006. Dort sind natürlich auch die neuen Abschlüsse vorhanden.
- Alle ihre sonstigen Angaben sind ohne Quellen und daher nicht weiter kommentierbar.
- zu 4.: Natürlich haben Beschlüsse dieser Gremien keine direkte rechtliche Bindung, sind aber immerhin im Einvernehmen aller Bundesländer (KMK) bzw. aller Hochschulen (HRK) getroffen worden. Daher ist zu erwarten, dass die jeweiligen Institutionen auch dementsprechend verfahren. Jedenfalls ist das vorrangig anzunehmen, als irgendetwas unbelegtes anderes.
- zu 5.: In Hessen nennt das Hochschulgesetz nichtmal mehr das Diplom, in Bayern gilt ab 2009 der Bachelor aus erster Regelabschluss (ausgenommen staatliche und kirchliche Prüfungen). In Sachsen läuft der Magister bereits ab 2008 aus (was auch als Hinweis für erste Aktivität in Richtung der entsprechenden Beschlüsse bewertet werden kann).
- Welche Informationen Sie über Minister Frankenberg haben, ist ohne Beleg nicht relevant.
- zu 6.: Wer diffus "die Zeitung" als Quelle nennt, hat keine Quelle.
- Zitat: Es ist einfach so, dass es auch noch lange nach 2010 Diplomabschlüsse in Deutschland geben wird!
- - Nichts ist einfach so, nur weil Sie es sagen. Belege, bitte.
- Grüße, --Bartian 17:56, 2. Dez. 2007 (CET)
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