Benutzer:Bernd Bock/Teilrente für pflegende Rentner

Die Pflegeversicherung wurde einmal geschaffen, um Nachteile für Menschen, die pflegen, auszugleichen. Es wird grundsätzlich eine Pflegegeld gezahlt und man kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte sich erarbeiten. Diese Voraussetzungen sind:

  • Nicht mehr als 30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit (bei Lehrern nicht mehr als 20 Stunden)
  • Pflege mindestens 10 Stunden in der Woche
  • an mindestens 2 Tage

Das funktioniert erst einmal so lange, wie man arbeitet und gleichzeitig pflegt.

Ab dem Zeitpunkt, an dem man in Rente geht und die Regelaltersgrenze erreicht hat, bekommt man eine Vollrente und ist damit versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Somit hören ab diesem Tag die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen aus dem Arbeitsverhältnis und aus der Pflegetätigkeit auf, obwohl ja die Pflegetätigkeit weitergeht.

Dazu hat das Flexirentengesetz aber einen Ausweg geschaffen.

Das Flexirentengesetz schafft die Möglichkeit, eine Teilrente zu wählen. Wählt man eine Teilrente, dann ist man nicht mehr versicherungsfrei und die Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge auf das Rentenversicherungskonto der pflegenden Person ein.

Interessant ist, dass praktisch jeder Betrag unterhalb einer Vollrente eine Teilrente bedeutet. Aktuelle Rechtslage ist eine Teilrente eine 99,99 % Vollrente.

D.h. ich verzichte auf 0,01% meiner Vollrente und erarbeitete mir so eine Rentenanwartschaft.

Beispiel: Im Jahr 2020, Bruttorente 500 €, Teilrente 499,50 €, ein Jahr Pflegetätigkeit. Ab 01.07. des Folgejahres 32,33 € monatlich mehr Rente.

nach 1 Jahr 387,96 € mehr Rente; verzichtet hat man nur auf 6 € seiner Rente im ersten Jahr der Pflegetätigkeit.

Vereinfacht kann man die Rechnung so fortsetzen: Verzicht durch Teilrente nach 5 Jahren: 30 €, Gewinn durch Pflegetätigkeit bei der Rente: 5.819,4 €, und nach 10 Jahren: Verzicht durch Teilrente: 60 €, Gewinn durch Pflegetätigkeit bei der Rente: 21.337,80 €.

Kategorie:Pflege und Betreuung in Deutschland