Irgendwann soll dazu ein Artikel entstehen, der aus dem Benutzernamensraum wenigstens auf die Artikelrampe kommen kann.
Da es ein Artikel Gesetze zur Homosexualität gibt, könnte man sich diesen Artikel auch vorstellen.
Im Laufe der Geschichte sind verschiedene Gesetze entstanden, die dazu gedacht waren, heterosexuelle Kontakte zu reglementieren. So war z.B. im US-Bundesstaat Michigan bis zur Gerichtsentscheidung im Fall Lawrence v. Texas der Straftatbestand "gross indecency between a man and a woman" verboten. Dies wurde auf alle Formen des Geschlechtsverkehrs angewandt außer Vaginalverkehr. Selbst Oralverkehr zwischen Ehepartnern war verboten. Allerdings haben auch Selbstanzeigen zu keinen Anklagen seitens des Staatsanwalts geführt, zumindest im Jahr 1989 nicht mehr, als eine solche Selbstanzeige Teil eines Protests am Valentinstag gegen das Gesetz bildete.
Viele Kulturen in der Antike entwickelten ganz unterschiedliche Vorstellungen, wie mit Heterosexualität umzugehen war. In der hebräischen Kultur wurde dies im mosaischen Gesetz festgehalten. Mit der Entwicklung des Christentums fielen viele der Vorschriften, die auf kultische Reinheit zielten, weg; dafür entwickelte sich in der Spätantike und im Mittelalter eine Sammlung an Vorschriften des Kirchenrechts, das hauptsächlich auf Fragen der Ehefähigkeit konzentriert war. In Anlehnung dazu entwickelte sich auch die staatliche Gesetzgebung.
Solange die Ehe rein heterosexuell war, wurden auch die Gesetze, welche die Ehe regelten (auch vermögensrechtliche, etc.) Teil der Gesetze zur Heterosexualität. Dazu gehörten auch die Verbote von Ehebruch und vorehelichem Geschlechtsverkehr. Mehr ein Brauch als ein Gesetz war in diesem Zusammenhang das in Nordamerika verbreitete Bundling.
Auch heute wird die Sexualität zwischen unverheirateten Soldaten und Soldatinnen vom US-Militär geregelt.[1]