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Pressefrei bezeichnet die Freigabe von Informationen an die Presse. Der Begriff wird vorwiegend in Pressemitteilungen verwendet. Die abgewandelte Form mit einer genauen Zeit-Angabe (Beispiel: „pressefrei ab 20. Dezember 2024, 00:01 Uhr“) ist eine Alternative zur üblichen Sperrfrist.

Nicht pressefrei

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Als „nicht pressefrei“ werden Informationen bezeichnet, welche nicht an die Öffentlichkeit gehen sollen. Beispiel hierfür sind Polizeiberichte, in denen Taten geschildert werden, welche in der breiten Gesellschaft Rassismus hervorrufen und extremistische Parteien fördern könnten.[1] Auch Informationen über laufende Ermittlungen sind oft „nicht pressefrei“.[2]

Verwendung bei Fotos

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Eine weitere Verwendung findet bei Pressefotos statt. Mit der häufigen Angabe „pressefrei mit Angabe 'Foto: Musterfirma/Max Mustermann'.“ räumt die Firma und der Fotograf ein einfaches Nutzungsrecht für die Berichterstattung ein, wodurch eine aufwändige Lizenzierung entfällt. Manchmal wird dieses Nutzungsrecht zeitlich begrenzt.

Auch hier gibt es die Bezeichnung „nicht pressefrei“, welche bedeutet, dass das jeweilige Foto für eine Verwendung in einer Berichterstattung extra lizenziert werden muss.

Die Einstufung von Informationen als „nicht pressefrei“, beispielsweise in Polizeiberichten, wird von Kritikern mit Vertuschung und Zensur gleichgesetzt.[3]

Einzelnachweise

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  1. Stefan Schubert: Inside Polizei. Riva Verlag 2012, ISBN 9783868831917 (S. 168 ff)
  2. http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Der-Chef-sitzt-in-U-Haft;art993,1330526
  3. http://www.derwesten.de/sport/sport-medial/wenn-polizisten-mit-den-hells-angels-sympathisieren-id6353667.html
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