Ein Suppleant ist ein vorab definierter Stellvertreter oder Aushelfer. In der Schweiz ist der Begriff gebräuchlich für gewählte Stellvertreter in einem Gremium wie Parlament, Vorstand oder ähnlich. Diese können bei Bedarf unterstützen. Das System ist in einigen Kantonsparlamenten eingeführt. So werden im Kanton Wallis bei den Parlamentswahlen gleichzeitig mit den Abgeordneten jeweils 130 Suppleanten gewählt, diese sind somit legitimierte Vertreter. Dies ist nicht zu verwechseln mit nachrückenden Ersatzpersonen bei dauernder Verhinderung des Amtsinhabers.
Literatur
Bearbeiten- Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 8 (1941), Bd. X,IV (1942), Sp. 1244, Z. 33.