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Das Standardrentenniveau (auch einfach Rentenniveau) spiegelt das Verhältnis zwischen der Standardrente (auch Eckrente genannt) und dem Durchschnittseinkommen wider.
Allgemeines
BearbeitenDas Rentenniveau ist ein in Deutschland gebräuchliches Maß, um die Höhe der Rente als Verhältnis zu den Löhnen und ihrer Entwicklung darzustellen. International gebräuchlich ist, beispielsweise durch die OECD, häufig die Bezeichnung Ersatzrate (replacement rate). Von kleineren Unterschieden abgesehen entspricht die Berechnung der Ersatzrate jedoch der in Deutschland üblichen Methode zur Berechnung des Sicherungsniveaus. [1]
Das Rentenniveau ist das Verhältnis einer festgelegten Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zur Höhe der durchschnittlichen Arbeitsentgelte der Arbeitnehmer wieder. In Deutschland wird die Quote mit einer Regelaltersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten (Standardrente) im Vergleich zum aktuellen Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen berechnet. Die OECD berechnet das Verhältnis einer abschlagsfreien Rente zum frühst möglichen Zeitpunkt, die nach einer geschlossenen Erwerbsbiographie ab dem 22 Lebensjahr zu einem durchgehend festen relativen Einkommen (bspw. durchschnittliches Einkommen) ergibt, zum Durchschnittslohn. Für Deutschland ergeben beide Berechnungswege bei durchschnittlichem Lohn die gleiche Rentenhöhe, die einer Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten entspricht.
Das Rentenniveau hat zwei wesentliche Funktionen:
- es zeigt den Wert eines Entgeltpunkts im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen. Je höher das Rentenniveau ist, desto größer ist bei gegebenem Lohn der Wert eines Rentenpunkts - und andersherum. Es gilt aber auch, bei einem gegebenen Wert eines Rentenpunkts bedeutet ein geringerer Durchschnittslohn ein höheres Rentenniveau - und anders herum.
- es zeigt im zeitlichen Verlauf, wie stark sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen verändern. Sinkt das Rentenniveau, dann steigen die Renten langsamer als die Löhne - und andersherum.
Arten
BearbeitenDas Rentenniveau kann als
- Brutto-Rentenniveau,
- Rentenniveau vor Steuern (Renten und Löhne abzüglich Sozialbeiträgen)
- Netto-Rentenniveau (Renten und Löhne abzüglich Sozialbeiträgen und Steuern)
angegeben werden.
Bruttorentenniveau
BearbeitenDas Bruttorentenniveau setzt die Brutto-Standardrente ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt desselben Jahres.
Rentenniveau vor Steuern
BearbeitenSeit 2005 wird neben dem Bruttorentenniveau nur noch das Rentenniveau vor Steuern ausgewiesen – offiziell „Sicherungsniveau vor Steuern“ gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2. Dieses setzt eine verfügbare Standardrente ins Verhältnis zum verfügbaren Durchschnittsentgelt desselben Kalenderjahres. Die verfügbare Standardrente ist das zwölffache der Rente zum 1. Juli des Jahres abzüglich der von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialabgaben. Das verfügbare Durchschnittsentgelt ist das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres multipliziert mit der für die Rentenanpassung maßgeblichen Lohnentwicklung und der Änderung der von den Beschäftigten zu tragenden Sozialbeitragsquote.
Die Steuern bleiben beim Rentenniveau vor Steuern sowohl bei der Rente als auch beim Entgelt außer Betracht. Da von 2005 bis 2040 jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente versteuern muss, ist die Berechnung des Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr einheitlich möglich.
Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wurde die Berechnung des Rentenniveaus ab 2019 verändert. Die bis dahin vorgeschriebene Berechnung wird im Abschnitt Berechnung noch dargestellt.
Nettorentenniveau
BearbeitenDas Nettorentenniveau setzt eine Standardrente abzüglich der darauf entfallenden Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) ins Verhältnis zum Durchschnittsverdienst desselben Jahres, gemindert um die durchschnittlichen Sozialabgaben und Steuern.
Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde im Jahr 2005 mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung bei der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen. Daher wird das Nettorentenniveau seit 2005 nicht mehr verwendet. Stattdessen wird seitdem das Standardrentenniveau netto vor Steuern verwendet.
Berechnung des Sicherungsniveaus vor Steuern
BearbeitenDas Sicherungsniveau vor Steuern wird wie folgt berechnet[2]:
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Die Begriffe 'verfügbare Standardrente' und 'verfügbares Durchschnittsentgelt' sind dabei wie folgt definiert.
verfügbare Standardrente
BearbeitenDie Standardrente ergibt sich aus dem Produkt des aktuellen Rentenwertes, den 45 Entgeltpunkten, die sich aus der Einzahlung in die Rentenkasse bei durchschnittlichem Einkommen über 45 Jahre ergeben, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor, die beide für die Eckrente 1 sind. Für die Berechnung des Rentenniveaus wird die Standardrente zum 1. Juli eines Kalenderjahres, also einschließlich der Rentenerhöhung, mit zwölf mal genommen.
- Beispiel für 2019: Bruttostandardrente zum 1. Juli 2019 = 45 Entgeltpunkte × 12 Monate × 33,05 € (Rentenwert ab 1. Juli 2019) = 17.847,00 €.
Für die verfügbare Standardrente werden die von den Rentnerinnen und Rentner zutragenden Beitragssätze zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgezogen. Dies sind für 2019 der halbe allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung von 7,3 Prozent, der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 0,45 Prozent und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent. Zusammen ergibt sich für 2019 also ein Abzug von 10,8 Prozent. Die verfügbare Standardrente belief sich damit 2018 auf 15.919,52 €.
Berechnung vor 2019
BearbeitenVon 2005 bis 2019 wurde das 'Sicherungsniveau vor Steuern' anders berechnet. Vor 2005 wurde das Sicherungsniveau vor Steuern nicht berechnet, da es erst im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführt wurde. Ab 2005 hat die Deutsche Rentenversicheurng das Sicherungsniveau auc h dann anhand derDas Rentenniveau vor Steuern für 2018 errechnet sich wie folgt:[3]
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Je höher die Standardrente ausfällt, umso höher ist das Rentenniveau und umgekehrt. Aus echten Zahlen für 2018 ergibt sich hieraus:
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Die Standardrente ergibt sich aus dem Produkt des aktuellen Rentenwertes, den 45 Entgeltpunkten, die sich aus der Einzahlung in die Rentenkasse bei durchschnittlichem Einkommen über 45 Jahre ergeben, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor, die beide für die Eckrente 1 sind. Für die Berechnung des Rentenniveaus werden die Standardrenten für die sechs Monate des ersten und des zweiten Halbjahres zusammen gerechnet.
- Beispiel für 2018: Bruttostandardrente = 45 Entgeltpunkte × 6 Monate × (31,03 € Rentenwert für das 1. Halbjahr + 32,03 € Rentenwert für das 2. Halbjahr) = 17.026,20 €.
Für die verfügbare Standardrente werden von der Jahresstandardrente die Beiträge der Rentnerinnen und Rentner zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgezogen. Dies sind für 2017 der allgemeine Beitrag zur Krankenversicherung von 7,3 % (2018), der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,0 %, der Beitrag zur Pflegeversicherung 2,55 % und ein Viertel des zusätzlichen Beitrags zur Pflegeversicherung für Kinderlose von 0,25 %. Zusammen ergibt sich also ein Abzug von 10,9125 % für 2018. Die verfügbare Standardrente belief sich damit 2017 auf 15.168,22 €.
Das Durchschnittsentgelt, also ein durchschnittliches Bruttojahreseinkommen, beträgt 37.873 € im Jahr 2018.
Für das verfügbare Durchschnittsentgelt werden vom Durchschnittsentgelt die durch darauf entfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge wie sie sich nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes ergeben abgezogen. Der genaue Wert ist nicht veröffentlicht, er lag 2018 aber bei etwa 16,7 % und damit deutlich unterhalb des regulären Arbeitnehmerbeitrags eines voll gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden, da in die Berechnung auch die Einkommen von Beamten sowie aus versicherungsfreien Minijobs oder von beitragsfreien Entgeltbestandteilen eingehen. Das verfügbare Durchschnittsentgelt lag 2018 bei etwa 31.535 €. Das Teilen der Standardrente durch das Durchschnittsentgelt ergibt ein Brutto-Rentenniveau von 44,7 %. Das Teilen der verfügbaren Standardrente durch das verfügbare Durchschnittsentgelt ergibt ein Brutto-Rentenniveau von 48,2 %.
Das Netto-Rentenniveau (nach Steuern), also nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben und der Steuern, liegt noch höher, da die Steuern auf das höhere Einkommen (hier die Löhne) verhältnismäßig höher sind als auf die niedrigeren Renten. Für 2004 wurden letztmals alle drei Rentenniveaus ausgewiesen. Das Rentenniveau lag Brutto bei 48,6 %, Netto vor Steuern bei 53,0 % und Netto nach Steuern bei 67,9 %.
Einflussgrößen auf das Rentenniveau
BearbeitenDer Wert eines Entgeltspunkts in Euro, der aktuelle Rentenwert, wird maßgeblich durch die Rentenanpassungsformel beeinflusst, da in dieser festgelegt wird, in welchem Umfang die Renten im Verhältnis zu den Löhnen steigen. Die Rentenanpassungsformel wurde mit dem Ziel die Rentenausgaben und das Rentenniveau zu beeinflussen immer wieder geändert. Aber auch andere Faktoren haben Auswirkungen auf das Rentenniveau. Beispielsweise die statistische Messung der Löhne, welche bspw. durch Revisionen der Datengrundlagen oder bspw. Kurzarbeit erheblich beeinflusst werden können. Mit einer gesetzlichen Änderung ist seit der Rentenanpassung 2019 ausgeschlossen, dass sich Revisionen der Datengrundlagen auf die Rentenanpassung auswirken. Beim Sicherungsniveau vor Steuern beziehungsweise beim Nettoniveau (nach Steuern) können auch Änderungen des Steuerrechts oder der Beitragssätze zu den Sozialversicherungen Auswirkungen auf das Niveau haben. [4] Das ausgewiesene Niveau würde sich auch dadurch verändern, wenn die Anzahl an Entgeltpunkten verändert wird. So würde eine höhere Anzahl an Entgeltpunkten für die Berechnung, beispielsweise 47 statt 45, dazu führen, dass bei gleichem Rentenniveau der Wert eines Entgeltpunkts zum Lohn geringer ausfällt - umgekehrt würde bei einer geringeren Zahl an Entgeltpunkten der Wert der Punkte steigen.
Je höher die Standardrente ausfällt, umso höher ist das Rentenniveau und umgekehrt. Aus echten Zahlen für 2018 ergibt sich hieraus:
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Entwicklung des Rentenniveaus
BearbeitenDas Standardrentenniveau hat sich seit der Einführung der dynamischen gesetzlichen Rente 1957 sehr unterschiedlich entwickelt. Seit den siebziger Jahren sinkt das Niveau „vor Steuern“ kontinuierlich. Im Jahr 2002 lag das Bruttoniveau bei 48,3 %, das Nettoniveau vor Steuern bei 52,9 %. Das Standardrentenniveau liegt nach Schätzung der Deutsche Rentenversicherung Bund im Januar 2018 in bei 45,0 % (Bruttostandardrentenniveau) und bei 48,1 % („vor Steuern“).
Aufgrund verschiedener Reformen, insbesondere im Jahr 2001 das Altersvermögensergänzungsgesetz und im Jahr 2004 das RV-Nachhaltigkeitsgesetz, wird das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 um rund 20 % sinken. Das Mindestsicherungsniveau für das Rentenniveau Netto vor Steuern liegt bis zum Jahr 2020 bei 46 % und bis zum Jahr 2030 bei 43 %. Wenn in den Vorausberechnungen der Rentenversicherung dieses Mindestziel als gefährdet angesehen wird, muss der Gesetzgeber aktiv werden (§154 SGB VI). Aus diesem Grund wurde im Jahr 2006 beschlossen, dass die Regelaltersgrenze für eine Altersrente bis 2029 auf 67 Jahre angehoben werden soll. Aufgrund der im Allgemeinen um zwei Jahre verkürzten Auszahlungsdauer führt der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu einer etwas geringeren Rentenniveauminderung und damit vorerst nicht mehr zur Gefährdung des Mindestsicherungsziels.
Nach der Bundestagswahl 2017 verständigten sich CDU, CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen darauf, das Rentenniveau perspektivisch bis 2025 auf 48 % festzuschreiben.[5] Mit dem Rentenversicherungsleistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz[6] hat die Koalition aus CDU/CSU und SPD am 28. August 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der das Niveau bis 2025 auf mindestens 48 % und den Beitrag auf höchstens 22 % stabilisiert.
Versorgungsniveau im teilprivatisierten Alterssicherungssystem
BearbeitenSeit den Riester- und Rürup-Reformen wird von der Bundesregierung ergänzend zum Rentenniveau das Versorgungsniveau beziehungsweise das Gesamtversorgungsniveau als Begriff etabliert.[7][8] Dabei wird das Einkommen (netto vor Steuern oder netto nach Steuern) aus gesetzlicher Rente sowie weiteren (staatlich geförderten) Vorsorgeprodukten ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt gesetzt. Damit soll nach Darstellung der Bundesregierung das Leistungsniveau im „Drei-Säulen-Modell“ (gesetzliche Rente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge) analog zum Rentenniveau dargestellt werden. Das (Gesamt-)Versorgungsniveau muss dabei vom Rentenniveau unterschieden werden. Nach Ansicht der Bundesregierung erreicht das Gesamtversorgungsniveau gemäß ihren Modellrechnungen das vormalige Rentenniveau.[8][7] Diese Darstellung der Bundesregierung wird jedoch teilweise als unzutreffend kritisiert, so beispielsweise Ingo Schäfer von der Arbeitnehmerkammer Bremen[9] oder Johannes Steffen von Portal Sozialpolitik.[10]
Statistik
BearbeitenInternational lag Deutschland im Jahre 2017 beim zu erwartenden Rentenniveau (in % des Netto-Einkommens) mit 50,5 % deutlich unter dem OECD-Durchschnitt.[11] Kroatien (129,2 %) und die Niederlande (100,6 %) weisen sogar ein höheres Rentenniveau im Vergleich zum Netto-Einkommen auf. Es folgen Portugal (94,9 %), Italien (93,2 %), Österreich (91,8 %), Ungarn (89,6 %), Bulgarien (88,9 %) oder Luxemburg (88,4 %). Der EU-28-Durchschnitt erreichte 70,6 %, der OECD-Durchschnitt 62,9 %.
Literatur
BearbeitenWeblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ OECD (2019): Pension at a glance 2019. Seite 31. Abrufbar unter: Pension at a glance 2019
- ↑ Ingo Schäfer (2018): Was das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz bringt. In: Soziale Sicherheit 8–9/2018, Seite 328
- ↑ Ingo Schäfer (2018): Was das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz bringt. In: Soziale Sicherheit 8–9/2018, Seite 328
- ↑ Jutta Schmitz und Ingo Schäfer (2018): Sozialpolitische Einordnung: Das Rentenniveau . Messverfahren, Einflussfaktoren und Fehlinterpretationen, in Soziale Sicherheit 1/2018, S. 21–25.
- ↑ Darauf haben sich die GroKo-Sondierer verständigt. In: spiegel.de. Spiegel Online, 12. Januar 2018, abgerufen am 12. Januar 2018.
- ↑ https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/rv-leistungsverbesserungs-und-stabilisierungsgesetz.html
- ↑ a b Rentenversicherungsbericht 2015: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 SGB VI, Berlin, Seite 38 ff. Abgerufen am 31. Dezember 2015
- ↑ a b Alterssicherungsbericht 2012: Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2012 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI, Berlin, Seite 9, 22 ff. und 168 ff. Abgerufen am 31. Dezember 2015
- ↑ Schäfer, Ingo: Die Illusion von der Lebensstandardsicherung – eine Analyse der Leistungsfähigkeit des „Drei-Säulen-Modells“. Hrsg.: Arbeitnehmerkammer Bremen, Bremen. Abgerufen am 31. Dezember 2015
- ↑ „Drei-Säulen-Modell“ der Alterssicherung gescheitert – Trotz geförderter Privatvorsorge keine Lebensstandardsicherung. Berlin, 2015. Abgerufen am 2. Januar 2016
- ↑ OECD (2017), Pensions at a Glance 2017: OECD and G20 Indicators, OECD Publishing, Paris. [1] Abgerufen am 12. September 2018.