Eine Stadtschaft war eine städtische Grundkreditanstalt (Pfandbriefanstalt). Stadtschaften wurden nach dem Vorbild der preußischen Landschaften als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute der Städte eingerichtet. Die älteste war der Württembergische Kreditverein von 1825, in dem städtische Hauseigentümer und ländliche Grundbesitzer zusammengeschlossen waren.[1][2] Stadtschaften wurden in Preußen staatlich gefördert, um zu erreichen, dass Hypotheken zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden konnten.[3]

Literatur

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  • Eckhard Wandel: Banken und Versicherungen im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen, 1998 ISBN 3-486-53691-5 S.6
  • Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur defensiven Modernisierung der Reformära 1700-1815. München, 1989 ISBN 3-406-32261-1 *Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Bd.2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen deutschen Doppelrevolution 1815-1845/49. München, 1989 ISBN 3-406-32490-8

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Einzelnachweise

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  1. vgl. auch "1918 folgte die Gründung der Stadtschaft für die Provinz Hannover als Institut für die Bereitstellung von Darlehen für den städtischen Wohnungsbau." Nord/LB
  2. vgl. Pfandbriefe einer Stadtschaft
  3. vgl. Finanzlexikon Artikel Stadtschaft

Stadtschaft als menschengerechte Stadtgestaltung

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Die Stadtschaft Die Erkenntnisse über die Arbeitsweise der Natur und die Entwicklung von Kreisläufen ist die eine Sache, die andere die Umsetzung. Wie sollen diese in die Praxis der Bauplanung umgesetzt werden? Kann Natur in der Stadt überhaupt wesentlich entwickelt werden? Haben wir nicht schon viele Grünanlagen, beginnen wir nicht schon vielerorts mit Dachbegrünungen, Baumschutzsatzungen, Regenwassernutzung und vielen anderen Dingen? Wird der Aufwand nicht zu groß, das Leben in der Stadt immer teurer und begrenzter?

Zunächst wollen wir das Ziel genauer betrachten. Nochmals: Städte nehmen inzwischen so große und ökologisch wertvolle Flächen der Landschaft in Anspruch, dass sie im regionalen und globalen Zusammenhang die Umwelt nachhaltig schädigen. Sie müssen deshalb in der Biosphäre und wegen des Klimaproblems ähnliche Funktionen wie die Landschaft übernehmen, also natürliche bioaktive Kreisläufe ermöglichen. Diese besondere Eigenschaft der städtischen Landschaft soll Stadtschaft genannt werden [Glücklich / TU München-Weihenstephan, 2003]. Stadtschaft ist als Teil der gesamten Landschaft ein Kulturraum, der sowohl die Anforderungen des Lebens und Arbeitens (ökonomisch, sozial, kulturell) in der Stadt erfüllt als auch – zunächst als Leitziel – den Anforderungen einer bioaktiven Landschaft genügt. Dies kann auf unterschiedliche Weise konkretisiert werden, z. B. durch die Forderung nach zumindest teilweiser Schließung natürlicher Wasser- und Stoffkreisläufe, und zieht dann wiederum ganz wesentliche Lösungsansätze z. B. zum Stadtklima, zur Wasserretention und -nutzung und zum „Stadtfarming“ nach sich. Stadtschaft beinhaltet neben den natürlichen auch die künstlichen (Produktions-) Kreisläufe.

Stadtschaft kann kaum im Sinne der historischen Gartenstadt und schon gar nicht in der offenen bioaktiven Landschaft erfüllt werden. Gartenstädte sind meist außerhalb der Kernzone der Städte mit geringer Dichte und Monostrukturen errichtet. Ihre Eigenschaften implizieren lange Wege für Menschen und Materialien und deshalb sind sie ökologisch wie ökonomisch weniger günstig, wenn sie auch den besseren ökologischen Landschaftsbezug und eine günstigere Nutzungsmöglichkeit im Sinne des Stadtfarming haben als viele andere Siedlungen. Weder die verdichtete Stadt noch die grüne Stadt bei gleichbleibender Flächenversiegelung haben von sich aus die optimalen Eigenschaften einer Stadtschaft. Gewisse Bedingungen lassen sich aber allgemein nennen: Wasser ist Grundlage der Bioaktivitäten und infolge der Versiegelung und der Übernutzung der Reserven zum Problemstoff geworden. Die Wasserretention in der Stadt ist deshalb ein wichtiger Grundsatz. Vielen erscheint dies widersinnig, denn gerade in der Stadt ist ja der Lebensraum eng. Ballungsräume sind jedoch – wie schon dargelegt – zu großräumig für die absolute Trennung von Landschaft und Stadt geworden. Schauen wir uns in den Städten um, so gibt es vielfältige Flächen von der Baumscheibe über Böschungen, Straßen- und sonstige Gräben, Gärten, Grünanlagen, Parkplätze bis hin zu Dächern und Fassaden, die genutzt werden können. Wir wissen heute noch sehr wenig über die günstige Ausformung der Stadtschaft. Man schätzt allerdings aus Erfahrungen von Planungen, dass etwa 15 bis 20 % der Fläche einer Stadt für diese Bioaktivitäten ausreichend sind, die gleiche Fläche, die in etwa die überwiegende Retention des Regenwassers erlaubt. Stadtschaft muss über die Bioaktivität hinaus ökologisch und ökonomisch sein. Die Stadt der kurzen Wege mit einer Mischnutzungsstruktur ist sicherlich günstig. Auch hierzu folgen nähere Ausführungen im Teilkonzept Stadtraum (» Teilkonzept Stadtraum). Auf jeden Fall ist Stadtschaft sinnvoll und wirtschaftlich machbar. Sie kann die Aufenthalts- und Lebensqualität in ihren vielen Facetten zudem ganz erheblich steigern. Wie können wir nun planerisch Lösungen angehen?