Hier wird Schritt für Schritt analysiert, ob die Einzel-RK in einer generischen RK kombinierbar wären (beispielsweise "Medienpräsenz" ala en:Wikipedia:Notability.
Mit QK gekennzeichnete Themengebiete haben bereits eigene Qualitätskriterien.
Kombinierbar
BearbeitenBei den folgenden Themen wird bereits in den RK eine Medienpräsenz oder Vergleichbares verlangt:
- Mathematische Begriffe
- Plansprachen
- Fiktive Gegenstände (QK)
- Lebewesen allgemein (QK)
- Schulen (QK)
- Krankenhäuser
Vermutlich kombinierbar
BearbeitenBei den folgenden Themen kann man annehmen, dass über laut RK relevante Personen/Begriffe/Themen auch bei "Medienpräsenz als Relevanzkriterium" relevant wären. In diese Kategorie gehören insbesondere auch solche Themen, wo "Medienpräsenz" oder "Historische Bedeutung" eines von mehreren Kriterien darstellt, da dann als letzter Unsicherheitsfaktor noch verbleibt, ob ein Kriterium deutlich leichter zu erreichen wäre als die Medienpräsenz:
- Zahlen
- Hunderassen
- Forschungsprojekte
- Parteien
- Religiöse Gruppen
- Stiftungen
- Studentenverbindungen
- Verbände / Vereine (allgemeine Kriterien, bei Sportvereinen schwieriger, s.u.)
- E-Sport Clans (QK)
- Wirtschaftsunternehmen (allgemeine Kriterien, sollten in etwa mit Medienpräsenz korrelieren)
- Messen
- Weingüter
- Bauwerke
- Alpinismus-Einrichtungen
Nicht ohne weiteres kombinierbar (bräuchte ev. Ausnahmeregelung)
BearbeitenHier gehören insbesondere RK der Art "Alle XX der Kategorie/Klasse YY sind relevant" oder "Alle XX ab YY Veröffentlichungen" u.ä. hin. Diese sind schwieriger in ein generisches Konzept integrierbar:
- Bibliotheken (QK)
- Hochschulen
- Behörden und Ämter
- Einrichtungen der Gefahrenabwehr
- Unterorganisationen ("besondere Bedeutung" zu unkonkret)
- Sportvereine (in einigen Sportarten kann es einfacher sein, erfolgreich zu sein als Medienpräsenz zu erlangen)
- Banken / Finanzunternehmen
- Busunternehmen
- KFZ-Hersteller
- Krankenkassen
- Unternehmen mit Staatsauftrag
- Verlage
- Geographische Objekte ("auf der Landkarte verzeichnet" ist nicht mit einer regelmäßigen Medienpräsenz vergleichbar, daher vermutlich Sonderregelung nötig)