Ursprungsversion, gegliedert und um Einführungssatz gekürzt

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Erwähnenswert und bequellt

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  • Hornauer betätigte sich auch als Produzent von Erotik-Clips. Für Empörung sorgte insbesondere ein der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg anonym zugestellter Pornofilm, in dem Hornauer dabei zu sehen ist, wie er junge Frauen bei der Masturbation filmt und selbst Hand an die Darstellerinnen legt.
  • Im Rahmen seiner Fernseharbeit soll Hornauer massiv Mitarbeiter eingeschüchtert haben, die er nach Angaben der taz in „mehrstündigen Einzelgesprächen“ einer Gehirnwäsche unterziehe. Schon bei B.TV herrschten nach Angaben von Mitarbeitern teils „sektenähnliche Zustände“.
  • Im Februar 2003 übernahm er für 1,6 Millionen Euro den insolventen baden-württembergischen Regionalsender B.TV. Er kürzte das Programmangebot und führte lediglich die Bestandteile fort, mit denen auch die Vorbesitzer Gewinne erzielt hatten: Wahrsager, Kartenleger und Hellseher, denen die Zuschauer über kostenpflichtige Telefonnummern Fragen stellen konnten und die esoterische „Lebensberatung“ betrieben. Diese Telefonnummern wurden ebenfalls durch Hornauers Firmen betrieben. Die Lizenz wurde ihm von der zuständigen Behörde. Eine Klage Hornauers wurde vor Gericht abgewiesen. Als Begründung wurden mehrere Verstöße gegen das Medienrecht festgestellt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, dass Hornauer den Sender für persönliche Zwecke missbraucht und damit gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen verstoßen habe.

Nach einer Durchsuchung der B.TV-Geschäftsräume im Dezember 2003 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Hornauer wegen tateinheitlichen Betrugs in 1.503.000 Fällen und der strafbaren Werbung in 501 tateinheitlichen Fällen. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Schaden auf 662.823 Euro. Hintergrund waren unrichtige Angaben zum Anruferaufkommen und damit zu den Gewinnchancen. Aufgrund Verjährung wurde die öffentliche Klage am 17. September2009 vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen.

Erwähnenswert, aber nicht anständig bequellt

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  • Hornauer fiel außerdem wiederholt mit Äußerungen über den Nationalsozialismus auf. Auch war Hornauer zu sehen, wie er in seinen Sendungen den Hitlergruß zeigte, was jedoch keine rechtlichen Konsequenzen hatte.

Nicht erwähnenswert, obwohl bequellt

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  • Hornauer vermietete ein Haus an den Stamm der Likatier und liess von einem dem Stamm nahestehenden Unternehmen die Alterskontrolle für seine Telefonhotlines vornehmen.
  • Laut Angaben der Bild-Zeitung rief Hornauer ein königliches Imperium der Liebe und der Fülle aus, zu dem es eine Internetseite gab. Auf der Seite befand sich auch ein Link zu einem Internet-Bezahldienst.

Status Quo zum Vergleich

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Biographie

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Der Sender geriet zunehmend in die Kritik. Für Empörung sorgte insbesondere ein der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg anonym zugestellter Pornofilm, in dem Hornauer dabei zu sehen ist, wie er junge Frauen bei der Masturbation filmt und selbst Hand an die Darstellerinnen legt. Hornauer wurden Kontakte zum Stamm der Likatier nachgesagt. Hornauer war vorher als Produzent von Erotik-Clips in Erscheinung getreten. Bei der Zwangseinstellung seines Senders wurden mehrere Verstöße gegen das Medienrecht als Grund angegeben. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte fest, dass Hornauer den Sender für persönliche Zwecke missbraucht und damit gegen das gesetzliche Gebot der Unabhängigkeit und Sachlichkeit von Informationssendungen verstoßen habe.

Anfang 2010 ließ sich Hornauer von einem afrikanischen Stammeskönig in Thailand zu dessen „Prinzen“ küren und nennt sich selbst „Prinz Thomas G. Hornauer für the United Holy German Kingdom des Yoruba-Königs der Republik Benin“. Bei dem „König“ handelt es sich jedoch nicht um einen richtigen Monarchen, sondern um einen von vielen beninischen Stammeshäuptlingen. Zuvor hatte Hornauer bereits in Deutschland sein eigenes Fantasiekönigreich ausgerufen und um Spenden hierfür gebeten.

Kritik und strafrechtliche Ermittlungen

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Im Rahmen seiner Fernseharbeit soll Hornauer massiv Mitarbeiter eingeschüchtert haben, die er nach Angaben der taz in „mehrstündigen Einzelgesprächen“ einer Gehirnwäsche unterziehe.Schon bei B.TV herrschten nach Angaben von Mitarbeitern teils „sektenähnliche Zustände“. Hornauer fiel außerdem wiederholt mit Äußerungen über den Nationalsozialismus auf. Auch war Hornauer zu sehen, wie er in seinen Sendungen den Hitlergruß zeigte, was jedoch keine rechtlichen Konsequenzen hatte. Nach einer Durchsuchung der B.TV-Geschäftsräume im Dezember 2003 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Hornauer wegen tateinheitlichen Betrugs in 1.503.000 Fällen und der strafbaren Werbung in 501 tateinheitlichen Fällen. Die Staatsanwaltschaft schätzte den Schaden auf 662.823 Euro. Hintergrund waren unrichtige Angaben zum Anruferaufkommen und damit zu den Gewinnchancen. Aufgrund Verjährung wurde die öffentliche Klage am 17. September 2009 vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen.