Diese Sprungplattformen sind auf starken, niedrigen Federn gelagert. Man kann darauf nicht nur Hüpfen wie auf einem Trampolin, sondern man kann auch wie von einem Sprungbrett (Reutherbrett), jedoch in alle Richtungen, abspringen. Die durch die Federn gespeicherte Energie trägt den Hüpfenden weit hinaus. Von einer Platte zur anderen zu springen ist eine besondere Bewegungsabfolge und eine Herausforderung für viele Kinder. Eine Installation von mindestens zwei Hüpfplatten als ein Spielgerät ist deshalb typisch.
Bauartbedingt sind, bei solchen Plattformen die groß genug sind mehrere Personen gleichzeitig aufzunehmen, typischerweise Sprunghöhen/Fallhöhen von 3m und Sprungweiten/Schleuderweiten von 7m für geübte Gruppen oder als Verkettung ungewollter Ereignisse erreichbar. Dies sollte bei der Aufstellung derartiger Spielgeräte berücksichtigt und der Fallbereich entsprechend ausgestalt werden.
Der Fallbereich einer einzelnen Sprungplattform bzw. einer Gruppe von Sprungsplattformen die jeweils klein genug sind um nur je eine Person aufzunehmen sollte in jede Richtung analog der Hauptrichtung eines Reutherbrettes ausgelegt sein. Bei Sprungplattformen die mehrere Personen geleichzeitig aufnehmen können muss mindestens mit der doppelten Fallhöhe sowie mindestens mit der doppelten Sprung-/Wurfweite gerechnet werden.
Mit Wurf ist hier ein unfreiwilliger und/oder unkoordinierter Sprung gemeint.
Um die Wahrscheinlichkeit tödlicher Verletzungen an diesen Spielgeräten zu senken, kann es je nach Situation erforderlich sein Kanten zu polstern, Untergrund-Wechsel (z.B. von Sand zu Rasen) großräumig zu vermeiden, Sprungplattformen kleiner zu dimensionieren (damit sie nur noch ein Kind aufnehmen) oder die Federn zu bedämpfen (damit die Plattformen nicht mehr wie Trampoline oder Reutherbretter eingesetzt werden können).