Smartcards für Kassen-, Eintritts- und Abrechnungssysteme

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Schwimmbädern, Bibliotheken, Sportstudios, Skiliftbetreibern, Ausrüstungsverleihern sowie Firmen für deren Mitarbeiter-Zeiterfassung und Zugangsberechtigung usw. werden vielfach Funkchip-basierte Systeme angeboten.

Wichtig ist zu beachten, daß auf jeder Frequenz nur ein einziges Gerät im Geldbeutel sich angesprochen fühlen darf, damit das System funktioniert. Außerdem möchte Niemand unnötig viele Karten mit sich herumschleppen.

Es macht also für Jeden potentiellen Käufer eines Funkchip-Systems Sinn nur solche Anbieter in die engere Wahl zu ziehen deren Geräte möglichst viele gängige Karten/Chips unterstützen die sich bereits in den Geldbeuteln oder an den Schlüsselringen o.Ä. der Kunden befinden, sowie zusätzlich mindests ein System das für den jeweiligen Anwendungsfall besonders praktisch/robust ist.

Ein Zutrittssystem soll z.B. sicher auch durch den Chip eines Blindenhundes auslösbar sein, oder ein Bezahlsystem durch Mastercard Paypass - Chip, auch wenn zunächst noch keine Abrechnung mit Mastercard erfolgt. RFID-Sticker, wie sie häufig im Zusammenhang mit Handys anzutreffen sind, sollten ebenso erkannt werden.

Dies bedingt zwangsläufig, dass von den diversen Systemen immer nur die nicht fälschbare Identifikation genutzt wird. Im Chip des Kunden werden keine Informationen abgelegt. Karten die gewollt oder ungewollt klonbar sind kommen nicht ín Frage.

Die Karten dienen also jeweils nur als Ausweis auf welches Kunden-Konto zugegriffen werden soll. Für das System bedeutet es, das sein Umgang mit Daten nach den gleichen Qualitätsnormen erfolgen muss, wie sie in Banken bei der Kontoführung Anwedung finden.


Die Chips der Elektronischen Personalausweise sind leider gezielt für nicht-staatliche Wiedererkennung unbrauchbar, sie können also nicht für Kassen-, Eintritts- und Abrechnungssysteme von Firmen und Vereinen nutzbar gemacht werden.