Infobox Kirchengebäude
BearbeitenAchtung|Die Ausgestaltung der Infobox Kirchengebäude unterliegt derzeit noch einer größeren Diskussion. Mögliche Veränderungen der Infobox-Parameter ziehen ggf. weitere Änderungen in allen Artikelverwendungen nach. Die Infobox darf in Abstimmung der Hauptautoren in den Artikeln bleiben, wenn sie vor der Umfrage zur Entfernung schon vorhanden war. Sie darf vorläufig nicht in neue oder sonstige bestehende Artikel eingesetzt werden. Konstruktive Beteiligung an der derzeit laufenden Diskussion zur Verbesserung der Box ist gerne gesehen - sei mutig, mach mit!
Anwendbarkeit des UrhG bei Glasfenstern in Kirchen
BearbeitenRichtig ist, dass nur in Österreich Bilder von Glasfenster formal nicht unter das UrhG fallen. Darauf kommt es bei den zum Löschen vorgesehenen Bildern aber nicht an. Das UhhG ist deshalb geschaffen worden, um Künster nicht um Einnahmen aus der Verwertung ihrer Objekte zu bringen. Die Einahme der Künstler bestand aus der Rechnung, die sie dem Kirchenamt gestellt haben. Gesetze haben einen Zweck, nämlich den Schutz des Künstlers. Da dieser keinen weiteren finanziellen Nutzen aus seinen Werken ziehen kann, entfällt der Schutzzweck des Gesetzes und dieses sollte daher nicht angewendet werden. Da in den Kirchen meistens moderne Fenster und ggf. Kerzenleuchter herumstehen, verhindert die bei der Wikipedia z.Z. angewandte Praxis faktisch das Veröffentlichen von Fotos von Kirchenräumen, verhindert Wissensverbreitung und schädigt u.U. sogar den Künstler, der durch die Verbreitung seiner Werke bekannter werden könnte. Außerdem schafft das Frust und führt dazu, dass sich weitere User von Wikipedia abwenden. Damit geht es nämlich schon spürbar bergab.