Benutzer:Dr. Fürsen/Artikelentwurf
Der Hardesvogt (dän. Herredsfoged) ist der Vorsteher einer Harde (Herred)[1] einer dänischen Verwaltungseinheit.
Geschichte
BearbeitenIhn gab es in Dänemark, teilweise in Schweden und Norwegen, und im Herzogtum Schleswig. Das Wort setzt sich aus Harde (Hundert, Hunderschaft, umstritten) und Vogt (lat. advocatus = Bevollmächtigter) zusammen. Sein Pendant im Herzogtum Holstein war der Kirchspielvogt, der allerdings keine Richtertätigkeit ausübte.
Den Hardesvogt gibt es seit 1241 (Jütsches Low unter dem Begriff „ombuzman“), dessen Amt die Preußen endgültig Ende 1888 abschafften. Aus den Hardesvögten, denen der Staat bereits 1867 die richterliche Kompetenz entzogen hatte, wurden seit dem 1. Januar 1889 ehrenamtliche, noch heute tätige Amtsvorsteher, allerdings mit erheblich weniger Befugnissen ausgestattet. Aus drei Sysseln (alte, kirchliche Verwaltungseinheit) entstanden im Laufe des 14. Jahrhunderts Großvogteien, aus denen wiederum im 15. und 16. Jahrhundert die Ämter (die späteren Kreise) hervorgingen. Früher hatte ein Adliger, allerdings mit eher repräsentativen Aufgaben, die Leitung des Amtes, das sich, je nach Größe, in bis zu 7 Harden untergliederte.
Der Amtmann ernannte aus dem Kreis der angesehensten Bauern den Hardesvogt. Als Vertreter des Königs war er zugleich Richter und Verwaltungsbeamter. Damit verkörperte er, entgegen dem Gewaltenteilungsprinzip, Judikative und Exekutive in einer Person. Er saß dem Dinggericht vor und hatte sich um polizeiliche und fiskale Aufgaben zu kümmern. Zudem oblag ihm das Vorschlagsrecht für Unterbeamte, wie u.a. Rechenleute, Brandaufseher, Amts- und Hardesbevollmächtigte, Brücken-, Wege-, Haus-, Reit-, und Holzvögte sowie Hegereiter (Förster). Ihm war auch erlaubt, Nebentätigkeiten anzunehmen, wie Gerichtsschreiber, Branddirektor, Richter im adligen Güterdistirkt oder auch Bürgermeister. Im Zuge der immer komplizierteren Gesetze stellte der Staat seit dem 18. Jahrhundert vermehrt Juristen ein. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden ausschließlich nur noch Kandidaten genommen, die ein Rechtsexamen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erfolgreich bestanden hatten (sog. Indigenatsrecht).
Das in der Bevölkerung sehr angesehene Amt wurde auskömmlich bezahlt, weswegen sich Advokaten gerne für dieses Amt bewarben. Verdiente Hardesvögte ehrte der König mit Titeln wie Justiz- oder auch Etatsrat. Im Zuge der neuen Gerichtsordnung etablierte Preußen 1867 in den Herzogtümern die Amtsgerichte und vollzog damit die längst überfällige Trennung von Judikative und Exekutive: aus studierten Hardesvögten wurden preussische Amtsrichter.
Die Harde ist heute im nördlichen Schleswig-Holstein nur noch auf Landkarten als Distriktsbezeichnung wiederzufinden, wie beispielhaft bei Husum resp. Bredstedt die Süder- und Nordergoesharde oder die Böcking-, Karr- und Wiedingharde in der Nähe Niebülls. Das Amt Hohn bei Rendsburg nennt sich seit 1999 „Amt Hohner Harde“ - in Anlehnung an die einstige „Hohner Harde“ als Teil des ehemaligen Amtes Schleswig. In Fleckeby gibt es ein Hardesvogtmuseum, belegen in der alten Hardesvogtei.[2]
Literatur
Bearbeiten- Ernst Joachim Fürsen, Der Hardesvogt im Herzogtum Schleswig - unter besonderer Berücksichtigung des Zeitraumes von 1721-1867, Diss., Kiel 1973
- Ders., Der Hardesvogt - ein bedeutender Landesbeamter im Herzogtum Schleswig, in: Schleswig-Holstein, Heft 11, Neumünster 1974, S. 289-293
- Wolfgang Laur, Syssel und Harde, in: Zeitschrift für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 6, Neumünster 1981, S. 31-54
- Birgit Loegstrup, Dommer og Adminstrator, Herredesfogden 1790-1868, Diss., Kopenhagen 1982
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Duden | Hardesvogt | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 17. Februar 2024.
- ↑ Flensburg Mobil :: Barrierefrei durch Flensburg :: Ein Projekt der Beschäftigungs-und Qualifizierungsgesellschaft mbH Flensburg in Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Stadt Flensburg Gefördert durch das Jobcenter Flensburg: Flensburg Mobil :: Barrierefrei durch Flensburg :: Ein Projekt der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH Flensburg in Kooperation mit den Behindertenbeauftragten der Stadt Flensburg. Gefördert durch das Jobcenter Flensburg. Abgerufen am 17. Februar 2024.