Die Spardosen-GmbH (GmbH) ist im deutschen Steuerrecht keine eigenständige Gesellschaftsform. Vielmehr ist es eine normale Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Unternehmenszweck ist jedoch typischerweise ausschließlich eigenes Vermögen zu halten und zu verwalten. In der Umgangssprache hat sich für eine solche GmbH der Begriff Spardosen-GmbH durchgesetzt. Ziel ist es von steuerlichen Besonderheiten zu profitieren, die es erlauben Thesaurierungseffekte zu erzielen.

Historie

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Bis zum 01.01.2009 wurde das Privatvermögen im deutschen Ertragssteuerrecht gegenüber dem unternehmerischen Vermögen steuerlich begünstigt[1]. Bis dahin waren Veräußerungsgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr und bei unterhalb einer Beteiligungshöhe von einem Prozent steuerfrei. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer sind die steuerfreien Veräußerungsgewinne im Privatvermögen sowie die Spekulationsfristen weggefallen. Die bisherige Steuerfreiheit gemäß § 8 b KStG im Betriebsverögen einer GmbH bleibt hingegen bestehen.[2]

Steuerliche Besonderheiten

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Die steuerlichen Besonderheiten einer Spardosen-GmbH führen dazu, daß steuerpflichtige Veräußerungsgewinne auf Gesellschaftsebene nur mit rund. 1,5 Prozent besteuert werden. Im Vergleich dazu werden steuerpflichtige Veräußerungsgewinne im Privatvermögen mit rund 26,4 Prozent besteuert Dies ergibt eine steuerliche Differenz von ca. 24,9 Prozent.[3]

Einzelnachweise

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  1. Watrin: GmbHR. 2001, S. 853.
  2. Wehrheim/Steinhoff: DStR. 2008, S. 989.
  3. Michaela Kißig: Vermögensverwaltungsgesellschaft als alternative Form der privaten Vermögensverwaltung. igel Verlag, Hamburg, S. 48.

Kategorie:Gesellschaft mit beschränkter Haftung