Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG

Die „Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG“, im allgemeinen Sprachgebrauch: Bergedorf-Bille,  wurde 1948 als „Gemeinnützige Siedlungs- und Baugenossenschaft Bille eGmbH“ gegründet. 1960 fusionierte sie mit der seit 1922 bestehenden „Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf eGmbH“ zur „Vereinigten Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf-Bille“. 1970 ging die 1920 gegründete „Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Nettelnburg eGmbH“ in der Bergedorf-Bille auf. Ab 1974 verzichtete die Bergedorf-Bille auf den Zusatz „Vereinigte“ im Namen.[1]

Heute (2023) hat die Bergedorf-Bille 24.412 Mitglieder (Stand 31. Dezember 2021)[2] und gehört zu den größten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften.[3]

Die erste Geschäftsstelle der Bergedorf-Bille

Geschichte

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Die Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg war unmittelbarer Anlass zur Gründung der Baugenossenschaft Bille im Jahre 1948. Die Idee der Genossenschaft manifestierte sich in den Anfangsjahren in praktischer Solidarität und in Hilfe zur Selbsthilfe. Genossenschaftsmitglieder arbeiteten unentgeltlich auf den Baustellen ihrer späteren Wohnungen. Maßgeblich an der Entstehung der Genossenschaft beteiligt waren die Sozialdemokraten Hermann Hackmack und Wilhelm Iwan, die seit 1947 verstärkt für den genossenschaftlichen Gedanken im Osten Hamburgs warben. Der Vorstandsvorsitzende und spätere Hamburger Bausenator Caesar Meister hat im 20. Jahrhundert die Geschicke der Genossenschaft entscheidend mitbestimmt.[4]

Zunächst errichtete die Bergedorf-Bille nicht nur Wohngebäude, sondern auch Eigenheime, die von ihren Bewohnern abbezahlt wurden und schließlich in ihr Eigentum übergingen. Der Bau solcher Siedlungshäuser wurde 1986 endgültig eingestellt. Auch das Aufgehen der Siedlungsgenossenschaft Nettelnburg in die Bergedorf-Bille hatte seinen Grund darin, dass viele der von der Siedlungsgenossenschaft errichteten Häuser inzwischen in Privatbesitz übergegangen waren, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohte und die ehrenamtlich geführte Genossenschaft wirtschaftlich nicht überlebensfähig war.

Obwohl die Baugenossenschaft Bille sich ab den frühen 50er Jahren in Hamburg-Horn und anderen Stadtteilen am Wiederaufbau der zerstörten Stadt beteiligte, lag der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit wie auch der Bergedorf-Bille stets in Bergedorf und Lohbrügge. Seit den 70er Jahren wurde auch außerhalb des Bezirks Bergedorf zahlreiche Neubauten errichtet.[1]

Gemeinnützigkeit

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Wie viele Baugenossenschaften hatte sich auch die Bergedorf-Bille den Bindungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterworfen. Als dieses Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen 1990 aufgehoben wurde, beschloss die Bergedorf-Bille, ihren Geschäftsbetrieb trotzdem weiterhin grundsätzlich an dessen wesentlichen Inhalten zu orientieren.[5] Die Inhalte des aufgehobenen Gesetzes bestanden in der Verpflichtung, ausschließlich Kleinwohnungen (max. 120 m²) zu bauen, nur beschränkt Gewinne zu erzielen und auszuschütten, erwirtschaftete Überschüsse wieder in Neubau oder Bestandserhaltung zu investieren und Verflechtungen mit dem gewinnorientierten Baugewerbe zu vermeiden.[6]

Bei allen Bau- und Sanierungsvorhaben wird ein Gleichgewicht angestrebt zwischen einem möglichst günstigen Nutzungsentgelt für die Mitglieder und der Erwirtschaftung der nötigen Mittel zur Instandhaltung, der energetischen Sanierung und für den Neubau.[7]

Demokratische Organisation

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Als eingetragene Genossenschaft ist die Bergedorf-Bille demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder sind über ihre Genossenschaftsanteile die gemeinsamen Eigentümer der Baugenossenschaft, und sie bestimmen über deren Geschicke mit.

Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte ihre Vertreter. Diese kommen einmal jährlich zur Vollversammlung zusammen, auf der aktuelle Themen und die strategische Ausrichtung der Genossenschaft diskutiert werden. Bei der Bergedorf-Bille sind es insgesamt 464 Vertreter die ihre Arbeit ehrenamtlich verrichten.

Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat, der bei der Bergedorf-Bille aus neun Personen besteht. Der Aufsichtsrat bestimmt den Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt.[8]

 
Wohnanlage Ladenbeker Furtweg in Hamburg-Bergedorf

Wohnungsbestand

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Heute verfügt die Bergedorf-Bille über 9.452 Wohnungen und 63 Gewerbeeinheiten (Stand 31. Dezember 2021)[9]. Die meisten Wohnanlagen der Bergedorf-Bille liegen in den Stadtteilen Bergedorf und Lohbrügge.[10]

Die Baugenossenschaft fühlt sich der »Neuen Leipzig-Charta« verpflichtet. Sie richtet ihr Handeln grundsätzlich an dieser europäischen Leitlinie für eine gemeinwohlorientierte, integrative Stadtentwicklung aus.[11]

Vor 2045 soll Klimaneutralität für den Gebäudebestand der Genossenschaft erreicht sein. Seit der Jahrtausendwende hat die Bergedorf-Bille mehr als 120 Millionen Euro investiert, um zukünftige Klimaziele zu erreichen (Stand 31. Dezember 2021). Für die energetische Sanierung der Bestandsobjekte sind jährliche Investitionen von 25 Millionen Euro vorgesehen. Generell wird für künftige die Erstellung von Neubauten Klimaneutralität angestrebt. Die bestehenden Neubauten der Bergedorf-Bille kommen dem Ziel Klimaneutralität bereits nahe.[12]

 
Wohnanlage Hopfenstraße in Hamburg St. Pauli

Wohnangebote

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Es gibt bei der Bergedorf-Bille verschiedene Varianten des betreuten Wohnens bzw. die baulichen Voraussetzungen dafür. Die Bandbreite reicht von seniorengerechten Wohnungen, Wohnungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, bis zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften als Alternativen zu herkömmlichen Pflegeeinrichtungen. Seit 1992 besteht eine diesbezügliche Kooperation zwischen der Georg-Behrmann-Stiftung und der Bergedorf-Bille.[13]

Spareinrichtung

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Seit 1977 betreibt die Bergedorf-Bille als zweites Geschäftsfeld eine Spareinrichtung. Die Mittel aus der Spareinrichtung werden ausschließlich in den Wohnungsbestand der Genossenschaft investiert.[14][15]

Stiftung

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Im Jahr 1998 wurde die „Bergedorf-Bille-Stiftung zur sozialen Integration von Menschen“ gegründet. Die Stiftung fördert das Miteinander von Menschen verschiedener kultureller und sozialer Herkünfte im kleinräumigen Bereich Wohnen. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Aktivitäten, die dazu beitragen, dass Nachbarschaften entstehen, in denen trotz ethnischer, religiöser und kultureller Unterschiede die Menschen füreinander eintreten.

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  1. a b Holmer Stahncke: Wie alles begann - Die Baugenossenschaft Bille. In: Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Junge Leute, ihr müsst eine Genossenschaft gründen - Festschrift zum 75. Jubiläum,. Hamburg 2023, ISBN 978-3-00-073022-1.
  2. Michael Koglin: Hier und jetzt - Festschrift zum 75. Jubiläum. Hrsg.: Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG. Hamburg 2023, ISBN 978-3-00-073022-1.
  3. Gemeinsam stark. In: Verein Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. (Hrsg.): bei uns. Nr. 3, 2021.
  4. Caroline Bergen, Jörn Lindemann: Von der Legende, dass die "Bille" im Eisenwerk geschmiedet wuirde. In: Verein Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. (Hrsg.): bei uns. Nr. 4, 2020.
  5. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Präambel der Satzung.
  6. Wohnungsgemeinnützigkeit. Abgerufen am 3. Januar 2023.
  7. Anke Peterson: Die Zukunft der Bergedorf-Bille. In: Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Junge Leute, ihr müsst eine Genossenschaft gründen - Festschrift zum 75. Jubiläum. Hamburg 2023, ISBN 978-3-00-073022-1.
  8. Organe und Gremien. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG, 2018, abgerufen am 3. Januar 2023.
  9. Service Downloads. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG, 2018, abgerufen am 3. Januar 2023.
  10. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Broschüre Unsere Wohnanlagen.
  11. Die Leipzig-Charta. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, abgerufen am 3. Januar 2023.
  12. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Geschäftsbericht 2021. Hamburg 2022, S. 12–13.
  13. Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG (Hrsg.): Broschüre Komfort-Wohnen. Hamburg 2018.
  14. Spareinrichtung. Abgerufen am 3. Januar 2023.
  15. Bärbel Wegner: Die Spareinrichtung der Bergedorf-Bille. In: Verein Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. (Hrsg.): bei uns.