"Zigeuner"erfassung in Polizeibegleitung. Robert Ritter bei der Feldarbeit, (Bild der RHF)
"Zigeuner"erfassung, Aufbau der Genealogien, (Bild der RHF)

Die 1936 gegründete Rassenhygienische Forschungsstelle am Reichsgesundheitsamt (kurz RHF) unter der Leitung von Robert Ritter erarbeitete schwerpunktmäßig und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei die Begutachtungen von ca. 30.000 vor allem im Altreich und Ostmark lebender „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ (Ritter) oder „Nichtzigeuner“ (Ritter). Diese Begutachtung diente u. a. als individuelle Grundlage für Deportationen. Sie ist Teil des Porajmos. Daneben wurden Häftlinge von Jugendkonzentrationslagern und in Konzentrationslagern begutachtet. Sitz der RHF war zunächst der Wohnort Ritters Tübingen, dann die Reichshauptstadt Berlin. Vor Kriegsende erfolgte die Auslagerung nach Fürstenberg/Havel rund 100 km nördlich von Berlin in unmittelbarer Nähe lagen das Jugend-KZ Uckermark und das KZ Ravensbrück. Neben der praktischen rassenhygienischen, bevölkerungsbiologischen bzw. kriminalbiologischen Arbeit legitimierten die Mitarbeiter der RHF auch in Veröffentlichungen und Vorträgen die NS-Rassenpolitik.

Nach 1945 wurden in der Bundesrepublik die von der RHF geschaffenen Sammlungen zu Personen und Familien also die „Planungsunterlagen des Völkermordes“ (Benno Müller-Hill) weiter zur Sonderbehandlung von „Zigeunern“ durch die Polizei genutzt. Keiner der Mitarbeiter der RHF wurde für seine Tätigkeit disziplinarrechtlich, standesrechlich oder strafrechtlich belangt.

Gründung, organisatorische Zugehörigkeit, Finanzierung und Ziele

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Die RHF wurde 1936 auf Veranlassung des Leiters der Abteilung Volksgesundheit im Reichsministerium des Innern um den Tübinger Arzt Robert Ritter und seine Mitarbeiterin Eva Justin als Institut des Reichsgesundheitsamtes gegründet.[1] Am 1.4.1936 wird Ritter für seine neue Aufgabe in Tübingen freigestellt.[2]

Schon die Institutsbennung als Rassenhygienische Forschungsstelle am Reichsgesundheitsamt zeigt ihre pseudowissenschaftliche[3] und rassenideologische[4] Ausrichtung. Die RHF war keine theoretisches Institut, sondern hatte die Aufgabe ihre "Forschung" in die "erbpflegerische Praxis" überzuleiten.[5]

Ritter wurde wegen seines rassenhygienischen Standpunkts, den er seit Anfang der 30er Jahre vertrat, als Leiter ausgewählt.[6] Schon 1933/34 war er auf die Idee verfallen versteckte "Zigeunerpopulationen" in Würtemberg aufzudecken.[7] 1935 hielt er einen Vortrag über "asoziale Psychopathen".[8] Auch die praktische Seite kannte Ritter, er leitete in Tübingen seit 1934 eine Eheberatungsstelle deren Träger neben der Nervenklinik auch die Ortsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Rassenhygiene war.[9] 1936 war er zum Mitglied des Erbgesundheitsgerichtes aufgestiegen.[10] Ritters Habilitation:"Ein Menschenschlag. Erbärztliche und erbgeschichtle Untersuchungen über die durch 10 Geschlechterfolgen erforschten Nachkommen von 'Vagabunden, Jaunern u. Räubern'" (erschienen 1937) steht paradigmatisch für seine rassenhygienischen und erbdeterministischen Ideen.

Die RHF wurde der von Ferdinand von Neureiter 1937 gegründeten und geleiteten "Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes" untergeordnet mit der sie 1940, nach der Berufung von Neureiters an die Reichsuniversität Straßburg, unter der Leitung Ritters zum "Kriminalbiologischen Institut beim Reichsgesundheitsamt" fusionierte.[11][12]

Ab 1941 lautet die Bezeichnung "Rassenhygienische und Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes".[13] Die Bezeichnung auf den von der RHF erstellten "Gutachterlichen Äußerungen", die als individuelle Rassegutachten für "Zigeuner" dienten, blieb weiterhin "Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes" (Leiter: Dr. phil. Dr. med. habil. R. Ritter, Berlin Dahlem, Unter den Eichen 82-84). [14] Ritter wurde 1941 zusätzlich Leiter des "Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei und des SD" (KBI)[15] und hat damit sowohl im Reichsgesundheitsamt als auch im Reichssicherheitshauptamt eine Leitungsfunktion inne.

Aufgrund der oft nur leicht voneinander abweichenden Bezeichnungen wird in der Literatur auch die Bezeichnung Forschungsstelle Ritter oder Forschungsgruppe Ritter verwendet.

Schwerpunkt der Arbeit der RHF bildete die Erfassung und Begutachtung der deutschen und österreichischen "Zigeuner" (Ritter) und "Zigeunermischlinge" (Ritter).[16] Die Erfassung fand in enger Kooperation mit verschiedenen Polizeibehörden statt.

Die Finanzierung wurde auch über "Drittmittel" gesichert. Die RHF bzw. Ritter gehörten von 1935 bis Frühjahr 1944[17] zu den bevorzugten Beihilfeempfängern der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).[18][19] Befürwortet und bewilligt wurden Ritters Förderanträge vom Präsident des Reichsgesundheitsamtes.[20] Weitere Gelder schoss der Reichsforschungsrat (RFR) zu.[21]



Erfassung der "Zigeuner" ab 1936

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XXXXXXXXXXX "Im Jahr 1941 verschoben sich die Akzente in Ritters Forschungsstelle insofern, als mit einem Erlass des Oberkommandos der Wehrmacht vom 11. Februar der Ausschluss von Zigeunern aus Heer, Marine und Luftwaffe geregelt werden sollte.117 Zu diesem Zweck sollte das RKPA besondere Erfassungslisten, getrennt nach „vollblütigen Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“, mit Angabe des Geburtsorts sowie der Anschrift erstellen. Infolgedessen entwickelte die Forschungsstelle ein Formular mit dem Titel „Gutachtliche Äußerung“ und Kürzeln wie „ZM“ für „Zigeunermischling“ und „NZ“ für „Nichtzigeuner“, um eine Standardisierung der Erfassung zu ermöglichen und die Bearbeitung der zahlreichen absehbaren Anfragen zu erleichtern. Die durch die Ausschlussregelung der Wehrmacht in Aussicht gestellte Massenbegutachtung von Zigeunern stellte für Ritters Forschungsstelle eine solch steigende Arbeitsbelastung dar, dass dies nur mit deutlich erhöhten Zuwendungen zu leisten war. Vor diesem Hintergrund bewilligte der RFR der Forschungsstelle im Mai 1941 eine Sachbeihilfe in Höhe von 18 000 RM, was gegenüber dem Vorjahr eine Verdoppelung der Summe bedeutete." S. 72 http://www.histsem.uni-freiburg.de/DFG-Geschichte/Bericht2008.pdf

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Die Mitarbeiter der RHF gehörten einer Reihe von Berufen an:

Dazu weitere Führsorgerinnen, Genealoginnen, Fotografinnen und Hilfskräfte.

Auf den "Gutachterlichen Äußerungen" ist die Adresse mit "Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes" Berlin Dahlem, Unter den Eichen 82-84 angegeben. [22]


Ein Runderlaß Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 8. Dezember 1938 zur „Bekämpfung der Zigeunerplage" 12 bestimmte, daß dieser Personenkreis verpflichtet sei, „sich der zur Erstattung des Sachverständigengutachtens erforderlichen rassenbiologischen Untersuchung zu unterziehen und die notwendigen Angaben über ihre Abstammung beizubringen". Hneke 1993 S. 66



Arbeitsweise

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Das von Ritter zu Grunde gelegte Modell beruht auf 3 eugenischen Prämissen

  • Der Erblichkeit von sozialen Merkmalen wie Kriminalität, Asozialität und rassenspezifischen psychischen/sozialen Eigenschaften
  • Der Geringschätzung gegenüber Mischlingen, die seit Eugen Fischers Reoboter Bastarden
auch als wissenschaftlich belegt galt 
  • Der Idee alten eugenischen Theorie der differenzierten Fortpflanzung, nach der sich Minderbegabte stärker vermehren als die hochwertigen Zuchtstämme.

90% ZM schreibt Ritter am 20.1.1940 an die DFG.[23]

Die Maideportation (1940)

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Deportation Mai 1940, Sinti unter Polizeibewachung in der Festung Hohenasperg, (Bild der RHF)
 
Deportation Mai 1940, Sinti werden von der Polizei durchs Dorf geführt, (Bild der RHF)
 
Deportation Mai 1940, Zug ins Generalgouvernement, (Bild der RHF)

Nach dem Überfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA über die künftige Rassenpolitik statt.[24] Bei dieser oder anderen Besprechungen des Herbstes 1939 im RSHA waren Vertreter des RHF beteiligt. Auf Anregung der RHF sei aus praktischen Erwägungen die Deportation ins Frühjahr 1940 verschoben worden.[25] Ab Oktober 1939 ordnete das Reichskriminalpolizeiamt die zusammenstellung von Listen an, die die Deportation ermöglichen sollten.[26] Den Anlass und Vorwand zu der am 16. Mai 1940 begonnen Deportation von reichsweit ca. 2500 Sinti und Roma von der Westgrenze boten rasstisiche Vorstellungen, u.a. der Verdacht auf Spionage.[27] Der Angriff auf Frankreich begann am 10. Mai 1940. In der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 1940 wurden 2500 "Zigeuner" in Familien mit Kindern, Neugeborenen und hochbetagten Greisenzu den drei Sammelpunkten Hamburg, Köln (Messe) und für Rheinhessen, Hessen und der Pfalz, die Festung Hohenasperg deportiert, von dort erfolgte der Weitertransport ins Generalgouvernement.[28]

An den drei Sammelpunkten wurden die Deportierten von Mitarbeietern der RHF erneut begutachtet, die sich auch gut in den polizeilichen "Zigeunerakten" und der Struktur der polizeilichen "Zigeunerstellen" auskannten, z.T. die entsprechenden Akten mitbrachten.[29] Für Köln war XY von der RHF, für Hamburg XY und für den Hohenasperg Würth[30] zuständig. Wirth begutachtete nach Ritters Kriterien in "Zgeuner", "Zigeunermischlinge" und "Nichtzigeuner". 22 der rund 500 zum Hohenasberg Deportierten faste er als Nichtzigeuner auf, die daraufhin nach Hause geschickt wurden.[31] Nach dem Bericht der Polizei über die Deportation hatte er "anfänglich noch weitere Personen" "beanstandet" d.h. als Nichtzigeuner begutachtet, da aber "der Adam Müller mit einer Z. verheiratet ist und er keinesfalls in der Lage ist, seine deutschblütige Abstammung nachzuweisen, wurde er auch als Z.M. bezeichnet und evakuiert."[32]

Nach der Maideportation enstanden Berichte, die der Optimierung zukünftiger Deportationen dienen sollten, die Mitarbeiter der RHF steuerten ihre Hinweise bei.[33]

Ritter nimmt angeblich an einer Konverenz Teil, auf der die Verschiffung von 30000 "Zigeunern" ins Mittelmeer und ihre Versenkung durch Bombardierung der Schiffe besprochen wird [34]


xxxx

Polizeiliche Meldungen von Einzelpersonen erreichten auch die "Forschungsstelle Ritter" der Bestand des Bundesarchivs R 165/205 ist dafür ein Beispiel.</ref> Rosa Wiegand, die im Mai 1940 aus Worms über den Hohenasberg deportierte wurde, flüchtete in Polen, wurde 1941 in Wiesbaden erneut verhaftet und ins KZ Ravensbrück eingeliefert.[35]

Zwischenstand der Erfassung nach der Maideportation

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Gutachtliche Äußerungen

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Die "Gutachtliche Äußerungen" waren ein einseitiger Vordruck, in den "auf Grund der Unterlagen, die sich im Zigeunersippenarchiv der Forschungsstelle befinden" und der "bisher durchgeführten rassenkundlichen Sippenuntersuchungen" (Formulartext) neben Personendaten nur eine Beurteilung als "Zigeuner", "Zigeunermischling" in vielen Zwischengraden eingetragen wurden. Jeder Hinweis auf die Methode mit der diese Beurteilung erfolgte oder die Widergabe einzelner Merkmale oder Messwerte fehlt auf dem Formular.

Die Zahl der Gutachten nahm immer mehr zu. Ritter schreibt am 4.2.1942 an die DFG von 15000 abschließend bearbeiteten "Zigeunerfällen"[36], am 23.3.1943 sind es schon 21498 Fälle[37] die Bearbeitung im Altreich und der Ostmark sei damit "im groben beendet",[38] trotzdem erhöht sich in einer Meldung Ritters an die DFG vom 30.1.1944 die Zahl auf 23822 "Zigeuner" und "Zigeunermischlinge".[39]

Hiermit korrespondieren die vermutlich fortlaufende Nummerierung auf den "Gutachterlichen Äußerungen" Nummer 2543 stammt vom 14.7.1941[40], 15061 vom 17.4.1942[41], 16468 vom 27.4.1942[42], 17691 vom 14.10.194?[43]

Auffällig ist allerdings, das bei der Maideportation 1940 ja bereits 2500 Personen begutachtet wurden, 1941 aber erst Gutachtliche Äußerung 2543 erstellt wurde. Ab 1941 gab es einen erhöhten Bedarf an diesen Gutachten, das Oberkomando der Wehrmacht hatte am 11. Februar 1941 per Erlass der Ausschluss von "Zigeunern" aus Heer, Marine und Luftwaffe geregelt. Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) sollte dazu besondere Erfassungslisten, getrennt nach „vollblütigen Zigeunern“ und „Zigeunermischlingen“ mit Angabe des Geburtsorts sowie der Anschrift erstellen. Die Massenbegutachtung übernahm die RHF.[44]

Von den vermutlich rund 25.000 Gutachtlichen Äußerungen der RHF, sind nur wenige Exemplare in anderen Aktenbeständen erhalten geblieben. Wann und wo Gutachtlichen Äußerungen, die sicher zumindest als Durchschrift im Aktenbestand der RHF vorhanden waren, verlohren gingen oder ob sie von den Mitarbeitern der RHF oder Hermann Arnold aus Gründen des Täterschutzes bei Seite geschafft wurden ist umstritten.[45]

Die Gutachtlichen Äußerungen wurden von Ritter, Justin und XY unterziechnet.


Gegen mögliche Inkonsistenzen bei der Beurteilung der Kinder einer Familie sicherte sich die RHF dadurch ab, das diese - unabhängig eventuell differierender rassenkundlicher Befunde - immer den gleichen "Mischlingsgrad" erhielten.[46]



10.5.1944 von Robert Ritter. http://www.rbenninghaus. de/gypsy-biographies.htm


31.1.1944 23822 sind 14% mehr als das Zigeunerlager Auschwitz = 20943. bmh S. 63

Völkermord als Option der rassenhygienischen Vorstellungen

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Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ sie definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

  • a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
  • b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
  • c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
  • d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
  • e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

Die Forderung einer Lösung der "Zigeunerfrage" im Rahmen der Rassenhygiene bewegt bereits ohne die unmittelbare Tötung im Bereich eines Völkermordes, erfüllen doch bereits Forderungen nach Segregation, Heiratsverbote oder (zwangsweise) Sterilisation Tatmerkmale des Völkermordes.


Kriegsbedingte Auslagerungen

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Nachdem 1943 Bomben die RHF in Berlin getroffen hatten, wurde sie an sieben Standorte ausgelagert, die alle etwas gemeinsam hatten: sie lagen in der Nähe von Institutionen wie Heilanstalten, Waisenhäusern oder Konzentrationslagern in denen auf "Untersuchungsgut" der RHF zugegriffen werden konnte. [47] Diese Mecklenburg, Bayern, Würtemberg, im Raum Hannover und Sudetenland z.B. neben dem Frauenkonzentrationslager Ravensbrück in FürstenXY, oder dem Heim Mariaberg in Mägerkingen wo sich Ritter und Justin häufiger aufhielten.[48]

 
KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

Im Winter 1943/44 versuchten Assitentinnen Ritters im KZ Ravensbrück den "Erbwert" von "Bibelforscherfamilien" festzustellen.[49]




Gute Forschritte stellte Ritter auch bei der Erfassung der Jenischen im Jahr 1944 fest.[50]

Die nicht sesshafte Akten der RHF

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Um den Verbleib der Archivalien der RHF gab es in den 80er Jahren politische Auseinandersetzungen zwischen der Bürgerrechtsbewegung und staatlichen Behörden die von einem nationalen und internationalen Medienecho, strafrechtlichen-, disziplinarrechtlichen- und zivilrechtlichen Auseinandersetzungen begleitet waren. Daher soll hier der Weg dieser Reichsakten, die mit der Auflösung der RHF in die Zuständigkeit des Reichsarchivs, bzw. dessen Nachfolger Bundesarchiv gefallen sind detailierter dargestellt werden. Im Bundesarchiv kamen die Akten erst 1980, also über 35 Jahre nach dem Untergang der RHF an.

Schon vor Kriegsende wurde ein erheblicher Teil der Akten und Materialien der RHF von ihren Mitarbeiter aus Berlin mitgenommen.[51] Ein Teil nach Mecklenburg, dessen weiterer Verbleib bis heute ungeklärt ist.[52] Ein weiterer Teil nach Winnenden im heutigen Baden-Württemberg.[53] In Mecklenburg befand sich die RHF Außenstelle in der Nähe von KZs, in Winnenden eine Heilanstalt.

1947 erhielt Sophie Ehrhardt (ehemals RHF), die seit 1942 dem Rassenbiologisches Institut (nach 1945: Anthropologisches Institut) der Universität Tübingen angehörte einen Teil des Materials.[54] Kurz nach der Übergabe bearbeitete sie es z.B. in Bezug auf Hautleisten bzw. Fingerleistenmuster. Die Herkunft verschleiert sie mit der Angabe es handle sich um von kriminalbiologischer Seite freundlicher weise zur Verfügung gestelltes Material.[55] Entstanden sind aus dieser Forschung mehrere Publikationen, etwa Ehrhards "Über Handfurchen bei Zigeunern" (1974), in der Festschrift zum 65. Geburtstag der Mainzer Anthropologin Ilse Schwidetzky, in der Angaben über die Herkunft des Materials fehlen.[56] Ihre auf dem RHF-Material aufbauenden Populationsgenetische Untersuchungen an Zigeunern, wurden zwischen 1966 und 1970 von der DFG gefördert.[57] 1969 wurde das Material nachdem die neue Leitung des Tübinger Anthropologischen Instituts ein Bearbeitungsverbot ausgesprochen hatte an das Anthropologische Institut in Mainz abgegeben.[58][59]

Eva Justin (ehemals RHF), übergab am 21. Mai 1949 dem Landeskriminalamtes München, wo seit 1946 eine "Landfahrerzentrale" existierte weitere Akten und Materialien.[60] Die "Landfahrerzentrale" München wurde von "Zigeunerexperten" der ehemaligen „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" des früheren RSHA betrieben.[61][62] Vermutlich bestanden hier persönliche Bekanntschaften aus dem Dritten Reich.[63]

Stammbäume und andere Materialien der RHF erreichten ab den fünfziger Jahren Hermann Arnold (Arzt).[64][65]

1960 wurde das Material des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an Arnold, dem damaligen Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Landau/Pfalz, er gab an, sich ab 1947 mit sozialbiologischen Studien, insbesondere über Zigeuner, beschäftigt haben übergeben.[66][67] Die Landfahrerstelle der Münchener Polizei wurde 1970 wegen Grundgesetzwidrigkeit aufgelöst.[68]

1972 übergab Arnold ebenfalls genealogischen Materialien an das Anthropologische Institut der Universität Mainz, beide bekannte Überlieferungsteile sind damit erstmalig seit 1945 vereinigt.[69]

Auch die von Arnold an das Bundesarchiv übergebene eigene Sammlung enthielt über einen Regalmeter aussortierte Unterlagen die der RHF.[70]

1979 wird das Bundesarchiv durch ein Schreiben der Gesellschaft für bedrohte Völker auf den Verbleib der Akten der Dienststelle des Reichsgesundheitsamtes aufmerksam gemacht.[71][72] Das Bundesarchiv sichtet die Akten in Mainz und erklärt dass die Materialien baldmöglichst in die Magazine des Bundesarchivs übernommen werden sollten, da sie unbestritten in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.[73]

Unter nicht völlig geklärten Umständen werden am 19. Juni 1980 in das Universitätsarchiv Tübingen überführt, da es dort von Sophie Ehrhardt "wissenschaftlich ausgewertet" werden können.[74] Auf Mainzer Seite ist Schwidetzkys Nachfolger Wolfram Bernhard für die Übergabe zuständig.

"Diesem archivfachlich wie politisch unhaltbaren Zustand" schreibt ein Archivar des Bundesarchivs "setzte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit einer spektakulären Aktion ein Ende. Am 1. September 1981 besetzten Sinti und Roma das Universitätsarchiv in Tübingen. Man erzwang die unverzügliche Herausgabe der Unterlagen, verbrachte sie noch in der gleichen Nacht nach Koblenz und erreichte zu mitternächtlicher Stunde deren sofortige und im Hinblick auf etwaige archivfachliche Bewertungsmaßnahmen vorbehaltlose Aufnahme in die Magazine des Bundesarchivs. Dort sind sie seitdem als staatliches Archivgut zuständigkeitshalber archiviert."[75]

Die Heute im Bundesarchiv lagernden Reste des Aktenbestandes umfassen 14 laufende Regalmeter in 338 Archiveinheiten (AE). Davon entfallen auf Morphologisches Material (45 AE), Fotos einschließlich Negativfilme (30 AE), Dias (30 AE), Abzüge (9 AE); Genealogisches Material (172 AE), Verschiedenes (14 AE), Schriftverkehr 1936-1939 (8 AE), alphabetische Karteien einschließlich Exzerptkarteien 1734-1808, 1815-1938 (21 AE), alphabetische und numerische Hilfskarteien (9 AE).[76]

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Datierungen Prüfen!!!!

Arnold gab nach Besuch eines Mitarbeiters des Bundesarchivs 1981 die Akten nicht an das eigentlich zuständige Bundesarchiv, sondern an das Anthropologischen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz weiter.[77] Von hier wurden sie an das Archiv der Universität Tübingen verfrachtet.[78] Eine Besetzung des Tübinger Archivs führte 1982 zur Abgabe an das Bundesarchiv in Koblenz.[79][80]


XXXXXXXXX Positionen und Wertungen


Ohne Wissen des Bundesarchivs und unter bislang keineswegs völlig geklärten Umständen wurden alle in Mainz lagernden Überlieferungsteile , damit sie dort, wie es hieß, erneut von werden könnten. Es sei dahingestellt, ob das Bundesarchiv sich damals allzu sehr von seinen allenthalben bekannten Grundsätzen liberaler Benutzungspolitik leiten ließ, als es im Hinblick auf die, wie man sagte, „Forschungsinteressen von Frau Ehrhardt" das fait accompli der Verlagerung unter der Bedingung tolerierte, daß nach Beendigung der Forschungen von Sophie Ehrhardt das Material dann aber unverzüglich in das Bundesarchiv gelangen sollte. Jedenfalls setzte diese Haltung das Bundesarchiv in der Folge immer wieder auch dem öffentlich, insbesondere vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geäußerten Vorwurf aus, es habe die Akten „widerrechtlich" behandelt. Schlimmer noch: Die Tatsache, daß man die Unterlagen mit Sophie Ehrhardt der gleichen Person zur Verfügung gestellt hatte, die an deren Entstehung im Rahmen nationalsozialistischer Rassenforschungen unmittelbar beteiligt war, führte darüber hinaus sogar zu dem implizierten, mitunter gar explizierten Vorwurf einer zumindest sekundären Komplizenschaft des Bundesarchivs mit den Wegbereitern, wenn nicht gar Mittätern am NS-Völkermord an den Sinti und Roma. Immerhin stellte 1981 der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen Sophie Ehrhardt und andere Anzeige wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord. Henke 1993, S. 68

Verbleib der Gutachtlichen Äußerungen

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Nutzen für Polizeidienststellen

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Zwischenlager2

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Aufgrund eines weiteren Runderlasses vom 7. August 1941 zur „Auswertung der rassenbiologischen Gutachten über zigeunerische Personen"13 waren die „rassendiagnostischen Gutachten" vom Reichskriminalpolizeiamt den Kriminalpolizeileitstellen laufend zu übersenden. Auf diese Weise entstand nicht nur eine Sammlung sämtlicher Gutachten in der Forschungsstelle selbst, sondern daneben gelangten auch in den regional zuständigen Kriminalpolizeileitstellen Ausfertigungen dieser Gutachten in die kriminalpolizeilichen Personenakten über Zigeuner. Nach 1945 sind die bei den Kriminalpolizeileitstellen geführten personenbezogenen Akten teilweise erhalten geblieben und in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Aus den Akten wurden „rassendiagnostische Gutachten" wie andere „Zigeuner-Unterlagen" in der Folge zu Henke 1993 S.66

verschiedenen Zwecken verwandt, u. a. in Wiedergutmachungsangelegenheiten, aber auch zur weiteren behördlichen „Bearbeitung" von „Zigeuner-Angelegenheiten" ganz allgemein, d.h. durchaus auch zu weiteren diskriminierenden Maßnahmen bundesdeutscher Behörden gegenüber den nach wie vor ungeliebten Zigeunern14. Diese Nutzung oder sogar Weiterführung von rassenideologisch geprägten schriftlichen Hinterlassenschaften eines Unrechtsstaates für Zwecke eines demokratischen Rechtsstaates, wie sie auch heute noch z. B. bei der Verwendung von Unterlagen der „Einwandererzentralstellen" und der „Deutschen Volksliste" in Einbürgerungsangelegenheiten von Aussiedlern aus ehemaligen deutschen oder deutschbesiedelten Gebieten festzustellen ist, wurde erst Anfang der achtziger Jahre von einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit problematisiert und heftig kritisiert. Im Falle der „Zigeuner-Akten" forderte z.B. ein Antrag der Bundestragsfraktion der Grünen vom 6. November 1985 schließlich nicht nur, daß diese „behördlichem Mißbrauch entzogen", sondern daß sie jenseits aller archivischen Zuständigkeiten und Bewertungsmöglichkeiten „für eine historische Aufarbeitung - in einem Dokumentations- und Kulturzentrum der Sinti und Roma in der Bundesrepublik - sofort zentral gesammelt werden" sollten15. Henke 1993 S.67


Das Schriftgut der Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt in Berlin selbst hat indessen die Kriegsereignisse nicht ohne Einbußen überdauert. Teile des Materials waren bereits während des Krieges nach Winnenden im heutigen Baden-Württemberg sowie nach Mecklenburg ausgelagert worden. Über den Verbleib der in Mecklenburg ausgelagerten Teile liegen auch heute keinerlei Erkenntnisse vor. Die nach Winnenden verlagerten Unterlagen gelangten im Jahre 1947 an das Anthropologische Institut der Universität Tübingen, wo sie fortan Professor Dr. Sophie Ehrhardt, der bereits genannten früheren Mitarbeiterin Ritters, zur Auswertung zur Verfügung standen; - eine sicherlich bemerkenswerte, aber leider nicht beispiellose und für den Problembereich der Kontinuität und Diskontinuität bestimmter Strukturen und Denkweisen nach 1945 bezeichnende Tatsache. Sofern Materialien bei Kriegsende noch in der Forschungsstelle in Berlin selbst vorhanden waren, wurden diese wohl von einer weiteren Mitarbeiterin, Dr. Eva Justin, zunächst gesichert und laut einer noch erhaltenen Übergabeliste vom 21. Mai 1949 einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes München, des späteren Bayerischen Landeskriminalamtes, übergeben. Dies war kaum ein Zufall. Die 1946 beim Landeskriminalamt München eingerichtete „Landfahrerzentrale" hatte bereits die Akten der „Zigeunerleitstelle" des Polizeipräsidiums München aus der NS-Zeit übernommen. In der Münchener „Landfahrerzentrale" waren darüber hinaus eine Reihe von Mitarbeitern der Henke 1993 S.67


ehemaligen „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" des früheren Reichssicherheitshauptamtes beschäftigt, die, wie man annehmen darf, Eva Justin aus ihrer früheren Tätigkeit sicherlich bekannt waren16. Bei den Unterlagen handelte es sich ebenso wie bei dem zu diesem Zeitpunkt in Tübingen befindlichen Material im wesentlichen um anthropologische Karteien, Fotografien und Genealogien. Im Jahre 1960 wurde das Material des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Professor Dr. Hermann Arnold, dem damaligen Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Landau/Pfalz, anvertraut, der sich nach eigenen Bekundungen seit dem Jahre 1947 mit sozialbiologischen Studien, insbesondere über Zigeuner, beschäftigt hatte. 12 Jahre später, im Jahre 1972, übergab Arnold seinerseits die genealogischen Materialien an das Anthropologische Institut der Universität Mainz, wohin bereits im Jahre 1969 auch die von Sophie Ehrhardt in Tübingen ausgewerteten Unterlagen gelangt waren, so daß beide Überlieferungsteile 1972 in Mainz vereinigt waren. Erst 1979, also sieben Jahre später, wurde das Bundesarchiv durch ein Schreiben der „Gesellschaft für bedrohte Völker" auf diese als Überlieferung einer Dienststelle des Reichsgesundheitsamtes unbestritten in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Unterlagen aufmerksam. Diese wurden in der Folge an Ort und Stelle von zwei Beamten des Bundesarchivs gesichtet. Anschließend einigte man sich denn auch, daß die Materialien baldmöglichst in die Magazine des Bundesarchivs übernommen werden sollten. Dazu kam es zunächst jedoch nicht. Ohne Wissen des Bundesarchivs und unter bislang keineswegs völlig geklärten Umständen wurden alle in Mainz lagernden Überlieferungsteile am 19. Juni 1980 in das Universitätsarchiv Tübingen überführt, damit sie dort, wie es hieß, erneut von Sophie Ehrhardt, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Tübingen, wissenschaftlich ausgewertet werden könnten. Es sei dahingestellt, ob das Bundesarchiv sich damals allzu sehr von seinen allenthalben bekannten Grundsätzen liberaler Benutzungspolitik leiten ließ, als es im Hinblick auf die, wie man sagte, „Forschungsinteressen von Frau Ehrhardt" das fait accompli der Verlagerung unter der Bedingung tolerierte, daß nach Beendigung der Forschungen von Sophie Ehrhardt das Material dann aber unverzüglich in das Bundesarchiv gelangen sollte. Jedenfalls setzte diese Haltung das Bundesarchiv in der Folge immer wieder auch dem öffentlich, insbesondere vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geäußerten Vorwurf aus, es habe die Akten „widerrechtlich" behandelt. Schlimmer noch: Die Tatsache, daß man die Unterlagen mit Sophie Ehrhardt der gleichen Person zur Verfügung gestellt hatte, die an deren Entstehung im Rahmen nationalsozialistischer Rassenforschungen unmittelbar beteiligt war, führte darüber hinaus sogar zu dem implizierten, mitunter gar explizierten Vorwurf einer zumindest sekundären Komplizenschaft des Bundesarchivs mit den Wegbereitern, wenn nicht gar Mittätern am NS-Völkermord an den Sinti und Roma. Immerhin stellte 1981 der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen Sophie Ehrhardt und andere Anzeige wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord. Henke 1993 S.68

Diesem archivfachlich wie politisch unhaltbaren Zustand setzte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit einer spektakulären Aktion ein Ende. Am 1. September 1981 besetzten Sinti und Roma das Universitätsarchiv in Tübingen. Man erzwang die unverzügliche Herausgabe der Unterlagen, verbrachte sie noch in der gleichen Nacht nach Koblenz und erreichte zu mitternächtlicher Stunde deren sofortige und im Hinblick auf etwaige archivfachliche Bewertungsmaßnahmen vorbehaltlose Aufnahme in die Magazine des Bundesarchivs. Dort sind sie seitdem als staatliches Archivgut zuständigkeitshalber archiviert. Henke 1993 S.69

Schon im Frühjahr des gleichen Jahres 1981 hatte Arnold seine privaten, zum größten Teil aufgrund seiner wissenschaftlichen Forschungen entstandenen Sammlungen zur Geschichte der Zigeuner in Deutschland und in Europa dem Bundesarchiv übergeben, wo sie in die „Zeitgeschichtlichen Sammlungen" (ZSg) aufgenommen wurden. Im Juni 1987 konnte das Bundesarchiv - wiederum nach einer vorhergehenden Besetzungsaktion von Mitgliedern des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und der Berliner Sinti-Union am 18. März 1987 - sämtliche Akten aus der NS-Zeit übernehmen, die sich noch in den derzeitigen Instituten des Bundesgesundheitsamtes in Berlin fanden, darunter auch Schriftgut, das noch im Max-von-Pettenkofer-Institut aufbewahrt wurde, in dessen Räumen seinerzeit die Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes untergebracht war. Henke 1993 S.69

Der Bestand R 165 ist seit seiner Bildung im Bundesarchiv vielfach benutzt worden, sowohl von Wissenschaftlern und Publizisten als auch in auffallendem Maße von Sinti und Roma selbst, deren Besuche im Bundesarchiv jenseits aller wissenschaftlichen und publizistischen Ambitionen zumeist den vornehmlichen Zweck hatten, ergriffen und bewegt die Unterlagen und Fotos ihrer ermordeten Verwandten, Freunde und Bekannten zu betrachten. Henke 1993 S.69

Nicht ins Bundesarchiv gelangten und bis heute vermißt blieben jedoch die 20000, eine andere Quelle nennt 24000, „rassendiagnostischen Gutachten", deren Entstehungsgeschichte bereits skizziert wurde, gleichsam das Kernstück des dokumentarischen Niederschlags der sogenannten Forschungen des Ritter-Instituts. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma konnte im Rahmen der Suche nach den vermißten Archivalien Kopien von Dokumenten vorlegen, nach denen noch für 1964 eine Existenz der Gutachten bei der Landespolizeidirektion München nachweisbar schien. Ein Vermerk vom 23. Juli 1964 über deren Aussonderung sah entweder „wegen fehlender Rechtsgrundlage für die weitere Aufbewahrung" deren Vernichtung oder die Abgabe an Professor Arnold in Landau vor, der ja, wie geschildert, bereits seit 1960 im Besitz von „Zigeuner-Materialien" aus München war. Aus dem Dokument geht zwar hervor, daß die Amtsleitung letzterem Vorschlag zustimmte, es ist aber nicht mit letzter Deutlichkeit dokumentiert, welche der beiden Möglichkeiten nun tatsächlich realisiert wurde19. Henke 1993 S.70

Zwischenlager

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Aufgrund eines weiteren Runderlasses vom 7. August 1941 zur „Auswertung der rassenbiologischen Gutachten über zigeunerische Personen"13 waren die „rassendiagnostischen Gutachten" vom Reichskriminalpolizeiamt den Kriminalpolizeileitstellen laufend zu übersenden. Auf diese Weise entstand nicht nur eine Sammlung sämtlicher Gutachten in der Forschungsstelle selbst, sondern daneben gelangten auch in den regional zuständigen Kriminalpolizeileitstellen Ausfertigungen dieser Gutachten in die kriminalpolizeilichen Personenakten über Zigeuner. Nach 1945 sind die bei den Kriminalpolizeileitstellen geführten personenbezogenen Akten teilweise erhalten geblieben und in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Aus den Akten wurden „rassendiagnostische Gutachten" wie andere „Zigeuner-Unterlagen" in der Folge zu Henke 1993 S.66

verschiedenen Zwecken verwandt, u. a. in Wiedergutmachungsangelegenheiten, aber auch zur weiteren behördlichen „Bearbeitung" von „Zigeuner-Angelegenheiten" ganz allgemein, d.h. durchaus auch zu weiteren diskriminierenden Maßnahmen bundesdeutscher Behörden gegenüber den nach wie vor ungeliebten Zigeunern14. Diese Nutzung oder sogar Weiterführung von rassenideologisch geprägten schriftlichen Hinterlassenschaften eines Unrechtsstaates für Zwecke eines demokratischen Rechtsstaates, wie sie auch heute noch z. B. bei der Verwendung von Unterlagen der „Einwandererzentralstellen" und der „Deutschen Volksliste" in Einbürgerungsangelegenheiten von Aussiedlern aus ehemaligen deutschen oder deutschbesiedelten Gebieten festzustellen ist, wurde erst Anfang der achtziger Jahre von einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit problematisiert und heftig kritisiert. Im Falle der „Zigeuner-Akten" forderte z.B. ein Antrag der Bundestragsfraktion der Grünen vom 6. November 1985 schließlich nicht nur, daß diese „behördlichem Mißbrauch entzogen", sondern daß sie jenseits aller archivischen Zuständigkeiten und Bewertungsmöglichkeiten „für eine historische Aufarbeitung - in einem Dokumentations- und Kulturzentrum der Sinti und Roma in der Bundesrepublik - sofort zentral gesammelt werden" sollten15. Henke 1993 S.67


Das Schriftgut der Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt in Berlin selbst hat indessen die Kriegsereignisse nicht ohne Einbußen überdauert. Teile des Materials waren bereits während des Krieges nach Winnenden im heutigen Baden-Württemberg sowie nach Mecklenburg ausgelagert worden. Über den Verbleib der in Mecklenburg ausgelagerten Teile liegen auch heute keinerlei Erkenntnisse vor. Die nach Winnenden verlagerten Unterlagen gelangten im Jahre 1947 an das Anthropologische Institut der Universität Tübingen, wo sie fortan Professor Dr. Sophie Ehrhardt, der bereits genannten früheren Mitarbeiterin Ritters, zur Auswertung zur Verfügung standen; - eine sicherlich bemerkenswerte, aber leider nicht beispiellose und für den Problembereich der Kontinuität und Diskontinuität bestimmter Strukturen und Denkweisen nach 1945 bezeichnende Tatsache. Sofern Materialien bei Kriegsende noch in der Forschungsstelle in Berlin selbst vorhanden waren, wurden diese wohl von einer weiteren Mitarbeiterin, Dr. Eva Justin, zunächst gesichert und laut einer noch erhaltenen Übergabeliste vom 21. Mai 1949 einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes München, des späteren Bayerischen Landeskriminalamtes, übergeben. Dies war kaum ein Zufall. Die 1946 beim Landeskriminalamt München eingerichtete „Landfahrerzentrale" hatte bereits die Akten der „Zigeunerleitstelle" des Polizeipräsidiums München aus der NS-Zeit übernommen. In der Münchener „Landfahrerzentrale" waren darüber hinaus eine Reihe von Mitarbeitern der Henke 1993 S.67


ehemaligen „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" des früheren Reichssicherheitshauptamtes beschäftigt, die, wie man annehmen darf, Eva Justin aus ihrer früheren Tätigkeit sicherlich bekannt waren16. Bei den Unterlagen handelte es sich ebenso wie bei dem zu diesem Zeitpunkt in Tübingen befindlichen Material im wesentlichen um anthropologische Karteien, Fotografien und Genealogien. Im Jahre 1960 wurde das Material des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Professor Dr. Hermann Arnold, dem damaligen Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Landau/Pfalz, anvertraut, der sich nach eigenen Bekundungen seit dem Jahre 1947 mit sozialbiologischen Studien, insbesondere über Zigeuner, beschäftigt hatte. 12 Jahre später, im Jahre 1972, übergab Arnold seinerseits die genealogischen Materialien an das Anthropologische Institut der Universität Mainz, wohin bereits im Jahre 1969 auch die von Sophie Ehrhardt in Tübingen ausgewerteten Unterlagen gelangt waren, so daß beide Überlieferungsteile 1972 in Mainz vereinigt waren. Erst 1979, also sieben Jahre später, wurde das Bundesarchiv durch ein Schreiben der „Gesellschaft für bedrohte Völker" auf diese als Überlieferung einer Dienststelle des Reichsgesundheitsamtes unbestritten in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Unterlagen aufmerksam. Diese wurden in der Folge an Ort und Stelle von zwei Beamten des Bundesarchivs gesichtet. Anschließend einigte man sich denn auch, daß die Materialien baldmöglichst in die Magazine des Bundesarchivs übernommen werden sollten. Dazu kam es zunächst jedoch nicht. Ohne Wissen des Bundesarchivs und unter bislang keineswegs völlig geklärten Umständen wurden alle in Mainz lagernden Überlieferungsteile am 19. Juni 1980 in das Universitätsarchiv Tübingen überführt, damit sie dort, wie es hieß, erneut von Sophie Ehrhardt, Lehrstuhlinhaberin an der Universität Tübingen, wissenschaftlich ausgewertet werden könnten. Es sei dahingestellt, ob das Bundesarchiv sich damals allzu sehr von seinen allenthalben bekannten Grundsätzen liberaler Benutzungspolitik leiten ließ, als es im Hinblick auf die, wie man sagte, „Forschungsinteressen von Frau Ehrhardt" das fait accompli der Verlagerung unter der Bedingung tolerierte, daß nach Beendigung der Forschungen von Sophie Ehrhardt das Material dann aber unverzüglich in das Bundesarchiv gelangen sollte. Jedenfalls setzte diese Haltung das Bundesarchiv in der Folge immer wieder auch dem öffentlich, insbesondere vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma geäußerten Vorwurf aus, es habe die Akten „widerrechtlich" behandelt. Schlimmer noch: Die Tatsache, daß man die Unterlagen mit Sophie Ehrhardt der gleichen Person zur Verfügung gestellt hatte, die an deren Entstehung im Rahmen nationalsozialistischer Rassenforschungen unmittelbar beteiligt war, führte darüber hinaus sogar zu dem implizierten, mitunter gar explizierten Vorwurf einer zumindest sekundären Komplizenschaft des Bundesarchivs mit den Wegbereitern, wenn nicht gar Mittätern am NS-Völkermord an den Sinti und Roma. Immerhin stellte 1981 der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma gegen Sophie Ehrhardt und andere Anzeige wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord. Henke 1993 S.68

Diesem archivfachlich wie politisch unhaltbaren Zustand setzte der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit einer spektakulären Aktion ein Ende. Am 1. September 1981 besetzten Sinti und Roma das Universitätsarchiv in Tübingen. Man erzwang die unverzügliche Herausgabe der Unterlagen, verbrachte sie noch in der gleichen Nacht nach Koblenz und erreichte zu mitternächtlicher Stunde deren sofortige und im Hinblick auf etwaige archivfachliche Bewertungsmaßnahmen vorbehaltlose Aufnahme in die Magazine des Bundesarchivs. Dort sind sie seitdem als staatliches Archivgut zuständigkeitshalber archiviert. Henke 1993 S.69

Schon im Frühjahr des gleichen Jahres 1981 hatte Arnold seine privaten, zum größten Teil aufgrund seiner wissenschaftlichen Forschungen entstandenen Sammlungen zur Geschichte der Zigeuner in Deutschland und in Europa dem Bundesarchiv übergeben, wo sie in die „Zeitgeschichtlichen Sammlungen" (ZSg) aufgenommen wurden. Im Juni 1987 konnte das Bundesarchiv - wiederum nach einer vorhergehenden Besetzungsaktion von Mitgliedern des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma und der Berliner Sinti-Union am 18. März 1987 - sämtliche Akten aus der NS-Zeit übernehmen, die sich noch in den derzeitigen Instituten des Bundesgesundheitsamtes in Berlin fanden, darunter auch Schriftgut, das noch im Max-von-Pettenkofer-Institut aufbewahrt wurde, in dessen Räumen seinerzeit die Rassenhygienische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes untergebracht war. Henke 1993 S.69

Der Bestand R 165 ist seit seiner Bildung im Bundesarchiv vielfach benutzt worden, sowohl von Wissenschaftlern und Publizisten als auch in auffallendem Maße von Sinti und Roma selbst, deren Besuche im Bundesarchiv jenseits aller wissenschaftlichen und publizistischen Ambitionen zumeist den vornehmlichen Zweck hatten, ergriffen und bewegt die Unterlagen und Fotos ihrer ermordeten Verwandten, Freunde und Bekannten zu betrachten. Henke 1993 S.69

Nicht ins Bundesarchiv gelangten und bis heute vermißt blieben jedoch die 20000, eine andere Quelle nennt 24000, „rassendiagnostischen Gutachten", deren Entstehungsgeschichte bereits skizziert wurde, gleichsam das Kernstück des dokumentarischen Niederschlags der sogenannten Forschungen des Ritter-Instituts. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma konnte im Rahmen der Suche nach den vermißten Archivalien Kopien von Dokumenten vorlegen, nach denen noch für 1964 eine Existenz der Gutachten bei der Landespolizeidirektion München nachweisbar schien. Ein Vermerk vom 23. Juli 1964 über deren Aussonderung sah entweder „wegen fehlender Rechtsgrundlage für die weitere Aufbewahrung" deren Vernichtung oder die Abgabe an Professor Arnold in Landau vor, der ja, wie geschildert, bereits seit 1960 im Besitz von „Zigeuner-Materialien" aus München war. Aus dem Dokument geht zwar hervor, daß die Amtsleitung letzterem Vorschlag zustimmte, es ist aber nicht mit letzter Deutlichkeit dokumentiert, welche der beiden Möglichkeiten nun tatsächlich realisiert wurde19. Henke 1993 S.70

Weitere Tätigkeiten

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Der Auftraggeber: Arthur Nebe

Die Begutachtung des Hitlerattentäter Georg Elser (1939)

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Ritter arbeitete schon 1936 eng mit Arthur Nebe zusammen, bei Besprechungen war Würth oft anwesend.[81] Nebe war seit 1937 der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes (Amt V des Reichssicherheitshauptamt). Nebe benötigte Ritters kriminalbiologische Kompetenz und Ritter Nebes nationalsozialistische Protektion.[82] Auf Auftrag Nebes untersuchte das RHF Georg Elser, der am 8. November 1939 ein Attentat auf Adolf Hitler verübt hatte. Nebe hatte vermutet Elser sei ein "Zigeuner". Bearbeiter beim RHF waren Justin und Würth.

Erweiterte Aufgaben: Aufbau eines Archivs "aller asozialen und kriminellen Sippschaften" im Reich und Wirken in "Jugendschutzlagern"

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Ritter wurde 1941 zusätzlich auf Empfehlung des RSHA und des Rasse- und Siedlungshauptamt Leiter des "Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei und des SD" (KBI),[83] die Arbeit der RHF lief unvermindert weiter. Als eine Aufgabe des KBI wurde der Aufbau eines Archives "aller asozialen und kriminellen Sippschaften" definiert.[84] Ritter und seine Mitarbeiter versuchten hier die "bewährten" rassenhygienischen Methoden ihrer "Zigeunerforschung" auf weitere Bevölkerungsgruppen auszudehnen. Das Fehlen des Begriffes "Forschungsstelle" hatte einen taktischen Grund, "Forschung" wurde von vielen Dienststellen im Dritten Reich als nicht unmittelbar kriegswichtig angesehen, die Folge konnte etwa die Verweigerung von Zurückstellungen vom Kriegsdienst oder von Fördermitteln sein.[85] Die erhaltenen Akten des KBI besitzen nur einen geringen Umfang und lassen den Zweck des Institutes nur unzureichend erahnen. Erhalten sind 0,6 laufende Regalmeter die Material zu folgenden Bereichen enthalten: "Sippenkundliche Erhebungen über Familien einzelner Strafgefangener mit Stammbäumen, Strafregisterauszügen, Leumundaussagen 1942, Erlangung von Personalien und Wohnadressen der Strafgefangenen sowie deren Angehörigen Strafregisterauszüge, Ermittlungen von Ortspolizeibehörden, Geburtsurkunden (Karteikarten mit Anlagen) 1942, Erb- und lebensgeschichtliche Fragebogen über Insassen des Zuchthauses Rheinbach mit erbbiologischen Gutachten, Strafregisterauszügen, Anstaltsaktenauszügen 1942, Untersuchungen an Kriminellen im Zuchthaus Rheinbach 1942-1943."[86]

Die Forschungsstelle Ritter unter der Bezeichnung KBI war war unter anderem zuständig für die kriminalbiologische und rassenhygienische Beurteilung der Häftlinge von Jugendkonzentrationslagern die in einem nationalsozialistischen Euphemismus „Jugendschutzlager“ oder „Jugendverwahrlager“ genannt wurden.[87] Ziel der Arbeit war es: "ihre Insassen nach kriminalbiologischen Gesichtspunkten zu sichten, die noch Gemeinschaftsfähigen so zu fördern, dass sie ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können und die Unerziehbaren bis zu ihrer endgültigen anderweitigen Unterbringung (in Heil- und Pflegeanstalten, Bewahranstalten, Konzentrationslagern usw.) unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft zu verwahren."[88]

Eines dieser Lager war das im Juni 1940 für männliche Jugendliche eingerichte Jugend-KZ Moringen. Die Gedenkstätte Moringen beschreibt die Funktion des Lagers so:

"Ab 1941 war das Jugend-KZ Experimentierfeld innerhalb der NS-Rassenpolitik. Sogenannte Kriminalbiologen - unter der Führung von Dr. Dr. Robert Ritter - versuchten ihre Thesen, wonach "Kriminalität" und "Asozialität" erblich bedingt sein sollten, mit pseudowissenschaftlichen Untersuchungen an den inhaftierten Jungen zu belegen. Im Rahmen der NS-Rassenbiologie sollte auf der Basis der in Moringen geschaffenen "wissenschaftlichen" Grundlagen die rassistische Rechtfertigung für die Ausrottung oder Unfruchtbarmachung ganzer Bevölkerungsgruppen in Deutschland und den besetzten Gebieten geschaffen werden. Versuchsobjekte waren die jungen Häftlinge."[89]

So wirkte Ritter und seine Forschungsgruppe beim Aufbau des Blocksystems mit: Blöcke für "Untaugliche", "Störer", "Dauerversager", "Gelegenheitsversager", "fraglich Erziehungsfähige" oder "Erziehungsfähige" wurden gebildet.[90] Ein Teil der Häftlinge wurde sterilisiert oder kastriert.[91]


XXXXXXXXXXXXXXX


Begutachtungen in Jugendkonzentrationslager (ab 1941)

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Das KBI - für das weitere Mitarbeiter der RHF, etwa Justin arbeiteten - KZ Uckermark für Mädchen und junge Frauen in unmittelbarer Nähe des KZ Ravensbrück

Auch hier förderte die DFG unter dem Titel "prognostische Beurteilung asozialer Jugendlicher" bmh S. 64


Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus


ZETTELKASTEN

waren im Nationalsozialismus Konzentrationslager zur Internierung widerständiger, schwer erziehbarer, arbeitsscheuer und nonkonformistischer Kinder und Jugendlicher.

http://www.martinguse.de/jugend-kz/uckselektion.htm


Unter der Bezeichnung "polizeiliches Jugendschutzlager" wurde in Moringen im Juni 1940 ein Konzentrationslager für männliche Jugendliche eingerichtet. Die Inhaftierten waren im Alter von etwa 12 bis 22 Jahren und kamen aus dem deutschen Reichsgebiet und aus den von deutschen Truppen besetzten Ländern Europas. Sozial, 'rassisch', religiös oder politisch verfolgte junge Menschen waren hier unter SS-Terror, Zwangsarbeit, Hunger und drakonischen "Erziehungsmethoden" extrem lebensfeindlichen Bedingungen ausgesetzt. Viele Jugendliche starben aufgrund dieser Lebensumstände. Viele wurden auf der Grundlage von "erb- und kriminalbiologischen Gutachten" zwangssterilisiert oder in andere Konzentrationslager deportiert.

Ab 1941 war das Jugend-KZ Experimentierfeld innerhalb der NS-Rassenpolitik. Sogenannte Kriminalbiologen - unter der Führung von Dr. Dr. Robert Ritter - versuchten ihre Thesen, wonach "Kriminalität" und "Asozialität" erblich bedingt sein sollten, mit pseudowissenschaftlichen Untersuchungen an den inhaftierten Jungen zu belegen. Im Rahmen der NS-Rassenbiologie sollte auf der Basis der in Moringen geschaffenen "wissenschaftlichen" Grundlagen die rassistische Rechtfertigung für die Ausrottung oder Unfruchtbarmachung ganzer Bevölkerungsgruppen in Deutschland und den besetzten Gebieten geschaffen werden. Versuchsobjekte waren die jungen Häftlinge.

http://www.gedenkstaette-moringen.de/geschichte/geschichte.html

Die Gründe für eine Einweisung in die Jugend-KZ waren vielschichtig: • die Verweigerung des Dienstes bei HJ oder dem »Bund Deutscher Mädel« (BDM) bzw. der Ausschluss aus einer der Organisationen, • so genannte Arbeitsverweigerung, »Arbeitsbummelei« oder Sabotage, • so genannte Unerziehbarkeit, Renitenz oder Kriminalität, • »Sippenhaft«, zum Beispiel bei politischen Vergehen der Eltern, • die Zugehörigkeit zur »Swing-Jugend«, • Homosexualität und »sittliche oder sexuelle Verwahrlosung«, • eugenische Gründe (Behinderte, psychisch Kranke), • religiöse Gründe(Zeugen Jehovas), • rassistische Gründe (Juden, Sinti und Roma), • »Rassenschande«, • oppositionelles Verhalten und Widerstand.11 Diese sehr unterschiedlichen Haftgründe müssen vor dem Hintergrund der rassistisch geprägten Gemeinschaftsideologie im Nationalsozialismus gesehen werden. Bereits geringste Auffälligkeiten im Verhalten wurden als Anzeichen für Asozialität oder Kriminalität gewertet. Widerspenstigkeit und Auflehnung wurden als »gemeinschaftsfremdes« Verhalten definiert.12

Dr. Robert Ritter, bereits im Zusammenhang der »rassenhygienischen« Erfassung der Sinti und Roma erwähnt, war 1941 zum Leiter des »Kriminalbiologischen Institutes der Sicherheitspolizei und des SD« (KBI) aufgerückt. Die Aufgabe des KBI bestand darin, die mit sicherheitspolizeilichen Aufgaben betrauten staatlichen Einrichtungen im »Kampf gegen Gemeinschaftsfremde« »wissenschaftlich« zu beraten. Des weiteren sollte ein Archiv mit Daten über alle »asozialen und kriminellen Sippen innerhalb des Reichsgebietes« eingerichtet werden.

Darüber hinaus arbeitete Ritter auch als »Leitender Kriminalbiologe« in den Jugend-KZ Moringen und Uckermark.15 Den Jugend-KZ kam dabei die Aufgabe zu, »ihre Insassen nach kriminalbiologischen Gesichtspunkten zu sichten, die noch Gemeinschaftsfähigen so zu fördern, dass sie ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können und die Unerziehbaren bis zu ihrer endgültigen anderweitigen Unterbringung (in Heil- und Pflegeanstalten, Bewahranstalten, Konzentrationslagern usw.) unter Ausnutzung ihrer Arbeitskraft zu verwahren.« 16 Wie Ende der dreißiger Jahre die Sinti und Roma, unterzogen Ritter und seine Mitarbeiter nun die jugendlichen Häftlinge in Moringen und Uckermark einer kriminalbiologischen Erfassung. Diese bestand aus Befragungen zu den Familienverhältnissen über mehrere Generationen, zum Verlauf der Pubertät, zu Freizeitgestaltung und Krankheiten, zu Schulbildung und Beruf. Darüber hinaus wurden die Körper der Jungen und Mädchen vermessen. Zu den Folgen dieser Untersuchungen gehörten auch Zwangssterilisierungen. So sind für Moringen 22 solcher Eingriffe nachgewiesen, die in der Chirurgie der Göttinger Universitätsklinik durchgeführt worden sind.17

Ritter entwickelte im Rahmen seiner Tätigkeit in den beiden Jugend-KZ ein differenziertes Blocksystem. Es basierte auf »sozialdarwinistisch und rassenbiologisch orientierten Vorstellungen von einer erblich bedingten Kriminalität oder Asozialität«.18 Nach diesem System wurden die Jugendlichen Häftlinge in bestimmte Typen unterteilt, nach denen auch die Gliederung der Blöcke vorgenommen wurde. So gab es Blöcke der »Untauglichen«, der »Störer«, der »Dauerversager«, »Gelegenheitsversager«, der »fraglich Erziehungsfähigen« und der »Erziehungsfähigen«.19 Des weiteren gab es einen »Beobachtungsblock« für die Neuankömmlinge im Lager und einen »Stapo- Block« für Häftlinge, die als politisch-oppositionell eingestuft wurden – wie beispielsweise die Anhänger der so genannten Swing-Jugend aus Hamburg oder Jugendliche aus dem österreichisch-slowenischen Grenzgebiet, die im Verdacht standen, den Partisanen anzugehören oder diese zu unterstützen. Diese Zuordnung zu bestimmten Blöcken konnte für die jugendlichen Häftlinge die Überstellung in andere KZ oder die Einberufung ins Militär im Erwachsenenalter zur Folge haben, aber auch die Einweisung in eine geschlossene Heil- und Pflegeeinrichtung oder eine »Bewahranstalt«.


http://www.gedenkstaette-moringen.de/geschichte/jugend_kz.pdf

Linksammlung

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Leipzig http://www.weiterdenken.de/downloads/wd_sintiroma.pdf Akten http://www.jstor.org/pss/30195449

Literatur

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  • Ute Brucker-Boroujerdi: „Die Rassehygienische und Erbbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt“. In: Bundesgesundheitsblatt 32 (Sonderheft März 1989). Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991/1995, Teil 1, S. 166.
  • Josef Henke: Quellenschicksale und Bewertungsfragen. Archivische Probleme bei der Überlieferungsbildung zur Verfolgung der Sinti und Roma im Dritten Reich. In: VfZ 1993, H1. S. 61-77 [14]
  • Mathias Winter: Kontinuitäten in der deutschen Zigeunerforschung und Zigeunerpolitik. In: Feinderklärung und Prävention. Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik 6, Berlin 1988, S. 135-152.
  • Joachim S. Hohmann: »Persilscheine« für den Schreibtischtäter. Das Beispiel des NS-Kriminalbiologen Dr. Dr. Robert Ritter. [15]
  • Michael Zimmermann: "Mit Weigerungen würde also nichts erreicht" Robert Ritter und die Rassenhygienische Forschungsstelle. In: Karrieren im Nationalsozialismus: Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz. Frankfurt and New York: Campus, 2004. [16]

Archivalien

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  • Bundesarchiv Koblenz Bestand R 165: Rassenhygienische und Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Laufzeit 1936-1941 (14 lfm)
  • Bundesarchiv Koblenz Bestand R 160: Kriminalbiologische Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes, Laufzeit: 1942-1943 (0,5 lfm)
  • Bundesarchiv Koblenz ZSg 142 Anh.: Aus der Sammlung Arnold (ZSg 142) aussortierte Unterlagen die von der Rassehygienischen und kriminalbiologischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamtes bzw. aus den Nachlässen von Dr. Robert Ritter und Eva Justin stammen. Laufzeit 1830-1975 (66 Archiveinheiten)

Anmerkungen

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  1. Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs
  2. Hohmann 1991, S.137
  3. Henke 1993, S. 66
  4. Henke 1993, S. 66
  5. Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs
  6. Hohmann 1991, S. 17-19
  7. Hohmann 1991, S.135
  8. Hohmann 1991, S.135
  9. Hohmann 1991, S.135
  10. Hohmann 1991, S.136
  11. Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs R 160
  12. Hohmmann S. 29, 31
  13. Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs R 165
  14. Briefkopf Gutachterliche Äußerung 2543 vom 14.7.1941, wiedergegeben bei Gilsenbach 1993, S. 188; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 16468 vom 27.4.1942, wiedergegeben bei Gilsenbach 1988, S. 108; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 17691 vom 14.10.194?, wiedergegeben bei Hase-Michalik/Kreuzkamp S. 83;
  15. [1] Hohmmann 1991, S. 30. Hohmann nennt abweichend den Anfang des Jahres 1942.
  16. Bestandsbeschreibung des Bundesarchivs
  17. Hohmann 1991, S. 140. 1935: 1500 RM für die erbiologische Untersuchungen an den vor Ritter als versteckte "Zigeunerpopulation" verdächtigten Würtemberger
  18. Forschergruppe zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft 1920-1970 Bericht zur Abschlusskonferenz am 30. und 31. Januar 2008in Berlin, S.57
  19. Müller Hill 1988, S. 15, weitere Förderungen 1938; 1500 RM ebd. S. 16, 194X 15000RM ebd. S.XY, daneben wurde Ausrüstung (Fotoaparate, anthopometrische Messgeräte) an Ritter entliehen.
  20. Hohmann 1991, S. 140f.
  21. Bericht zur Abschlusskonferenz am 30. und 31. Januar 2008in Berlin, S. 72
  22. Briefkopf Gutachterliche Äußerung 2543 vom 14.7.1941, wiedergegeben bei Gilsenbach 1993, S. 188; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 16468 vom 27.4.1942, wiedergegeben bei Gilsenbach 1988, S. 108; Briefkopf Gutachterliche Äußerung 17691 vom 14.10.194?, wiedergegeben bei Hase-Michalik/Kreuzkamp S. 83;
  23. Müller Hill 1988, S. 17
  24. Rose 2003, S.90; Zimmermann 1996, S. 169
  25. Interview Würth mit Müller-Hill, S. 153.; Hans-Joachim Döhring (1959): Die Motive der Zigeuner-Deportation vom Mai 1940. In: VjHfZG. 1959/4 S. 428 [2] Gibt unkritisch eine Schutzbehauptung Ritters aus dem Stafverfahren gegen Ritter wider (STA Frankfurt/M. 55/3 Js 5582/48). Ritter behauptet "... er sei nie über Zigeuner betreffende Maßnahmen, Einweisungen in Konzentrationslager usw. unterrichtet worden, habe jedoch von dem Befehl zu einer Umsiedlung der Zigeuner nach Polen im Winter 1939/40 gehört und sei gegen dieses Vorhaben angegangen, was „nicht ohne Erfolg" geblieben 'sei." Die Darstellung seinens Mitarbeiters Würth widersprach hier also seinem ehemaligen Chef nicht nur, sondern sprach von einer direkten persönlichen Beteiligungen an der Planung mit Einfluss auf den Zeitpunkt der Deportation. Die von Heyderich im Protokoll der Sitzung angegebene Zahl von 30.000 "Zigeunern" im Reichsgebiet spricht ebenfalls für eine Beteiligung, die gleiche Zahl wird von Ritter erst 1941 veröffentlicht. Döhring ebd. S. 426.
  26. Hans-Joachim Döring (1962) "Die Zigeuner im Nationalsozialistischen Staat". Darin enthalten auch die Richtlinien für die Umsiedlung von Zigeunern (Erster Transport aus der westlichen und nordwestlichen Grenzzone) vom 27.4.1940 [3]
  27. Döhring 1959 diskutiert die einzelnen Gründe.
  28. [4]
  29. "Nach Angaben von Dr. Wirth(sic!) liegen die ortspolizeilichen Listen noch in Berlin. Ihm selbst war überhaupt nicht bekannt, daß aus dem Bereich der Leitstelle Frankfurt a.M. Zigeuner für eine Umsiedlung in Frage kamen." Er "ging sofort an die Begutachtung der von der Kripostelle Darmstadt eingelieferten Zigeuner. Zu diesem Zweck hatte er seine Kartei für die Kripostelle Darmstadt mitgebracht." Polizeibericht über die Deportation. HHStA Abt. 407/863 nach [5] Auch Zimmermann 1996, S. 45 erläutert Würths Arbeit in dem "Sammellager".
  30. Polizeibericht über die Deportation. HHStA Abt. 407/863 nach [6] Auch Zimmermann 1996, S. 45 erläutert Würths Arbeit in dem "Sammellager".
  31. [7]
  32. Polizeibericht über die Deportation. HHStA Abt. 407/863 nach [http://www.mainz1933- 1945.de/fileadmin/Rheinhessenportal/Teilnehmer/mainz1933-1945/Textbeitraege/Bohrer_Deportation_Lehmann.pdf]
  33. Interview mit Würth in Müller-Hill 1988, S. 153f.
  34. Müller-Hill 1988, S. 20, 62. Quelle ist eine Aussage Justins im Kölner Verfahren gegen Maly kritisch dazu Hohmann 1991, S., Es gibt keinen Aktenbeleg hierzu.
  35. Rose/Weiss 1991, S. 49
  36. Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 21
  37. Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 23, 62
  38. Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 62
  39. Bericht an die DFG nach Müller-Hill 1988, S. 23; Hohmann 1991, S.209
  40. wiedergegeben bei Gilsenbach 1993, S. 188
  41. http://www.hagalil.com/01/de/Antisemitismus.php?itemid=1192 Justin
  42. Gilsenbach 1988, S. 108
  43. Hase-Michalik/Kreuzkamp S. 83
  44. S. 72 http://www.histsem.uni-freiburg.de/DFG-Geschichte/Bericht2008.pdf
  45. Arnold, Rose, ...
  46. Hohmann S. XY
  47. Hohmann 1991, S.206
  48. Hohmann 1991, S.206, Zimmermann 2004 S. XY
  49. Hohmann 1991, S.208
  50. Hohmann 1991, S.209
  51. Henke 1993, S.67
  52. Henke 1993, S.67
  53. Henke 1993, S.67
  54. Henke 1993, S.67
  55. Winter 1988, S. 145
  56. Wolfram Bernhard, Hrsg. "Bevölkerungsbiologie - Beiträge zur Struktur und Dynamik menschlicher Populationen aus anthropologischer Sicht". Stuttgart 1974
  57. Hans Joachim Lang: Ein schöner Einblick in die Forschungsarbeit. Vorbereitende Beiträge Tübinger Wissenschaftler für die Zwangssterilisation und Ermordung deutscher Sinti. In: Ulrich Hägele (Hrsg.): Sinti und Roma und wir. Tübingen 1998, S. 89; Ernst Klee: Deutsches Blut und leere Aktendeckel. In: Die Zeit vom 12. Oktober 2000, Nr. 42.
  58. Winter 1988, S. 145
  59. Henke 1993, S.68
  60. Henke 1993, S.67
  61. Henke 1993, S.68
  62. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 123
  63. Henke 1993, S.68
  64. Institut für Zeitgeschichte München: Gilad Margalit: Die deutsche Zigeunerpolitik nach 1945, Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Heft 4/1997 (PDF 7,2MB)
  65. Arnold 1978, S. 4 nach Arnold Spitta S. 188 und 323, in Tillman Zülch: In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt. Reinbek 1979
  66. Henke 1993, S.68
  67. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 123
  68. Hohmann 1988, S.203
  69. Henke 1993, S.68
  70. Bundesarchiv Koblenz ZSg 142 Anh.: Aus der Sammlung Arnold (ZSg 142), Bestandsbeschreibung.
  71. Henke 1993, S. 68
  72. Rose 1987, S. 122
  73. Henke 1993, S. 68
  74. Henke 1993, S. 68
  75. Henke 1993 S.69
  76. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. xxx, Bestandsübersicht Bundesarchiv
  77. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 122
  78. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 122f.
  79. Romani Rose: Bürgerrechte für Sinti und Roma. 1987, S. 122f
  80. Hohmann 1988, S.202f.
  81. Müller-Hill, S. 153
  82. Müller-Hill, S. 153
  83. [8] Hohmmann 1991, S. 30. Hohmann nennt den Anfang des Jahres 1942.
  84. Gründungserlaß des Reichsinnenminister veröffentlicht 1942, Beschreibung der Institusaufgaben durch Ritter in der Zeitschrift Kriminalistik (1942) nach Wagner 1988, S. 93 und Fußnoten.
  85. Zimmermann 2004, S. 305
  86. Bestandsbeschreibung Bundesarchiv R 160
  87. [9]
  88. [10]
  89. [11]
  90. [12]
  91. [13]