Datenhändler sind Personen oder Firmen, die die Daten ihrer Benutzer verkaufen.
Erlaubnis
BearbeitenDatenhandel ist grundsätzlich erlaubt[1], es muss sich aber grundsetzlich an strenge Bedinungengen gehalten werden. Bevor die DSGVO eingeführt wurde, wurden die beiden Konstellationen des Adresshandels explizit durch die §§ 28, 29 BDSG (alte Fassung) geregelt. Diese Regelungen wurden jedoch im neuen BDSG und in der DSGVO ersatzlos gestrichen, weshalb sich der Adresshandel nun auch an den allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen messen lassen muss.
Einzelnachweißliste
Bearbeiten- ↑ Datenhandel – ist das überhaupt erlaubt? In: Trusted Shops Legal Service. Trusted Shops, 19. März 2021, abgerufen am 1. Februar 2023 (englisch).