Bearbeitung Lemma Kriegsgefangener
Rechte und Pflichten
BearbeitenRechte
Bearbeiten- Kriegsgefangene können weder teilweise noch vollständig auf ihre Rechte verzichten, die ihnen die Genfer Konvention bzw. Haager Landkriegsordnung und deren besonderen Vereinbarungen einräumen. (Art. 7 Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen, siehe auch die Zusatzprot. I und II vom 8. Juni 1977)[1]