Mittelalter

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Kurzdarstellung der deutschen Geschichte im Mittelalter

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Nach dem Zusammenbruch des Römischen Reiches entstanden auf ehemals römischen Boden germanische Reiche, von denen sich das Frankenreich auf Dauer als das mächtigste erwies. Die Franken wehrten unter Karl Martell 732 den Angriff der muslimischen Araber ab.

Dessen Enkel, Karl der Große begründete ein Reich, das etwa das Gebiet der EWG von 1959 (ohne Unteritalien) umfaßte. 800 wurde er zum Kaiser gekrönt. Dies Reich wurde geteilt. Seit 919 spricht man von dem ostfränkischen Reich als dem deutschen Reich. Heinrich I. mußte sich vor allem gegen die Ungarn wehren und baute dafür Burgen und Städte und begründete ein Reiterheer (Grund für das Aufkommen des Standes der Ritter). Otto der I., nach dem man das Geschlecht die Ottonen nennt, machte Bischöfe zu Reichsfürsten. Das erschien damals sinnvoll, weil der Kaiser dem Papst eindeutig übergeordnet war. Das blieb zunächst auch bei den Saliern so. Heinrich der III. setzte noch drei Päpste ab. Dann aber erhob der Papst im Zuge der Kirchenreform immer größere Ansprüche. Im Zuge der Auseinandersetzung (z.B. Canossa 1077 Demütigung Heinrichs IV.) ging die Überlegenheit des Kaisers verloren. Der mächtige Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) aus dem Geschlechte der Staufer leistete dem Papst sogar den Steigbügeldienst. Obwohl Friedrich auch gegen die oberitalienischen Städte (große Steuerleistung) nur wenig erfolgreich war, knüpft sich an seinen Namen die Sage vom Kaiser, der im Berg Kyffhäuser sitzt und darauf wartet, wieder daraus herauszukommen, um die alte Reichsherrlichkeit wieder herzustellen.

Aus den alten Stammesherzogtümern gehen in dieser Zeit die Landesherrschaften hervor. Der mächtigste Reichsfürst der Zeit, Heinrich der Löwe, der Sachsen und Bayern regierte (Gründung Münchens) und bei der Ostkolonisation sehr erfolgreich war, konnte allerdings von Friedrich zur Aufgabe aller seiner Lehen gezwungen und in die Verbannung geschickt werden. Das Adelsgeschlecht, in dessen Hände das Herzogtum Bayern überging, die Wittelsbacher, war dann aber imstande, in Bayern die Landesherrschaft auszubauen.

Nach dem Aussterben der Staufer ging die Bedeutung der Zentralgewalt (König, Kaiser) in Deutschland stark zurück. Mächtig war ein Kaiser nur noch, wenn er sich auf eine starke Hausmacht stützen konnte. Nach einiger Zeit blieb die Kaiserwürde daher bei den Habsburgern, die ein mächtiges Territorium (mit Kern im heutigen Österreich) erworben hatten. Neben den Landesherren erwarben auch Städtebünde einige Macht. Unter ihnen war die Hanse der mächtigste (Blütezeit im 14. Jahrhundert).

Herrschaft im Mittelalter: Das Lehnswesen

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Die Germanen kannten keine staatliche Organisation, sondern nur ein Verhältnis gegenseitiger Treue zwischen Gefolgsherrn und Gefolgsmann. Der Bauer erhielt vom Grundherren Land und Schutz. Der Grundherr war also für seine Leibeigenen verantwortlich. Dafür leistete der Leibeigene Dienste und Naturalabgaben. Das war nötig, weil die Geldwirtschaft noch sehr wenig entwickelt war. Es gab kaum Städte, selbst die alten Römerstädte waren auf ein Zehntel oder Zwanzigstel ihrer Einwohnerzahl zusammengeschmolzen. So gab es keinen Markt für Agrarprodukte. Der Bauer konnte kaum Geld zahlen, er mußte Naturalabgaben leisten. Wer von seinem Grundherren nicht geschützt wurde, konnte sich unter den Schutz eines anderen stellen. Das fehlende Geld machte auch die Zentrale, den König, so schwach. Er konnte keine Steuern erheben, keine Soldaten bezahlen. Statt dessen gab er für gute Dienste Land ("Lehen") aus und erwartete dafür von seinem Lehnsmann weitere Dienste. Den Lebensunterhalt für sich und sein Gefolge mußte er deshalb weitgehend aus der Bewirtschaftung seines eigenen Landes bestreiten. Da die einzelnen Güter (Pfalzen) aber nicht genügend produzierten, um ihn und sein Gefolge dauerhaft zu ernähren, musste er, sobald die Vorräte aufgebraucht waren, von einer Pfalz zur nächsten weiterziehen.

Außerdem konnte er wegen der schlechten Informationsvermittlung und der fehlenden Beamten nur dort herrschen, wo er gerade war. Seine übrigen Untertanen beherrschte er nur mittelbar, vermittelt durch Fürsten und Adlige. Diese indirekte Herrschaft durch Lehnsleute nennt man Lehnsherrschaft. Den Herrschaftsaufbau beschreibt man mit der Lehnspyramide.

Übergang zur Neuzeit: Entstehung der Landesherrschaft

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Da das deutsche Königtum über 200 Jahre mit der Auseinandersetzung mit dem Papsttum beschäftigt war, hatten die Großen des Reiches gute Möglichkeiten zum Ausbau ihrer eigenen Macht. Schließlich erhielten sie vom Kaiser 1231/32 sogar das Recht, Münzen zu prägen, Burgen zu bauen und Städte zu gründen. Seitdem spricht man von Landesherren. Besonders weitgehende Rechte erwarben die Kurfürsten (in der Goldenen Bulle 1356). Sie durften Bergwerke anlegen, und die Herrschaft in den weltlichen Kurfürstentümern war erblich. Die übrigen Landesfürsten strebten ihnen nach und bemühten sich durch Zusammenfassung von Rechten und Landerwerb durch Krieg, Kauf, Tausch, Heirat und Erbverträge geschlossene Territorien zu erwerben. Diese verwalteten sie durch Ministeriale (abhängige Ritter) und später durch Beamte (Vorbild: Deutschordensstaat).

Mit dem Aufkommen der Schußwaffen (Artillerie und Landsknechte mit Gewehren), der Geldentwertung und dem Aufstieg des Bürgertums sank die Bedeutung der Ritter. An die Stelle des Lehnswesens trat der Ständestaat. Die Adligen und die Vertreter der Städte schlossen sich als Landstände zusammen und hatten aufgrund des Steuerbewilligungsrechtes einen Einfluß auf die Regierung des Landes. Ähnlich wirkten Landesfürsten und Städte bei der Regierung des Reiches mit. Allerdings hatte die Zentralregierung des Reiches nur noch wenig Bedeutung. Einen allgemeinen Landfrieden konnte sie nicht garantieren. Nur selten konnten die Landstände die Selbständigkeit erkämpfen wie die Schweizer Eidgenossen (undfür 50 Jahre die Dithmarscher Bauern).

Anders als in Deutschland gelang es in Frankreich und England den Königen, die unmittelbare "Landes"-Herrschaft über das gesamte Herrschaftsgebiet zu gewinnen. Das war die Grundlage für die Entstehung der späteren Nationalstaaten.