Benutzer:Forschungstauchen/Kommission Forschungstauchen in Deutschland

Die Kommission Forschungstauchen Deutschland (KFT) wurde Mitte der Neunzigerjahre von den wesentlichen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen gegründet, die  wissenschaftliche Arbeiten unter Wasser durchführen. Seit 2011 ist die KFT ein eingetragener Berufsverband. 

Mitglieder des Berufsverbandes sind alle sieben in Deutschland von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anerkannten Ausbildungsbetriebe für Forschungstaucher, die Prüfungskommission für Forschungstaucher der DGUV und das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMBF).

Die Kommission Forschungstauchen Deutschland ist zuständig für die Entwicklung und Koordination des wissenschaftlichen Tauchens in Deutschland. Sie vertritt die wissenschaftlichen und logistischen Interessen der tauchergestützten aquatischen Forschung auf nationaler Ebene und nimmt deutsche Interessen im Bereich des professionellen wissenschaftlichen Tauchens in Europa im Rahmen der nationalen Vertretung im European Scientific Diving Panels (ESDP) sowie im internationalen Bereich wahr.

Aufgaben der KFT

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Zentrale Aufgaben der Kommission Forschungstauchen Deutschland mit ihren unterschiedlichen Arbeitsgruppen sind:

  • Interessensvertretung deutscher Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Zertifizierung des internationalen Zertifikates “European Scientific Diver” und “Advanced European Scientific Diver” auf Basis der gültigen nationalen Zertifikate “Geprüfter Forschungstaucher” und “Taucheinsatzleiter”  
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheits- und Durchführungsregelwerke für wissenschaftliche Taucheinsätze in Zusammenarbeit mit den entsprechenden staatlich beauftragten Stellen ((DGUV Regel 101-023 „Einsatz von Forschungstauchern“)
  • Aktive Mitarbeit im ESDP zur Vernetzung und Förderung des wissenschaftlichen Tauchens in Europa.
  • Koordination von Fortbildungen im Bereich “wissenschaftliches Tauchen”
  • die methodische Weiterentwicklung und Gewährleistung eines hohen wissenschaftlichen Standards im wissenschaftlichen Tauchen z.B. durch Handlungsempfehlungen.
  • Zusammenarbeit mit den relevanten staatlichen Stellen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und Anpassung der Aus- und Fortbildungsinhalte im Bereich der Aus- und Weiterbildungsangebote im wissenschaftlichen Tauchen in Deutschland.
  • Die Erstellung und Veröffentlichung von Handlungshilfen für spezifische Verfahren im wissenschaftlichen Tauchen
  • Erstellung von Newslettern (mehrmals im Jahr) zu aktuellen Themen und Fragen im Bereich “wissenschaftliches Tauchen”
  • die Beratung Dritter (Universitäten oder Institutionen ohne eigene Forschungstauchende) hinsichtlich der Durchführung von wissenschaftlichen Tauchprojekten.

Die KFT ist damit die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des professionell-wissenschaftlichen Tauchens in Deutschland Wesentliches Ziel der KFT ist die Unterstützung deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Hinblick auf die sichere und wissenschaftlich hochwertige Durchführung wissenschaftlicher Tauchvorhaben in Deutschland und im Ausland.

Wissenschaftliches Tauchen in Deutschland

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Der Begriff „Wissenschaftliches Tauchen“ ist in Deutschland nicht geschützt. Juristisch betrachtet umfasst wissenschaftliches Tauchen in Deutschland alle taucherischen Arbeiten im professionellen wissenschaftlichen, filmjournalisten und ingenieurstechnischen Umfeld. Darunter fallen z.B. archäologische Grabungen, zoologische oder botanische Probennahme, wissenschaftliche Foto- und Filmdokumentationen, Sedimentbeprobung, geologische Arbeiten etc.

Die Begriffe „Wissenschaftliches Tauchen“ und „Forschungstauchen“ werden dabei im deutschen Sprachraum oftmals synonym verwendet. Im angelsächsischen Sprachgebrauch werden ebenfalls mehrere synonyme Begriffe wie „Scientific Diving“ oder „Research Diving“ für die professionelle Tätigkeit unter Wasser verwendet. Die dadurch teilweise verbreitete Ansicht, dass es sich hier um unterschiedliche Tätigkeiten handeln würde, ist irreführend.

Die rechtlichen Grundlagen für das berufliche wissenschaftliche Arbeiten unter Wasser ergeben sich aus dem deutschen Arbeitsschutzgesetz und daraus abgeleitet aus dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII). Hieraus ergibt sich, dass Arbeitgeber, welche Personen als oder wie Beschäftigte zu Arbeiten im oben genannten Rahmen unter Wasser einsetzen, verpflichtet sind, deren Qualifikation zu überprüfen und zu gewährleisten. Die diesbezügliche Qualifikation ist in Deutschland in der DGUV Regel 101-023 “Einsatz von Forschungstauchern” festgelegt und beinhaltet eine Prüfung zur "geprüften Forschungstaucherin" / zum „geprüften Forschungstaucher“ durch eine Prüfungskommission der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Gültigkeit des berufsgenossenschaftlichen Regelwerks DGUV Regel 101-023 ist dabei in Deutschland nicht bundeslandabhängig, sondern gilt mit Veröffentlichung durch die zuständige Berufsgenossenschaft (BG BAU) als vom Bundesministerium des Inneren rechtswirksam erlassen und allgemeingültig. Die DGUV Regel 101-023 ist in Deutschland daher die rechtliche Grundlage aller „Forschungstaucherarbeiten“ deutscher Unternehmen, Behörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen, die im In- und Ausland unter Wasser tätig sind.

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung aus juristischer Sicht ist daher immer zu empfehlen, die Art der Tätigkeit als solche zu prüfen, unabhängig von der ggfs. auch dialektischen Benennung. Dies kann insbesondere rechtliche Relevanz für den Arbeitgeber erlangen, wenn Taucher aus dem Freizeitbereich mit einem Sporttaucherzertifikat (z.B. CMAS Scientific Diver) unter Wasser wissenschaftlich tätig werden und diese Tätigkeit im Schadensfall juristisch als unfallversicherungsrechtlich relevante Arbeitstätigkeit eingestuft wird. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber zivil- und strafrechtlich belangt wird, da er seiner Kontrollpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen der in Deutschland geltenden Unfallverhütungsvorschriften nicht nachgekommen ist. Denn die DGUV Regel gibt ganz klar vor, dass Tauchgänge mit wissenschaftlichen Fragestellungen, ob zur beruflichen Ausbildung, für Forschungsprojekte oder auch als wissenschaftliche Dienstleistung nur mit geprüften Forschungstauchern durchgeführt werden dürfen.

Kategorie:Tauchen Kategorie:Forschung in Deutschland