Anhand der Einwände habe ich die allgemeinen Grundsätze präzisiert, die bei der Gestaltung der Lemmata im Bereich des ehemaligen Jugoslawien und seiner Nachfolgestaaten künftig beachtet werden sollten.
1. Maßgebliche Quellen zur Lösung von Streitfragen sind einschlägige Bücher, Zeitschriften und Nachschlagewerke insbesondere aus den Bereichen Slawistik, Südosteuropäische Geschichte, Kunstgeschichte, Musikgeschichte, Religionsgeschichte etc. Dabei haben deutsch- und englischsprachige aber auch andere in der Nationalfrage als neutral zu wertende Quellen im Zweifelsfall den Vorrang.
2. Bei Personen, die vor dem 19. Jahrhundert geboren wurden und gestorben sind, ist auf eine nationale Einordnung ganz zu verzichten, es sei denn sie werden in der einschlägigen deutschsprachigen, englischsprachigen oder anderen in der Nationalfrage als neutral zu wertenden Quellen (siehe oben) eindeutig national zugeordnet. Beispiel Juraj Križanić. In diesem Fall können sie in der Kategorie der einschlägigen Nationalität gelistet werden. In allen anderen Fällen wird auf eine nationale Kategorisierung verzichtet.
3. Von Anfang des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung des ersten südslawischen Staates (Geburts- und Todesdatum in dieser Periode) gilt: Eine Person (beispielsweise Schriftsteller, Maler, Musiker) ist grundsätzlich dann als Kroate, Serbe etc. einzuordnen, wenn er in der einschlägigen deutschsprachigen, englischsprachigen oder anderen in der Nationalfrage als neutral zu wertenden Fachpublikationen in den Gesamtzusammenhang der nationalen Politik Geschichte, Kunstgeschichte etc. etc. eingeordnet wird. Eine lediglich auf Schlußfolgerungen basierende Zuordnung (ist nach Zagreb oder Belgrad gezogen und wurde dort beerdigt war also Kroate/Serbe) ist nicht zulässig. In nicht belegten Fällen wird auf eine nationale Kategorisierung verzichtet, also weder Jugoslawe noch Kroate serbe etc.
4. Für Personen die ganz oder teilweise in der Zeit der beiden jugoslawischen Staaten lebten (d.h.: Geburts und Todesdatum oder nur das Todesdatum fallen in diese Periode) gilt: Eine Person (beispielsweise Schriftsteller, Maler, Musiker) ist grundsätzlich dann als Kroate, Serbe etc. einzuordnen, wenn er in der einschlägigen deutschsprachigen, englischsprachigen oder anderen in der Nationalfrage als neutral zu wertenden Fachpublikationen in den Gesamtzusammenhang der nationalen Politik Geschichte, Kunstgeschichte etc. etc. eingeordnet wird. Das gleiche gilt für Politiker etc. Beispiel: Vlaho Bukovac. Bei Personen, bei denen dies nicht eindeutig nachgewiesen wird, gilt: Sofern sie einen prägenden Lebensabschnitt beziehungsweise ihr ganzes Leben in einem der jugoslawischen Staaten (zwischen den Weltkriegen und nach WK 2) verbracht haben, sind sie als Jugoslawe einzuordnen. Dies gilt insbesondere für Sportler oder Pop-Künstler, die in Deutschland als Jugoslawen bekannt wurden weil sie beispielsweise für die jugoslawische Nationalmannschaft antraten oder als Vertreter der jugoslawischen Musik galten. Dies kann ergänzt werden durch den Hinweis kroatischer, serbischer etc. Nationalität, wenn diese zweifelsfrei (siehe Punkt 1 Quellen) nachgewiesen ist. In solchen Fällen wird sowohl als Jugoslawe als auch gemäß der entsprechenden Nationalität kategorisiert. Bei Personen, die in der einschlägigen Fachliteratur als exponierte Vertreter des Jugoslawismus gelten (Beispiel Ivo Andric), ist auf eine solche Einordnung insbesondere in die Kategorien (Serbe Kroate Bosnier) generell zu verzichten. Es kann statt dessen die Abkunft (siehe Josip Broz Tito) angeführt werden, wenn dies in der einschlägigen Fachliteratur belegt ist.
5. Bei Personen, die zur Zeit eines der jugoslawischen Staaten geboren wurden und einen prägenden Lebensabschnitt (Ausbildung, karrierebeginn) in dieser Zeit durchlebten, deren Lebenslauf sich aber bis in die Zeit nach dem Zerfall Jugoslawiens erstreckt wird die letzte gültige Staatsangehörigkeit angegeben (etwa Pogorelich: kroatischer Pianist) sofern diese belegt ist. Kategorisiert werden sie unter Jugoslawe plus derzeitige Staatsangehörigkeit. Die Kategorisierung Jugoslawe entfällt, wenn die entsprechende Person sich nachweislich politisch oder gesellschaftlich für einen der neuen Staaten eingesetzt hat.
-- Ewald Trojansky 09:24, 4. Mär. 2007 (CET)