Fraupost
Ich war bis Ende 2005 Strafverteidigerin in Berlin und hatte mich auf Strafvollzugs- und Strafvollstreckungsrecht spezialisiert. Jetzt leite ich einen Verein, der sich mit Straffälligenhilfe befasst.
Die meisten Strafverteidiger begleiten die Betroffenen nur bis zur Verurteilung und beschäftigen sich wenig mit den Einzelheiten des Vollzugsrechts.
Rechtsberatung ist für die Betroffenen, die meist schon für die Strafverteidigung im offenen Verfahren viel Geld bezahlt haben für den Rechtsanwalt, kaum erschwinglich. Die Anstaltsvorschriften, die dem Gefangenen einen Wegweiser im Vollzug sein sollen, werden kaum verteilt.
Faktisch besteht ein großes Interesse an den vollzuglichen Belangen, immerhin geht es um Freiheitsentzug, die schwerste Bestrafung, die die Bundesrepublik Dtld. kennt. Jeder Tag zählt, und Rechtsunkenntnis kann somit Lebenszeit kosten.
Allerdings hat das Juristische im Vollzug immer noch sehr wenig zu bedeuten. Zwar gelten im Gefängnis die Grundrechte und eben auch das Strafvollzugsgesetz, aber die Gesetze räumen den Haftanstalten große (Ermessens-) Spielräume für ihre Entscheidungen ein. Zudem haben für grobe Falschbehandlungen die Inhaftierten meistens keine Zeugen und die meisten Angelegenheiten sind tatsächlicher Natur. Das hat die Folge, dass die meisten Angelegenheiten keiner rechtlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden und letzten Endes auch sehr viele Anträge nach §§ 109 ff. StVollzG (Antrag auf gerichtliche Entscheidung zur Strafvollstreckungskammer) ohne Erfolg sind.
In Zeiten extremen Sparzwanges wird ganz besonders im Vollzug vieles eher schlechter als besser. Unwissenheit und Unverständnis auf beiden Seiten - sowohl auf Seiten des Inhaftierten (und seinen Angehörigen und Freunden) als auch auf Seiten der Bediensteten im Vollzug - führt zu Aggressivität und zu dem Behandlungskonzept eher zuwiderlaufenden Entwicklungen wie z. B. zu Subkultur.
Aufklärung kann da nicht schaden.