Benutzer:FreeLion07/Spielwiese/Wirtschaftskanzlei
Wirtschaftskanzleien sind Sozietäten von Rechtsanwälten, die - häufig gemeinsam mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern - überwiegend Unternehmen und wirtschaftlich tätige Einheiten beraten. Sie unterscheiden sich von klassischen Rechtsanwaltskanzleien durch ihren Mandantenkreis und die daraus resultierende Fokussierung auf für Unternehmen relevante Rechtsgebiete. Darüber hinaus steht die forensische Tätigkeit, also die gerichtliche Vertretung der Mandanten, bei Wirtschaftskanzleien gegenüber der Beratung im Hintergrund.
Geschichte
BearbeitenAuf die Beratung von Unternehmen ausgerichtete Anwaltssozietäten existieren in Deutschland schon seit Beginn des 19. Jahrhunderts. In drei Gründungswellen entstanden Anfang des 19. Jahrhunderts in Hamburg sowie jeweils nach dem I. Weltkrieg und nach dem II. Weltkrieg in den großen Wirtschaftsmetropolen auf Unternehmen ausgerichtete Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien. Zu den ersten Wirtschaftskanzleien gehörten in Hamburg Knauth (gegründet 1822), aus der Esche Schümann Commichau hervorging, Noak (gegründet 1840), eine Wurzel von Freshfields Bruckhaus Deringer, deutscher Teil der heute größten Kanzlei der Welt, und Schroeder (gegründet 1844), aus der später der deutsche Arm von Latham & Watkins entstand.
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der überörtlichen Sozietät am 18. September 1989 wurde es auch Rechtsanwälten gestattet, sich mit Berufskollegen sowie mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern außerhalb ihres Kammerbezirks zu einer Einheit zusammenzuschließen. Dies führte zum Entstehen bundesweit vertretener großer Wirtschaftskanzleien.
Internationalisierung
BearbeitenMit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 setzte eine starke Internationalisierungswelle ein. Deutsche Kanzleien expandierten entweder eigenständig im Ausland (Beispielsweise Beiten Burkhardt, Haarmann Hemmelrath & Partner, Nörr Stiefenhofer Lutz und Rödl & Partner) oder schlossen sich mit meist angloamerikanischen Kanzleien zusammen.
Kanzleigröße
BearbeitenDie Größe einer Kanzlei wird umgangssprachlich in der Regel nach der Anzahl ihrer Berufsträger bestimmt (eine Bestimmung nach Umsatz ist in Deutschland nicht sinnvoll, da nur Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihrer Umsätze gesetzlich verpflichtet sind). Die Kanzleigröße wirkt sicht nicht zwingend auf die Qualität der Mandatsbearbeitung aus. Die Bezeichnung "Großkanzlei" ist eine übliche aber nicht belegte Bezeichnung für Kanzleien mit zehn oder mehr Berufsträgern. Weder vom statistischen Bundesamt noch von der Bundesrechtsanwaltskammer gibt es Erhebungen über Anzahl und durchschnittliche Größe von Anwaltskanzleien. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland in Kanzleien mit weniger als zehn Berufsträgern ihren Beruf ausüben.
Die größten Kanzleien
BearbeitenIn Deutschland (Stand: Oktober 2011)[1] sind die 10 größten Wirtschaftskanzleien nach Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte:
- CMS Hasche Sigle 548
- Freshfields Bruckhaus Deringer 520
- Clifford Chance 343
- Taylor Wessing 330
- Hogan Lovells 319
- Noerr 293
- Gleiss Lutz 283
- Linklaters 279
- Luther 273
- White & Case 272
Weltweit zu den weltgrößten (Wirtschafts-) Kanzleien gehören[2]:
- DLA Piper (4.200 Berufsträger)
- Baker & McKenzie (3.900 Berufsträger)
- Clifford Chance (3.800 Berufsträger)
- Linklaters (2.200 Berufsträger)
- Freshfields Bruckhaus Deringer (2.500 Berufsträger)
- Allen & Overy (2.700 Berufsträger)
- Norton Rose (2.600 Berufsträger)
- Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom (2.000+ Berufsträger)
- Latham & Watkins
- Jones Day
- Hogan Lovells (2.500 Berufsträger)
- White & Case
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ [JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, Oktober 2011, S. 646]
- ↑ http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_law_firms