Der Deutsches Ehrenamt e. V. ist ein 2011 gegründeter Verein mit dem Zweck, seine tausenden deutschlandweit operierenden Mitgliedsvereine vor Haftungsrisiken zu schützen sowie in Fragen zu Vereinsrecht und Vereinssteuerrecht zu beraten.

Vereinsorgane, d. h. in der Regel Vorstände, haften gegenüber Dritten meist gesamtschuldnerisch, d. h. der Vorstand haftet auch mit seinem Privatvermögen.[1] In der Innenhaftung, d. h. zwischen Verein und Vorstand, hat der Vorstand seit der Novelle des Paragraphen 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Jahr 2009 zwar einen Anspruch darauf, dass der Verein ihn von der Haftung freistellt. Bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie wenn der Vorstand pro Jahr mehr als 720 Euro erhält, haftet der Vorstand jedoch auch im Innenverhältnis.[2]

Die Mehrzahl der Bundesländer hat sogenannte Ehrenamtsversicherungen für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen (typischerweise in Form einer Haftpflichtversicherung, teilweise inklusive einer Unfallversicherung, Ehrenamt#Unfall-_und_Haftpflichtversicherung). Diese greift aber eben nicht bei Mitgliedern und Vorständen in Vereinen, sondern lediglich bei sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten. Typisches Beispiel: Sie helfen Ihrer älteren Nachbarin, die Einkäufe in die Wohnung zu tragen. Dieser Sachverhalt ist aber häufig im Kleingedruckten der Broschüren der Bundesländer versteckt[3]. Eingetragene Vereine sind eigene juristische Personen, die haften. Und der Vorstand haftet gesamtschuldnerisch für seinen Verein. So muss zum Beispiel der Vereinsvorstand vor dem Finanzamt seinen Kopf genauso hinhalten wie ein Firmenchef.[4]

Die Stiftung Warentest empfiehlt Vereinen, mindestens drei absolut notwendige Versicherungen abzuschließen: Eine Vereins-Haftpflicht, eine Vermögenschaden-Haftpflicht und eine Veranstalter-Haftpflicht.[1] Im Rahmen des sogenannten Vereins-Schutzbrief bietet das Deutsche Ehrenamt e. V. seinen Mitgliedsvereinen diese Versicherungen im Paket an, inklusive Rechtsberatung (z. B. Satzungsüberprüfung) und Steuerrechtsberatung (www.deutsches-ehrenamt.de)  Die notwendigen Versicherungen für Vereine können einzeln auch bei Versicherungsunternehmen (Allianz, Ergo, Axa, R&V etc.) abgeschlossen werden. Ein Alleinstellungsmerkmal des Deutsches Ehrenamt e. V. ist, als Verein selbst seinen Mitgliedsvereinen Zugang zu den notwendigen Versicherungen für Vereine inklusive der Rechts- und Steuerrechtsberatung im Komplettpaket und aus einer Hand zu ermöglichen. (Webseite Deutsches Ehrenamt)

Einzelnachweise

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  1. a b Ehrenamt: Dafür haften Helfer. Stiftung Warentest, abgerufen am 9. September 2020.
  2. §31a BGB Haftung von Vereinsorganen und besonderen Mitgliedern. In: Bürgerliches Gesetzbuch / Buzer. Abgerufen am 9. September 2020.
  3. Bayerische Ehrenamtsversicherung. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, abgerufen am 9. September 2020.
  4. Urteil. Bundesfinanzhof, abgerufen am 9. September 2020.