Im Meinungsbild (MB) "Einheitliche Ländernamen" von 2005 wurde beschlossen:
- Alle Ländernamen, und damit auch Haupt-Lemma mit Aussnahme der folgenden Liste <Anmerkung: die mit Stand 2005 angenommen wurde und noch gilt> werden in der amtlichen Kurzform verwendet..
Da dies ein mehrheitlich per Abstimmung angenommenes MB ist, ist dies bis heute gültig. Ungeregelt ist bisher, was die Basis für diesen amtlichen Sprachgebrauch ist und wie dies beim Entstehen neuer Sachverhalte (z.B. Umbenennungen und neue amtliche Bezeichnungen) nach 2005 umzusetzen ist.
Amtlich kann nur eine Liste sein, die von Amts wegen bereitgestellt wird. Es existiert ein LÄNDERVERZEICHNIS für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland. Analoge Listen gibt es auch als "Liste der Staatenbezeichnungen" in der Schweiz sowie als "Liste der Staatennamen und deren Ableitungen in den vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres verwendeten Formen" in Österreich. Alle drei stimmen hoch überein, dennoch sollte man eine primäre Liste vereinbaren.
Wenn in den drei D-A-CH-Ländern ein einheitlicher amtlicher Name als Länder-Kurzform verwendet wird und dazu keine Alternativnamen (beispielsweise ein früherer Name) aufgeführt werden, ist dieser als Lemmaname und auf bei Bescheibungen zu verwenden.
Werden zukünftig weitere begründete Abweichungen vom aktuellen amtlichen Kurznamen innerhalb der Wikipedia gewünscht, wie sie im Meinungsbild 2005 exemplarisch aufgeführt sind, kann per Konsens oder bei Fehlen desselben per Meinungsbild über diese Ausnahmen entschieden werden.
Dies hat aber keine Auswirkungen darauf, dass zunächst die amtliche Lösung umgesetzt werden kann, so diese auch gewünscht wird.
Die Namensgeschichte ist bei einer Umbenennung im Artikel (einschliesslich der Namen in der Landessprache) darzustellen und Weiterleitungen von früheren oder bequellten Alternativnamen bleiben erhalten.
- Dafür
- Dagegen
- Enthaltung