Benutzer:Global-crossroads/Medikamentenhersteller für tödliche Injektionen
Medikamentenhersteller für tödliche Injektionen sind Pharmafirmen, die Substanzen herstellen, die zur Hinrichtung mittels Giftspritze verwendet werden können. Eine Reihe von Firmen hat den Verkauf von diesen Medikamenten an die Staaten, die diese Mittel für Hinrichtungen einsetzten, eingestellt.
Lethale Injektion
BearbeitenDer Ablauf der lethalen Injektion ist unterschiedlich. In den USA werden mittels Injektion drei Substanzen verabreicht: zunächst ein Narkosemittel, damit der Todeskandidat nichts spürt, ein Lähmungsmittel, damit sein Körper nicht zuckt und schließlich das Salz Kaliumchlorid. Dies führt zum Herzstillstand durch Vergiftung.
In China wird mit einer einzigen unbekannten Substanz getötet.
Entwicklung
BearbeitenIn 32 US-Staaten wird die Todesstrafe verhängt und hauptsächlich mittels einer Giftspritze ausgeführt. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA genehmigt entsprechende Substanzen für tödlichen Injektionen.
2011 gab es bei Hospira als letzter Hersteller des Betäubungswirkstoff Thiopental in den USA Lieferengpässe. Zunächst wollte Hospira den Stoff wieder produtzieren und dazu auf eine neue Anlage im italienischen Liscate bei Mailand ausweichen. Die italienischen Behörden kannten den Einsatz des Mittels und verlangten von dem Unternehmen eine Erklärung, dass das Produkt nicht in Giftspritzen zum Einsatz kommt. Hospira gab diese Garantie nicht ab und stellte die Produktion ein[1].
Daraufhin nahmen Ohio und Oklahoma Pentobarbital in ihre Protokolle auf. Diese Substanz stammt aus der Tiermedizin und wird ebenfalls als Tranquilanz verwendete. Wirkstoffe sind Barbiturate. Damit wollten die Staaten mit nur einer Substanz hinrichten. Bei einem weiteren möglichen Ersatz, dem Narkosemittel Propofol, gab es ebenfalls Widerstand. Der deutsche Hersteller Fresenius weigerte sich in die USA zu liefern. Menschenrechtsorganisationen wie der britischen Initiative "Reprieve" und Amnesty International starteten eine Initative, um zu verhindern, dass Fresenius in die USA exportiert.[2]
Die Strafvollzugsbehörden vieler US-Bundesstaatten experimentierten aufgrund des Fehlens von geeigneten Substanzen daraufhin mit improvisierten Giftcocktails. Als Folge starben in mehreren Fällen Todeskandidaten qualvoll; ein Mann in Arizona starb nach großen Schmerzen und zweistündigem Todeskampf[3].
Mit dem Konzern Pfitzer hat der letzte Lieferant von Hinrichtungs-Substanzen im Mai 2016 den Einsatz seiner Produkte bei Hinrichtungen untersagt.
Übersicht
BearbeitenHersteller | Substanz | Länder, in denen es eingesetzt wird | Verwendung |
---|---|---|---|
Pfizer
USA |
USA | Firma verbietet den Einsatz für Hinrichtungen im Mai 2016[4] | |
Lundbeck Dänemark |
Pentobarbital | USA | Firma verbietet den Vertrieb in den USA und EU verbietet den Export |
Hospira
USA |
Thiopental-Natrium
Propofol |
USA | Firma stoppte 2011 die Herstellung von Phentotal (Wirkstoff Thiopental) |
Fresenius
Deutschland |
Propofol | USA | Firma schränkte Exporte nach Protesten 2012 ein |
Nycomed
Deutschland |
Thiopental-Natrium | USA | Firma reagierte auf Aufruf Rösslers 2011 und boykotiert Exporte[5] |
Inresa
Deutschland |
Thiopental-Natrium | USA | Verhalten unbekannt |
Rotexmedica
Deutschland |
Thiopental-Natrium | USA | Verhalten unbekannt[6] |
- ↑ Ärzte Zeitung: Kein Gift für US-Todesspritzen: Deutschland sagt Nein. In: www.aerztezeitung.de. Abgerufen am 14. Mai 2016.
- ↑ SPIEGEL ONLINE, Hamburg Germany: Hinrichtungen per Giftspritze: Deutscher Hersteller beschränkt Narkosemittel-Export in die USA. In: SPIEGEL ONLINE. Abgerufen am 14. Mai 2016.
- ↑ FOCUS Online: USA gehen Giftspritzen aus - jetzt soll erschossen werden. In: FOCUS Online. Abgerufen am 14. Mai 2016.
- ↑ USA: Pfizer verweigert Medikamente für Hinrichtungen. In: Die Zeit. 14. Mai 2016, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 14. Mai 2016]).
- ↑ Ärzte Zeitung: Kein Gift für US-Todesspritzen: Deutschland sagt Nein. In: www.aerztezeitung.de. Abgerufen am 14. Mai 2016.
- ↑ Ärzte Zeitung: Kein Gift für US-Todesspritzen: Deutschland sagt Nein. In: www.aerztezeitung.de. Abgerufen am 14. Mai 2016.