Der Gerichtsstein (auch Rugstein, Bauernstein oder Gemeindestein) war von Mitte des 16. bis zum Anfang des 19. Jh. ein besonderes „Symbol“ des Gerichtsplatzes. Um den Gerichtsstein waren meist Bäume gepflanzt diese dienten dem Schutz vor Regen den Richter und den Schöffen. Später wurde der Gerichtsstein durch offene Hallen ersetzt die sogenannten Gerichtslauben.

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Kategorie:Rechtsgeschichte