Benutzer:Habitator terrae/Vorschaubilder (Urteile)

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Die Urteile des Bundesgerichtshofs zu den Rechtsstreitigkeiten Vorschaubilder I, II und III beschäftigen sich mit der Frage der Zulässigkeit der Nutzung von Vorschaubildern durch Bildersuchmaschinen. Da alle Klagen abgewiesen wurden, stärkte dies die rechtliche Sicherheit von Bildersuchmaschinen in Deutschland.

Bei den Rechtsstreiten Vorschaubilder I und II, war die Suchmaschine Google die Beklagte. Bei Vorschaubilder III war es die Suchmaschine AOL, die auf die Bildersuche von Google zurückgriff.

Vorschaubilder I

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Eine Künstlerin mahnte im Mai 2005 Google ab, da sie ihre Werke, die sie auf einer Internetseite mit Urheberrechtsvermerk veröffentlicht hatte, in der Bildersuchmaschine von Google gefunden hatte. Die Bilder waren daraufhin bis zum April 2006 nicht in der Bildersuche zu finden.[1] Ihre darauf folgende Klage wurde zunächst am 15. März 2007 vom Landgericht Erfurt[2], sowie die Berufung vor dem Oberlandesgericht Jena am 27. Februar 2008[3], aus jeweils verschiedenen Gründen abgewiesen.

Die Revision der Klägerin vor dem Bundesgerichtshof wurde am 29. April 2010 zurückgewiesen. Der BGH stellte zwar fest, dass keine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin vorlag und dass die Nutzung durch die Suchmaschine durch Vorschaubilder eine Einwilligung benötigen würde. Stellte aber klar, dass durch das Verhalten der Klägerin, die nicht von den technischen Möglichkeiten gebraucht gemacht hat die Nutzung durch die Suchmaschine zu verhindern, eine Einwilligung angenommen werden könnte.[4][5][6]

Vorschaubilder II

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Hier mahnte ein Fotograf im Dezember 2006 die Suchmaschine ab, da diese ein von ihm erstelltes Bild nutzte, das auf einer Website ohne seine Zustimmung veröffentlicht wurde. Das Landgericht Hamburg gab daraufhin dem klagenden Fotografen im 26. September 2008 Recht.[7] Bei der Verhandlung der Berufung beim Hanseatischem Oberlandesgericht räumte der Fotograf ein, anderen erlaubt zu haben, die Bilder im Internet öffentlich zugänglich zu machen, nicht aber der Seite, auf die Google bei der Suche verwies. Das Gericht wies am 23. Juni 2010 die Klage ab.[8]

Die Revision wurde vom Bundesgerichtshof am 19. Oktober 2010 zurückgewiesen. Der Gerichtshof ergänzte seine vorige Rechtsprechung darin, dass eine Zustimmung zur Nutzung im Internet in einer Form die ein Auffinden durch Suchmaschinen erlaubt, auch eine gleichwertige Zustimmung darstelle, wie das Einstellen durch den Urheber selber. Diese gegenüber Suchmaschinen erteilte Einwilligung erstrecke sich auch auf andere Abbildungen des Werkes, obwohl die Einstellungen dieser Abbildungen selbst illegal waren.[9][10]

Vorschaubilder III

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Im Juni 2009 fand eine Betreiberin einer Website mit passwortgeschützten Bereich, bei der Suchmaschine AOL, Vorschaubilder von Bilder, die in diesem Bereich abrufbar waren. Diese Bilder waren auf einer anderen Website ohne Erlaubnis veröffentlicht worden. Die Betreiberin mahnte darauf hin die Suchmaschine ab. AOL sperrte daraufhin die Suchbegriffe, unter denen die Begriffe zu finden waren. Die Bilder waren aber bei Eingabe anderer Suchbegriffe immer noch zu sehen. Ihre Klage wurde daraufhin vom Landgericht Hamburg im Dezember 2010, sowie die Berufung vor dem Oberlandesgericht im Dezember 2015, abgewiesen.

Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde auch abgewiesen, da die Suchmaschine nicht Kenntnis darüber hatte, dass die Bilder ohne Erlaubnis veröffentlicht worden sind.[11][12]

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Einzelnachweise

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  1. Joerg Heidrich: Googles Bildersuche rechtlich zulässig. In: heise.de. 23. März 2007, abgerufen am 3. November 2018.
  2. LG Erfurt, Urteil vom 15.03.2007 - Az. 3 O 1108/05. 15. März 2007, abgerufen am 11. März 2018.
  3. OLG Jena, Urteil vom 27.02.2008 - 2 U 319/07. 27. Februar 2008, abgerufen am 3. November 2018.
  4. Pressestelle des Bundesgerichtshofs: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google. 29. April 2010, abgerufen am 3. November 2018.
  5. dpa: Bildersuche bei Google rechtens. In: Stuttgarter Nachrichten. 29. April 2010, abgerufen am 5. November 2018.
  6. Joerg Heidrich: Bundesgerichtshof: Keine Urheberrechtsverletzung durch die Google-Bildsuche. In: heise.de. 29. April 2010, abgerufen am 5. November 2018.
  7. LG Hamburg, Urteil vom 26.09.2008 - 308 O 248/07. 26. September 2008, abgerufen am 5. November 2018.
  8. OLG Hamburg: Zur grundsätzlichen Haftung von Suchmaschinenbetreibern für die Veröffentlichung von Bildern und Fotos. 12. Juli 2010, abgerufen am 5. November 2018.
  9. Pressestelle des Bundesgerichtshofs: Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die urheberrechtliche Zulässigkeit der Bildersuche bei Google. 19. Oktober 2011, abgerufen am 5. November 2018.
  10. Streit um Bildersuche: Google gewinnt vor dem BGH. In: heise.de. 19. Oktober 2011, abgerufen am 5. November 2018.
  11. Holger Bleich: BGH: Googles Bildersuche verletzt Urheberrecht nicht. 21. September 2017, abgerufen am 5. November 2018.
  12. Pressestelle des Bundesgerichtshofs: Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen. 21. September 2017, abgerufen am 5. November 2018.