"Eindeutschungspolitik"
BearbeitenEbenso wie die Vertreibungspolitik des NS wurde die Eindeutschungspolitik an volksgemeinschaftsideologieschen und sozial-ökonomischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Auch "Volksdeutsche" konnten nicht Deutsche werden, sobald sie in den Kategorien "Geisteskranke, sozial Schwache, noch aktive Kommunisten, in sogenannter Mischehe Lebende oder sonst wie Unangepasste" eingeordnet wurden. [1] Aly und Heim stellen dazu fest: "Eindeutschung – darunter ist nichts anderes zu verstehen als das "Abschöpfen" von "Menschenmaterial" für den sozialen und ökonomischen "Neubau des Reiches" und für die Kriegsführung. Drohender Hunger, Entrechtung und potentielle Vertreibung waren dabei gewissermaßen flankierende Maßnahmen, um "Bereitschaft" für die Eindeutschung zu wecken. Menschen, die als nicht eindeutschungsfähig galten, waren damit zur Deportation freigegeben." Nach Aly und Heim ging es dabei auch um ein Angebot zur Kollaboration und um den Willen der Anpassung der Menschen, die aus ökonomischen Erwägungen zeitweise oder vor ihrem beruflichen Hintergrund "besonders gebraucht" wurden, und "um ein ebenso gewaltsames wie durchdachtes Prinzip des Teile-und-Herrsche, um die Zerstörung ethnischer Kulturen und Identitäten." Aly und Heim beziehen sich dabei unter anderem auf die Richtlinien für Eindeutschung polnischer Familien[2] vom März 1942. Dort heißt es: . [3]
"Die Eindeutschung von Familien anderer Nationalität bezweckt weniger eine Mehrung des deutschen Volkes durch Menschen vorwiegend nordisch- dinarischen Blutsanteils, als vielmehr eine qualitative Minderung der Führerschicht im fremden Volkstum." . [4] Notwendig sei es, dass "die rassisch wertvolleren Sippen dem Polentum abgeschöpft werden." [5] Die Eindeutschung "Fremdvölkischer" könne nur auf Vorschlag des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums, die NSDAP und der Sicherheitsdienst erfolgen. Dafür werden folgende Kriterien aufgestellt:
"Die Familie muß durch Haltung, Fleiß, Sauberkeit und Gesundheit, auch bei ärmlichen Verhältnissen, aus der übrigen polnischen und volksdeutschen Bevölkerung hervorstechen." [6] Gleichzeitig müssten diese über "dem Reichsdurchschnitt der gleichen sozialen Schicht stehen." [7] Menschen ab 45 und "sieche Personen", die zwar "eindeutschungsfähig" waren, galten der SS "nicht als erwünschter Blutzuwachs". (BDC, SS-HO/4992). Um als Volsdeutscher kategoriesiert zu werden, waren ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erforderlich. Maximal "ein fremdvölkisches Großelternteil" durfte bestehen. Weitere Ausschlusskriterien waren "erbbiologische, volkspolitische oder sicherheitspolizeiliche Bedenken". ("Zum Entwurf einer Dienstanweisung für die EWZ", o.D.; BDC, SS-HO/3180-3254) [8]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seiten 138, 139
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 139 FN 34: "Richtlinien für Eindeutschung polnischer Familien des SS-Führers im Rasse- und Siedlungswesen beim Höheren SS- und Polizeiführer/Südost; BDC, resarch/Günther Stier".
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 138
- ↑ s. 138, 139
- ↑ s. 139
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 139
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 139
- ↑ Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993. Seite 139
Bibliographische Angaben zur Quelle (vgl. Einzelnachweise)
Bearbeiten- Götz Aly / Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Pläne für eine neue europäische Ordnung, Frankfurt a.M. Mai 1993.
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