Als Reichsgemeinschaft (dänisch Rigsfællesskabet) wird die wirtschaftliche, rechtliche und sprachliche Gemeinschaft von Dänemark mit den weitgehend autonomen Färöern und Grönland bezeichnet. Sie vereint diese zu einem Gesamtstaat unter der Dänischen Verfassung.
Staatsrechtliche Stellung
BearbeitenDer Begriff beschreibt die Zusammenarbeit zwischen drei nicht gleichgestellten Einheiten und ist damit nicht mit dem britischen Commonwealth oder der Dänisch-norwegischen Personalunion gleichzusetzen. Auch unterscheidet sich die Reichsgemeinschaft von einem Bundesstaat.
Die Färöer und Grönland sind in Folge der dänischen Verfassung Teile Dänemarks und unterliegen dänischer Gesetzgebung, jedoch übertrug das dänische Parlament weitreichende Befugnisse auf die Legislative in beiden Gebieten. In der Folge haben die färöischen und grönländischen Behörden hohe Selbstverwaltungsbefugnisse, die in einer Autonomie von Dänemark mündeten.
Bevölkerung und Fläche
BearbeitenGebiet | Einwohner (2015) | Fläche (km²) | Bevölkerungsdichte (Einwohner pro km²) |
Dänemark | 5.659.715 | 42.921 | 130 |
Färöer | 48.354 | 1.396 | 35 |
Grönland | 56.584 | 2.166.086 | 0,027 |
Selbstverwaltung
BearbeitenDie Selbstverwaltung für die Färöer wurde bereits 1948 eingeführt, Grönland folgte 1979. Vor allem soziale Aufgaben wurden seitdem von der dänischen Regierung auf die jeweiligen Behörden in den beiden Gebieten übertragen.