Ehrenmitglied (Studentenverbindung)
Ein Ehrenmitglied einer Studentenverbindung ist aufgrund besonderer Umstände von einer Studentenverbindung zu einem Ehrenmitglied ernannt worden. In der Regel ist die Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft die höchste Auszeichnung einer Studentenverbindung, wobei nicht alle Verbindungen diese Form der Ehrung kennen.[1]
Allgemeines
BearbeitenEs gibt verschiedene Ausprägungen von Ehrenmitgliedschaften, die in den einzelnen Verbindungen allerdings sehr unterschiedlich und oft auch nicht weiter ausdifferenziert geregelt sind. Unterschieden werden kann hierbei in Personen, die bereits seit dem Studium Mitglied der ehrenden Studentenverbindung sind (Bundesbrüder), die während des Studiums Mitglied einer anderen Studentenverbindung geworden sind (andere Korporierte) und denjenigen, die während des Studiums nicht Mitglied einer Studentenverbindung geworden sind (Finken) sowie denjenigen, die nicht studiert haben.
In der Regel hat sich die ernannte Person innerhalb oder im Sinne der Verbindung besonders verdient gemacht[2]. Zu unterscheiden ist auch zwischen Ehrenmitgliedern der Aktivitas und der Altherrenschaft bzw. des gesamten Bundes.
Die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften und damit einhergehend der Begriff der Ehrenmitgliedschaft hat sich im Laufe der Zeit immer wieder verändert und weiter entwickelt.[1]
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam als Sitte bei farbentragenden Studentenverbindungen auf, als äußeres Zeichen der Ehrenmitgliedschaft den Ehrenmitgliedern bei der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft ein Ehrenband zu verliehen, wobei das Ehrenband manchmal besonders bestickt und zusätzlich zu weiteren Bändern getragen wird; bei manchen Verbindungen wird ein Ehrenband allerdings auch ohne Verleihung einer Ehrenmitgliedschaft (nur ehrenhalber) vergeben, üblicherweise für besondere Verdienste um die Verbindung[3].
Ehrenmitglieder werden im Regelfall von einem Convent bzw. von der Generalversammlung aller stimmberechtigten Mitglieder ernannt.
Ehrenmitglieder können je nach Verbindung unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Sie können frei von ihnen sein oder auch alle Rechte ordentlicher Mitglieder besitzen, insbesondere beim Stimmrecht bestehen verschiedene Ausprägungen. Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen.
Ausprägung in den verschiedenen Korporationsverbänden
BearbeitenATB
BearbeitenIn den Verbindungen des Akademischen Turnbundes (ATB) kann es Ehrenmitglieder geben, eine genaue Regelung obliegt jedoch den einzelnen Mitgliedsverbindungen.[4]
Corps
BearbeitenAnfang des 19. Jahrhunderts diente bei Corps die Ernennung von Ehrenmitgliedern dazu, Studenten, die aus wichtigen Gründen nicht Mitglied werden konnten, jedoch ein großes Interesse am Corps zeigten, enger an das Corps zu binden als dies beispielsweise im Renoncen- oder Verkehrsgast-Status möglich gewesen wäre.[1] Ab 1830 änderte sich diese Praxis, so konnten nur noch diejenigen als Ehrung für besondere Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt werden, die bereits als ordentliches Mitglied dem Corps angehörten.[1] War in dieser Zeit die Ehrenmitgliedschaft noch auf die Studentenzeit beschränkt, wandelte sich ab Ende der 1840er Jahre bis etwas 1880 das Verständnis hin zu einer Auszeichnung auf Lebenszeit.[1] So werden heute Ehrenmitglieder bei Corps in der Regel nur noch Alte Herren, die sich durch besondere Weise dem Corps gegenüber ausgezeichnet haben.[5] Heute werden Alte Herren im Weinheimer Senioren-Convent (WSC) aufgrund besonderen jahrelangen Engagements für das Corps oftmals als Ehrencorpsbursch oder Ehrenbursch bezeichnet. Anstelle des Ehrenbandes wird bei einigen Corps teilweise auch eine Corpsschleife getragen.[1]
Ab 1825 findet sich beispielsweise bei den Corps Bavaria und Suevia München die Bezeichnung Ehrenphilister (EPh), mit der automatisch alle die Universität verlassenden Mitglieder bezeichnet werden, und die damit als eine Frühform der Status des Alten Herren anzusehen ist.[1] Heute ist es jedoch in einigen Studentenverbindungen auch üblich, bisher nicht-korporierte Interessierte bei der Aufnahme in die Altherrenschaft als Ehrenphilister oder Ehrenmitglied zu bezeichnen; in vielen Fällen werden die Begriffe Ehrenmitglied und Ehrenphilister aber auch synonym verwendet.
Ende des 19. Jahrhunderts findet sich bei einigen österreichischen Corps der Begriff Ehrenbursch, mit dem ein Mitglied eines anderen Corps bezeichnet wurde, das aus satzungstechnischen Gründen, meistens aus dem Prinzip des Lebenscorps heraus, kein Mitglied eines weiteren Corps werden konnte, das jedoch aufgrund besonderer Verdienste einen Zirkel mit einem Sternchen führen durfte.[3] Als Ehrencorpsbursch (ECB) hingegen wurde vor allem in Breslauer Corps ein Mitglied der Aktivitas bezeichnet, das sich besonders um das Corps verdient gemacht hatte, beim Corps Baltia Königsberg ein Inaktiver. In beiden Fällen erlischt diese Ehrenbezeichnung mit dem Übertritt in die Altherrenschaft, so dass hier nur eingeschränkt von einer Ehrenmitgliedschaft gesprochen werden kann.[3]
CV und ÖCV
BearbeitenIm Cartellverband der katholischen deutschen Studentenverbindungen (CV) ist es üblich, bekannten öffentlichen Persönlichkeiten, beispielsweise Bischöfen der römisch-katholischen Kirche, ein Ehrenband und damit einhergehend die Ehrenmitgliedschaft anzutragen. Eine solche Praxis der Verleihung von Ehrenmitgliedschaften ohne eine persönliche Beteiligung am Aktivenleben und ohne eine größere Bindung an den Bund wird allerdings von vielen anderen Studentenverbindungen abgelehnt und als Bandwurfmaschine kritisiert.
KV
BearbeitenIm Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine (KV) gibt es eine Unterscheidung in Ehrenphilister und Ehrenmitglieder. Zu Ehrenphilistern können Alte Herren von anderen Mitgliedsbünden des KV ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein oder die Aktivitas erworben haben[6]; zu Ehrenmitgliedern Persönlichkeiten, die sich zu den Grundsätzen des KV bekennen – dem KV aber nicht angehören – und sich besondere Verdienste um den Verein oder die Aktivitas erworben haben[7].
VVDSt
BearbeitenBei einem Verein im Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) können Ehrenmitglieder sowohl verdiente Alte Herren sein als auch Außenstehende, die mit der Ernennung zum Ehrenmitglied erst die Mitgliedschaft erwerben.
Verleihungszahlen
BearbeitenÜber die Anzahl von Ehrenmitgliedschaften gibt es nur relativ wenige Angaben. Zumeist werden sie von Korporationsverbänden in ihren Mitgliederlisten veröffentlicht.
- So gab es 1912 im CV 463 Ehrenmitglieder bei 14.600 Gesamtmitgliedern.[8]
- 1962 gab es bei 21.000 lebenden Corpsstudenten 179 lebende Ehrenmitglieder.[1]
- 1967 gab es im Österreichischen Cartellverband (ÖCV) 166 Ehrenmitglieder bei ca. 10.000 Mitgliedern im Verband.[9]
- Von 1881 bis 1938 hatten die Vereine im VVDSt 181 Ehrenmitglieder.[10]
- Im WSC gibt es momentan lebende 108 Ehrenmitglieder in 59 Corps.[11]
Bekannte Ehrenmitglieder
Bearbeiten- Konrad Küster wurde als Gründungsvater des Allgemeinen Deutschen Burschenbundes (ADB) Ehrenmitglied aller ca. 50 bis zu seinem Todestag 1931 in den ADB eingetretenen Burschenschaften.[12]
- Als einzige Frau wurde Jenny Lind Ehrenmitglied einer klassischen Burschenschaft.
Weitere bekannte Ehrenmitglieder siehe: Ehrenmitglieder einer Studentenverbindung
Literatur
Bearbeiten- Erich Bauer: Die Entwicklung der Ehrenmitgliedschaft im HKSCV. In: Einst und Jetzt. Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung, Band 8 (1963), S. 164–177.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c d e f g h Robert Paschke: Studentenhistorisches Lexikon. (= GDS-Archiv für Hochschul- und Studentengeschichte. Beiheft 9.) SH-Verlag 1999. ISBN 3-89498-072-9. S. 98.
- ↑ Peter Krause: O alte Burschenherrlichkeit. Die Studenten und ihr Brauchtum. 5. Auflage. Graz, Wien, Köln 1997, S. 238.
- ↑ a b c Robert Paschke: Studentenhistorisches Lexikon. (= GDS-Archiv für Hochschul- und Studentengeschichte. Beiheft 9.) SH-Verlag 1999. ISBN 3-89498-072-9. S. 97.
- ↑ Die Satzung und die Regelungen des ATB einschließlich der Satzung des Fördervereins. Stand: Mai 2010, S. 35.
- ↑ Michael Feistl: Eigentumsverhältnisse an Corpshäusern des grünen Kreises des Kösener Senioren-ConventsVerbandes seit 1933 und Restitutions- und Entschädigungsansprüche der grünen Corps. Eine rechtshistorische Untersuchung. Dissertation Universität Regensburg 2010, S. 24. (.pdf)
- ↑ Satzung (KV) § 22
- ↑ Satzung (KV) § 23
- ↑ Gesamt-Verzeichnis de C.V. 1912 Straßburg i. Els. 1912.
- ↑ Helmut Stockhammer: Der Männerbund ÖCV um 1970. Diplomarbeit Linz 1970. Punkt 8,23. In Verbindung mit dem Gesamt-Verzeichnis des ÖCV. Wien 1967.
- ↑ http://ifb.bsz-bw.de/bsz411128868rez-1.pdf
- ↑ Stand 2017 gemäß Meldewesen WSC.
- ↑ Helmut Krausmüller/Ernst Angerer/Martin Pabst: Die Geschichte des Allgemeinen Deutschen Burschenbundes (ADB) 1813–1933 und das Schicksal der ehemaligen ADB-Burschenschaften. (= Schriftenreihe der Studentengeschichtlichen Vereinigung des CC. Heft 28), Jever 1989, 7, 77.
Kategorie:Ehrenmitglied einer Studentenverbindung Kategorie:Korporationsmitglied