Die protokollarische Rangordnung in Belgien (niederländisch: Protocollaire rangorde, französisch: Ordre de préséance protocolaire) ist eine nicht verbindliche Liste, die die in Belgien geltende protokollarische Rangordnung festhält. Sie stammt aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem zweimal angepasst. Im Jahr 2010 hatte diese protokollarische Rangordnung und besonders die Position der Kardinäle eine Debatte auf politischer Ebene ausgelöst.
Königliche Familie
BearbeitenAn oberster Stelle steht die königliche Familie mit folgender Rangordnung:
- S.M. Albert II., König der Belgier
- I.M. Paola und Fabiola, Königinnen der Belgier
- I.K.H. Philipp, Kronprinz von Belgien und Herzog von Brabant, und Prinzessin Mathilde von Belgien
- I.K.H. Prinzessin Elisabeth, Prinz Gabriel, Prinz Emmanuel und Prinzessin Eleonore (Kinder von Philipp und Mathilde)
- I.K.K.H. Prinzessin Astrid von Belgien und Lorenz Erzherzog von Österreich-Este
- I.K.K.H. Prinz Amedeo, Prinzessin Maria-Laura, Prinz Joachim, Prinzessin Luisa-Maria und Prinzessin Laetitia-Maria (Kinder von Astrid und Lorenz)
- I.K.H. Prinz Laurent von Belgien und Prinzessin Claire von Belgien
- I.K.H. Prinzessin Louise, Prinz Nicolas und Prinz Aymeric (Kinder von Laurent und Claire)
Protokollarische Rangordnung
BearbeitenDie eigentliche protokollarische Rangordnung beginnt nach den Mitgliedern der königlichen Familie:
- die Kardinäle der römisch-katholischen Kirche
- der Doyen des diplomatischen Corps (in jedem Fall der apostolische Nuntius)
- der Präsident des Europäischen Parlamentes
- der Präsident der Abgeordnetenkammer und der Präsident des Senats (mit Vorrang für den älteren)
- der Präsident und die Mitglieder des Europäischen Rates (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs)
- der Premierminister
- die Vize-Premierminister
- der Präsident und die Mitglieder des Rates der Europäischen Union
- der Außenminister (falls ausländische Diplomaten anwesend sind)
- der Präsident der Europäischen Kommission, der Präsident des Nordatlantikrates der NATO und der Generalsekretär der NATO (Vorrang am 1. September jeden Jahres abwechselnd)
- die föderalen Minister mit Außenzuständigkeiten
- die föderalen Minister mit innerbelgischen Zuständigkeiten
- die in Belgien akkreditierten ausländischen Botschafter
- der Präsident des Internationaler Gerichtshofes in Den Haag
- der Präsident des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg
- die beiden Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofes (Vorrang jährlich abwechselnd)[1]
- der Erste Präsident und der Generalprokurator des Kassationshofes
- der Erste Präsident des Rechnungshofes und der Erste Präsident des Staatsrates (mit Vorrang für den älteren)
- die Präsidenten des Flämischen Parlamentes, des Parlamentes der Französischen Gemeinschaft, des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des Wallonischen Parlamentes und des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt
- die Vizepräsidenten und Mitglieder der Europäischen Kommission und der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
- die Ministerpräsidenten der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen
- die Minister der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen
- die föderalen Staatsekretäre und Regierungskommissare
- die Staatsekretäre der Region Brüssel-Hauptstadt
- die Staatsminister
- die Richter am Internationalen Gerichtshof
- die Richter, die Generalanwälte und der Kanzler des Europäischen Gerichtshofes
- die Ständigen Vertreter bei der EU und bei der NATO (Vorrang am 1. September jeden Jahres abwechselnd)
- die Missionschefs bei der EU und bei der NATO
- der Präsident des Hohen Justizrates
- die Prinzen und Herzöge des „Salon bleu“ (Familienchefs)[2]
- die Mitglieder des Direktionsrates des Königshofes (Kabinettschef des Königs, Intendant der Zivilliste etc.)
- die Ehrendamen der Königin(nen) und die Großmeister ihres Hauses
- der Präsident der Europäischen Investitionsbank
- der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
- der Präsident des NATO-Militärausschusses
- der Befehlshaber der belgischen Streitkräfte
- der Oberkommandierende der Alliierten Streitkräfte in Europa (SACEUR), im Atlantik (SACLANT) und im Ärmelkanal (CINCHAN)
- der Bezirksgeneral in seinem Bezirk (bei nicht-militärischen Zeremonien)
- die Ersten Präsidenten der Appelationshöfe und der Arbeitsgerichtshöfe
- die Generalprokuratoren bei den Appelationshöfen
- der Prokurator bei der föderalen Staatsanwaltschaft
- der Generalkommissar der Föderalen Polizei
- die permanenten militärischen Vertreter und Chefs militärischer Missionen bei der NATO
- der kommandierende General der Transformation bei der NATO
- der Präsident des Rates der Französischen Gemeinschaftskommission in Brüssel
- die im Ausland akkreditierten ausländischen Botschafter
- der Präsident des Direktionsrates des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (falls Botschafter) und die belgischen Botschafter (falls ausländische Diplomaten anwesend sind)
- die Ehrenmitglieder des Direktionsrates des Königshofes
- die Aide-de-camp des Königs
- der „Deputy-SACEUR“ im Obersten Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE)
- die Gouverneure der Provinzen, der Vizegouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt und der beigeordnete Gouverneur der Provinz Flämisch Brabant
- der Erste Vizepräsident des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt
- der Präsident des Rates der Flämischen Gemeinschaftskommission
- die Präsidenten der Provinzialräte
- die Präsidenten der Assisenhöfe (nicht am Sitz der Appelationshöfe)
- der provinziale militärische Befehlshaber in seiner Provinz (bei nicht-militärischen Zeremonien)
- die Auslandsbeauftragten
- die Präsidenten der Verwaltungsräte der Universitäten
- der Präsident des nationalen Rates für Wissenschaftspolitik
- die Rektoren der Universitäten (und Vize-Rektoren in Lüttich)
- die Verwalter der Universitäten
- der Vizebefehlshaber der belgischen Streitkräfte
- die Präsidenten und Direktoren der Königlichen Akademien
- die Prinzen und Herzöge des „Salon bleu“ (nicht Familienchefs) (mit Einschränkungen)
- der Präsident des Gerichts Erster Instanz in seinem Zuständigkeitsgebiet
- der Präsident des Arbeitsgerichtes in seinem Zuständigkeitsgebiet
- der Präsident des Handelsgerichtes in seinem Zuständigkeitsgebiet
- der Prokurator des Königs in seinem Zuständigkeitsgebiet
- der Arbeitsauditor in seinem Zuständigkeitsgebiet
- die Bezirkskommissare
- der Bürgermeister in seiner Gemeinde
- der militärische Befehlshaber vor Ort (bei nicht-militärischen Zeremonien)
- der Erzbischof von Mecheln (falls kein Kardinal), die Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Präsident der Synode der Unierten Protestantischen Kirche, der Präsident des Zentralen Israelitischen Konsistoriums, der Großrabbiner, der Präsident des Zentrale Komitee der Anglikanischen Kirche, der Metropolit-Erzbischof des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, der Präsident der Exekutive der Muslime Belgiens und der Präsident der Freigeistigen Weltanschauungsgemeinschaft
- die föderalen Parlamentarier, die Mitglied des Präsidiums oder des Quästorenkollegiums sind
- die föderalen Parlamentarier, die ehemalige Präsidenten der Kammer oder des Senats sind
- die föderalen Parlamenterier, die ehemalige Minister sind
- die übrigen föderalen Parlamentarier
- die Parlamentarier der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
- die Parlemanterier des Europäischen Parlamentes
- der Kommandant der Königlichen Schlösser, der Sekretär der Königin, der beigeordnete Kabinettschef des Königs, die Berater des Königshauses, die Berater des Prinzen und Prinzessinen
- die föderalen Ombudsmänner
- COUR CONST ? Président, Premier Avocat Général, Conseillers, Avocats Généraux et Greffier en Chef de (ou près) la Cour de Cassation, immédiatement avant ou après les membres de la Cour constitutionnelle (suivant l'ancienneté du Président sur base de l'Arrêté Royal du 16 février 1984 (2) ).
- die Präsidenten, der Erste Generalanwalt, die Gerichtsrate, die Generalanwälte und der Hauptkanzler beim Kassationshof
- die Präsidenten, die Mitglieder und die Hauptkanzler des Staatsrates und die Präsidenten und Mitglieder des Rechnungshofes
- die Mitglieder des Hohen Justizrates
- die Mitglieder des Hohen Rates der Landesverteidigung
- die Präsidenten, die Gerichtsrate, die Generalanwälte und die Hauptkanzler der Appellationshöfe und die Mitglieder der föderalen Staatsanwaltschaft
- die Präsidenten, die Mitglieder und die Hauptkanzler der Arbeitsgerichtshöfe
- die Generäle, die Befehlshaber einer ausländischen Armee sind
- die Generalsekretäre der Europäischen Institutionen
- der Präsident des Direktionsrates der Kanzlei des Premierministers
- die Präsidenten der Direktionsräte der FÖD und die Kanzler (bzw. Generalsekretäre) des Senats, der Abgeordnetenkammer und der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
- die belgischen Generalleutnante und Vize-Admiräle
- der Geschäftsführer der Agentur für Auswahl und Orientierung (SELOR)
- die Ministre plénipotentiaire
- die Königlichen Kommissare
- die Generaldirektoren internationaler Organisationen
- der Generalsekretär der Wirtschaftsunion Benelux
- die hohen Ehrenmagistraten und emeritierten hohen Magistrate
- die Ehrenbotschafter
- die Ehrenprovinzgouverneure
- die Generalkommissare der Weltausstellungen
- die Permanentdeputierten (oder Mitglieder des Provinzkollegiums) der Provinzen, die Mitglieder der Provinzialräte und der Provinzkanzler in ihrer Provinz
- die Bürgermeister der Provinzhauptstädte und der großen Städte und Gemeinden
- der Gouverneur der Belgischen Nationalbank
- der Präsident der Kommission für Banken, Finanzen und Versicherungen (CBFA)
- die ehemaligen Minister, die nicht Parlamentarier waren
- einige Ehrenmitglieder des Stabs der Königin
- der Vize-Gouverneur der Nationalbank
- die Generaldirektoren der Nationalen Eisenbahngesellschaft (NMBS/SNCB)
- der Präsident des europäischen finanziellen und konsularischen Komitee und der Präsident der europäischen wissenschaftlichen und technischen Komitees (?)
- der Präsident und der Sekretär des Zentralen Wirtschaftsrates
- die Vize-Präsidenten und Generaldirektoren des Belgischen Roten Kreuzes
- der Präsident des Nationalen Instituts für Kriegsinvaliden, -veteranen und -opfer und der Präsident des Hohen Rates für Kriegsinvaliden, -veteranen und -opfer
- die Präsidenten der großen Pressevereinigungen
- die Ehrenparlamentarier
- einige Ehrenmitglieder des Königspalastes
- die Kabinettschefs der Minister und Staatssekretäre
- die Generaldirektoren der FÖD, die Ministres plénipotentiaires erster Klass der Zentralverwaltung, der Protokollchef, die Generaldirektoren der föderalen Polizei
- der Präsident des Ständigen Ausschusses der lokalen Polizei
- die Direktoren auf Ebene der Europäischen Union
- die Generalleutnante und Vize-Admiräle der belgischen Streitkräfte
- die Generalmajore und Konteradmiräle der belgischen Streitkräfte
- die belgischen Ehren-Ministres plénipotentiaires erster Klasse
- die Berater der Botschaften und Auslandsdelegationen
- der beigeordnete ständige Vertreter und der beigeordnete Generalsekretär der NATO
- die anderen Generäle des SHAPE
- die hauptberuflichen ausländischen Generalkonsuln
- die Generalvikare
- die Ministres plénipotentiaires zweiter Klasse, die Generalinspektoren, die Verwaltungdirektoren, die belgischen Generalkonsuln, die beigeordneten Kabinettschefs und der Hauptkommissar des Seemannsamtes
- die Chefs der lokalen Polizei und die beigeordneten Generaldirektoren der föderalen Polizei
- die Ehrengeneralmajore und Ehrenkonteradmiräle
- die Brigadegeneräle und Flotillenadmiräle
- die Attachés der belgischen Königshäuser und die Ordonnanzoffiziere des Königs und der Prinzen
- die Ehren-Ministres plénipotentiaires zweiter Klasse
- die ausländischen Botschaftsberater und Militärattachés
- die ordentlichen und außerordentlichen Universitätsprofessoren
- die Mitglieder der Königlichen Akademien
- die belgischen Botschaftsberater und Ehren-Generalkonsuln
- die ausländischen hauptberuflichen Konsuln
- die Hauptkommissare der föderalen Polizei
- die Obersten und Kapitäne zur See
- die Chefingenieure-Direktoren
- die Direktoren und Berater der Ministerkabinette und die Berater der Botschaft in de Hauptverwaltung
- der Präsident der zuständigen Rechtsanwaltskammer
- die Oberstleutnante und Fregattenkapitäne
- die ausländischen Botschaftssekretäre erster Klasse
- die belgischen Botschaftssekretäre erster Klasse und Konsuln
- die Mitglieder des Gerichtes Erster Instanz
- die Mitglieder des Arbeitsgerichtes
- die Mitglieder des Handelsgerichtes
- die Majore und Korvettenkapitäne
- die Attachés in den FÖD und Botschaftssekretäre erster Klasse der Hauptverwaltung
- die Bürgermeister außerhalb ihrer Gemeinde, die Schöffen, die Gemeinderatsmitglieder und Präsidenten der ÖSHZ
- die Friedensrichter und Polizeirichter
- die ausländischen Botschaftssekretäre zweiter Klasse und Honorarkonsuln
- die belgischen Botschaftssekretäre zweiter Klasse und Vize-Konsuln
- die ausländischen Botschaftsattachés
- die Unteroffiziere, Verwaltungssekretäre der Ministerkabinette und belgischen Botschaftsattachés der Hauptverwaltung
http://www.consulsliege.be/site.php?page=activites&event=000063 http://download.saipm.com/pdf/libre/protocole.pdf
Kritik und Reformvorschläge
Bearbeiten2010 - Einige Politiker schlugen vor, die Kardinäle in der Rangordnung weiter nach hinten zu rücken mit der Begründung, dass der Staat neutral gegenüber allen Religionen zu sein habe.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Siehe den Königlichen Erlass vom 10. November 2009 ...
- ↑ Es handelt sich um die höheren Familien dess belgischen Adels, nämlich: les princes de Ligne, de Mérode, de Chimay et de Caraman, d'Arenberg, de Croÿ, de Lobkowicz et Béthune-Hesdigneul ainsi que les ducs de Croÿ-Solre, de Looz-Corswarem et de Corswarem-Looz, d'Ursel et enfin, à nouveau, d'Arenberg
Siehe auch
BearbeitenRegierung Lambertz II (2004–2009)
BearbeitenDie Regierung Lambertz II war von Juni 2004 bis Juni 2009 im Amt und bildet die sechste Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie war aus drei Ministern (einschl. des Ministerpräsidenten) und einer Ministerin zusammengestellt.
Name | Partei | Amt |
---|---|---|
Karl-Heinz Lambertz | SP | Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden |
Bernd Gentges | PFF | Vize-Ministerpräsident, Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus |
Oliver Paasch | PJU-PDB | Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung |
Isabelle Weykmans | PFF | Ministerin für Kultur und Medien, Denkmalschutz, Jugend und Sport |
Regierung Lambertz III (2009–2014)
BearbeitenDie Regierung Lambertz III ist seit Juni 2009 im Amt und bildet die siebte Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie ist aus drei Ministern (einschl. des Ministerpräsidenten) und einer Ministerin zusammengestellt.
Name | Partei | Amt |
---|---|---|
Karl-Heinz Lambertz | SP | Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden |
Oliver Paasch | ProDG | Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung |
Isabelle Weykmans | PFF | Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus |
Harald Mollers | ProDG | Minister für Familie, Gesundheit und Soziales |