Benutzer:Ianus/Föderales Parlament (Belgien)

Die protokollarische Rangordnung in Belgien (niederländisch: Protocollaire rangorde, französisch: Ordre de préséance protocolaire) ist eine nicht verbindliche Liste, die die in Belgien geltende protokollarische Rangordnung festhält. Sie stammt aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem zweimal angepasst. Im Jahr 2010 hatte diese protokollarische Rangordnung und besonders die Position der Kardinäle eine Debatte auf politischer Ebene ausgelöst.

Königliche Familie

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An oberster Stelle steht die königliche Familie mit folgender Rangordnung:

  1. S.M. Albert II., König der Belgier
  2. I.M. Paola und Fabiola, Königinnen der Belgier
  3. I.K.H. Philipp, Kronprinz von Belgien und Herzog von Brabant, und Prinzessin Mathilde von Belgien
  4. I.K.H. Prinzessin Elisabeth, Prinz Gabriel, Prinz Emmanuel und Prinzessin Eleonore (Kinder von Philipp und Mathilde)
  5. I.K.K.H. Prinzessin Astrid von Belgien und Lorenz Erzherzog von Österreich-Este
  6. I.K.K.H. Prinz Amedeo, Prinzessin Maria-Laura, Prinz Joachim, Prinzessin Luisa-Maria und Prinzessin Laetitia-Maria (Kinder von Astrid und Lorenz)
  7. I.K.H. Prinz Laurent von Belgien und Prinzessin Claire von Belgien
  8. I.K.H. Prinzessin Louise, Prinz Nicolas und Prinz Aymeric (Kinder von Laurent und Claire)

Protokollarische Rangordnung

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Die eigentliche protokollarische Rangordnung beginnt nach den Mitgliedern der königlichen Familie:

  1. die Kardinäle der römisch-katholischen Kirche
  2. der Doyen des diplomatischen Corps (in jedem Fall der apostolische Nuntius)
  3. der Präsident des Europäischen Parlamentes
  4. der Präsident der Abgeordnetenkammer und der Präsident des Senats (mit Vorrang für den älteren)
  5. der Präsident und die Mitglieder des Europäischen Rates (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs)
  6. der Premierminister
  7. die Vize-Premierminister
  8. der Präsident und die Mitglieder des Rates der Europäischen Union
  9. der Außenminister (falls ausländische Diplomaten anwesend sind)
  10. der Präsident der Europäischen Kommission, der Präsident des Nordatlantikrates der NATO und der Generalsekretär der NATO (Vorrang am 1. September jeden Jahres abwechselnd)
  11. die föderalen Minister mit Außenzuständigkeiten
  12. die föderalen Minister mit innerbelgischen Zuständigkeiten
  13. die in Belgien akkreditierten ausländischen Botschafter
  14. der Präsident des Internationaler Gerichtshofes in Den Haag
  15. der Präsident des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg
  16. die beiden Vorsitzenden des Verfassungsgerichtshofes (Vorrang jährlich abwechselnd)[1]
  17. der Erste Präsident und der Generalprokurator des Kassationshofes
  18. der Erste Präsident des Rechnungshofes und der Erste Präsident des Staatsrates (mit Vorrang für den älteren)
  19. die Präsidenten des Flämischen Parlamentes, des Parlamentes der Französischen Gemeinschaft, des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des Wallonischen Parlamentes und des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt
  20. die Vizepräsidenten und Mitglieder der Europäischen Kommission und der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
  21. die Ministerpräsidenten der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen
  22. die Minister der Regierungen der Gemeinschaften und Regionen
  23. die föderalen Staatsekretäre und Regierungskommissare
  24. die Staatsekretäre der Region Brüssel-Hauptstadt
  25. die Staatsminister
  26. die Richter am Internationalen Gerichtshof
  27. die Richter, die Generalanwälte und der Kanzler des Europäischen Gerichtshofes
  28. die Ständigen Vertreter bei der EU und bei der NATO (Vorrang am 1. September jeden Jahres abwechselnd)
  29. die Missionschefs bei der EU und bei der NATO
  30. der Präsident des Hohen Justizrates
  31. die Prinzen und Herzöge des „Salon bleu“ (Familienchefs)[2]
  32. die Mitglieder des Direktionsrates des Königshofes (Kabinettschef des Königs, Intendant der Zivilliste etc.)
  33. die Ehrendamen der Königin(nen) und die Großmeister ihres Hauses
  34. der Präsident der Europäischen Investitionsbank
  35. der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
  36. der Präsident des NATO-Militärausschusses
  37. der Befehlshaber der belgischen Streitkräfte
  38. der Oberkommandierende der Alliierten Streitkräfte in Europa (SACEUR), im Atlantik (SACLANT) und im Ärmelkanal (CINCHAN)
  39. der Bezirksgeneral in seinem Bezirk (bei nicht-militärischen Zeremonien)
  40. die Ersten Präsidenten der Appelationshöfe und der Arbeitsgerichtshöfe
  41. die Generalprokuratoren bei den Appelationshöfen
  42. der Prokurator bei der föderalen Staatsanwaltschaft
  43. der Generalkommissar der Föderalen Polizei
  44. die permanenten militärischen Vertreter und Chefs militärischer Missionen bei der NATO
  45. der kommandierende General der Transformation bei der NATO
  46. der Präsident des Rates der Französischen Gemeinschaftskommission in Brüssel
  47. die im Ausland akkreditierten ausländischen Botschafter
  48. der Präsident des Direktionsrates des FÖD Auswärtige Angelegenheiten (falls Botschafter) und die belgischen Botschafter (falls ausländische Diplomaten anwesend sind)
  49. die Ehrenmitglieder des Direktionsrates des Königshofes
  50. die Aide-de-camp des Königs
  51. der „Deputy-SACEUR“ im Obersten Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte in Europa (SHAPE)
  52. die Gouverneure der Provinzen, der Vizegouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt und der beigeordnete Gouverneur der Provinz Flämisch Brabant
  53. der Erste Vizepräsident des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt
  54. der Präsident des Rates der Flämischen Gemeinschaftskommission
  55. die Präsidenten der Provinzialräte
  56. die Präsidenten der Assisenhöfe (nicht am Sitz der Appelationshöfe)
  57. der provinziale militärische Befehlshaber in seiner Provinz (bei nicht-militärischen Zeremonien)
  58. die Auslandsbeauftragten
  59. die Präsidenten der Verwaltungsräte der Universitäten
  60. der Präsident des nationalen Rates für Wissenschaftspolitik
  61. die Rektoren der Universitäten (und Vize-Rektoren in Lüttich)
  62. die Verwalter der Universitäten
  63. der Vizebefehlshaber der belgischen Streitkräfte
  64. die Präsidenten und Direktoren der Königlichen Akademien
  65. die Prinzen und Herzöge des „Salon bleu“ (nicht Familienchefs) (mit Einschränkungen)
  66. der Präsident des Gerichts Erster Instanz in seinem Zuständigkeitsgebiet
  67. der Präsident des Arbeitsgerichtes in seinem Zuständigkeitsgebiet
  68. der Präsident des Handelsgerichtes in seinem Zuständigkeitsgebiet
  69. der Prokurator des Königs in seinem Zuständigkeitsgebiet
  70. der Arbeitsauditor in seinem Zuständigkeitsgebiet
  71. die Bezirkskommissare
  72. der Bürgermeister in seiner Gemeinde
  73. der militärische Befehlshaber vor Ort (bei nicht-militärischen Zeremonien)
  74. der Erzbischof von Mecheln (falls kein Kardinal), die Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Präsident der Synode der Unierten Protestantischen Kirche, der Präsident des Zentralen Israelitischen Konsistoriums, der Großrabbiner, der Präsident des Zentrale Komitee der Anglikanischen Kirche, der Metropolit-Erzbischof des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel, der Präsident der Exekutive der Muslime Belgiens und der Präsident der Freigeistigen Weltanschauungsgemeinschaft
  75. die föderalen Parlamentarier, die Mitglied des Präsidiums oder des Quästorenkollegiums sind
  76. die föderalen Parlamentarier, die ehemalige Präsidenten der Kammer oder des Senats sind
  77. die föderalen Parlamenterier, die ehemalige Minister sind
  78. die übrigen föderalen Parlamentarier
  79. die Parlamentarier der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
  80. die Parlemanterier des Europäischen Parlamentes
  81. der Kommandant der Königlichen Schlösser, der Sekretär der Königin, der beigeordnete Kabinettschef des Königs, die Berater des Königshauses, die Berater des Prinzen und Prinzessinen
  82. die föderalen Ombudsmänner
  83. COUR CONST ? Président, Premier Avocat Général, Conseillers, Avocats Généraux et Greffier en Chef de (ou près) la Cour de Cassation, immédiatement avant ou après les membres de la Cour constitutionnelle (suivant l'ancienneté du Président sur base de l'Arrêté Royal du 16 février 1984 (2) ).
  84. die Präsidenten, der Erste Generalanwalt, die Gerichtsrate, die Generalanwälte und der Hauptkanzler beim Kassationshof
  85. die Präsidenten, die Mitglieder und die Hauptkanzler des Staatsrates und die Präsidenten und Mitglieder des Rechnungshofes
  86. die Mitglieder des Hohen Justizrates
  87. die Mitglieder des Hohen Rates der Landesverteidigung
  88. die Präsidenten, die Gerichtsrate, die Generalanwälte und die Hauptkanzler der Appellationshöfe und die Mitglieder der föderalen Staatsanwaltschaft
  89. die Präsidenten, die Mitglieder und die Hauptkanzler der Arbeitsgerichtshöfe
  90. die Generäle, die Befehlshaber einer ausländischen Armee sind
  91. die Generalsekretäre der Europäischen Institutionen
  92. der Präsident des Direktionsrates der Kanzlei des Premierministers
  93. die Präsidenten der Direktionsräte der FÖD und die Kanzler (bzw. Generalsekretäre) des Senats, der Abgeordnetenkammer und der Gemeinschafts- und Regionalparlamente
  94. die belgischen Generalleutnante und Vize-Admiräle
  95. der Geschäftsführer der Agentur für Auswahl und Orientierung (SELOR)
  96. die Ministre plénipotentiaire
  97. die Königlichen Kommissare
  98. die Generaldirektoren internationaler Organisationen
  99. der Generalsekretär der Wirtschaftsunion Benelux
  100. die hohen Ehrenmagistraten und emeritierten hohen Magistrate
  101. die Ehrenbotschafter
  102. die Ehrenprovinzgouverneure
  103. die Generalkommissare der Weltausstellungen
  104. die Permanentdeputierten (oder Mitglieder des Provinzkollegiums) der Provinzen, die Mitglieder der Provinzialräte und der Provinzkanzler in ihrer Provinz
  105. die Bürgermeister der Provinzhauptstädte und der großen Städte und Gemeinden
  106. der Gouverneur der Belgischen Nationalbank
  107. der Präsident der Kommission für Banken, Finanzen und Versicherungen (CBFA)
  108. die ehemaligen Minister, die nicht Parlamentarier waren
  109. einige Ehrenmitglieder des Stabs der Königin
  110. der Vize-Gouverneur der Nationalbank
  111. die Generaldirektoren der Nationalen Eisenbahngesellschaft (NMBS/SNCB)
  112. der Präsident des europäischen finanziellen und konsularischen Komitee und der Präsident der europäischen wissenschaftlichen und technischen Komitees (?)
  113. der Präsident und der Sekretär des Zentralen Wirtschaftsrates
  114. die Vize-Präsidenten und Generaldirektoren des Belgischen Roten Kreuzes
  115. der Präsident des Nationalen Instituts für Kriegsinvaliden, -veteranen und -opfer und der Präsident des Hohen Rates für Kriegsinvaliden, -veteranen und -opfer
  116. die Präsidenten der großen Pressevereinigungen
  117. die Ehrenparlamentarier
  118. einige Ehrenmitglieder des Königspalastes
  119. die Kabinettschefs der Minister und Staatssekretäre
  120. die Generaldirektoren der FÖD, die Ministres plénipotentiaires erster Klass der Zentralverwaltung, der Protokollchef, die Generaldirektoren der föderalen Polizei
  121. der Präsident des Ständigen Ausschusses der lokalen Polizei
  122. die Direktoren auf Ebene der Europäischen Union
  123. die Generalleutnante und Vize-Admiräle der belgischen Streitkräfte
  124. die Generalmajore und Konteradmiräle der belgischen Streitkräfte
  125. die belgischen Ehren-Ministres plénipotentiaires erster Klasse
  126. die Berater der Botschaften und Auslandsdelegationen
  127. der beigeordnete ständige Vertreter und der beigeordnete Generalsekretär der NATO
  128. die anderen Generäle des SHAPE
  129. die hauptberuflichen ausländischen Generalkonsuln
  130. die Generalvikare
  131. die Ministres plénipotentiaires zweiter Klasse, die Generalinspektoren, die Verwaltungdirektoren, die belgischen Generalkonsuln, die beigeordneten Kabinettschefs und der Hauptkommissar des Seemannsamtes
  132. die Chefs der lokalen Polizei und die beigeordneten Generaldirektoren der föderalen Polizei
  133. die Ehrengeneralmajore und Ehrenkonteradmiräle
  134. die Brigadegeneräle und Flotillenadmiräle
  135. die Attachés der belgischen Königshäuser und die Ordonnanzoffiziere des Königs und der Prinzen
  136. die Ehren-Ministres plénipotentiaires zweiter Klasse
  137. die ausländischen Botschaftsberater und Militärattachés
  138. die ordentlichen und außerordentlichen Universitätsprofessoren
  139. die Mitglieder der Königlichen Akademien
  140. die belgischen Botschaftsberater und Ehren-Generalkonsuln
  141. die ausländischen hauptberuflichen Konsuln
  142. die Hauptkommissare der föderalen Polizei
  143. die Obersten und Kapitäne zur See
  144. die Chefingenieure-Direktoren
  145. die Direktoren und Berater der Ministerkabinette und die Berater der Botschaft in de Hauptverwaltung
  146. der Präsident der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  147. die Oberstleutnante und Fregattenkapitäne
  148. die ausländischen Botschaftssekretäre erster Klasse
  149. die belgischen Botschaftssekretäre erster Klasse und Konsuln
  150. die Mitglieder des Gerichtes Erster Instanz
  151. die Mitglieder des Arbeitsgerichtes
  152. die Mitglieder des Handelsgerichtes
  153. die Majore und Korvettenkapitäne
  154. die Attachés in den FÖD und Botschaftssekretäre erster Klasse der Hauptverwaltung
  155. die Bürgermeister außerhalb ihrer Gemeinde, die Schöffen, die Gemeinderatsmitglieder und Präsidenten der ÖSHZ
  156. die Friedensrichter und Polizeirichter
  157. die ausländischen Botschaftssekretäre zweiter Klasse und Honorarkonsuln
  158. die belgischen Botschaftssekretäre zweiter Klasse und Vize-Konsuln
  159. die ausländischen Botschaftsattachés
  160. die Unteroffiziere, Verwaltungssekretäre der Ministerkabinette und belgischen Botschaftsattachés der Hauptverwaltung

http://www.consulsliege.be/site.php?page=activites&event=000063 http://download.saipm.com/pdf/libre/protocole.pdf

Kritik und Reformvorschläge

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2010 - Einige Politiker schlugen vor, die Kardinäle in der Rangordnung weiter nach hinten zu rücken mit der Begründung, dass der Staat neutral gegenüber allen Religionen zu sein habe.


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Einzelnachweise

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  1. Siehe den Königlichen Erlass vom 10. November 2009 ...
  2. Es handelt sich um die höheren Familien dess belgischen Adels, nämlich: les princes de Ligne, de Mérode, de Chimay et de Caraman, d'Arenberg, de Croÿ, de Lobkowicz et Béthune-Hesdigneul ainsi que les ducs de Croÿ-Solre, de Looz-Corswarem et de Corswarem-Looz, d'Ursel et enfin, à nouveau, d'Arenberg

Siehe auch

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Regierung Lambertz II (2004–2009)

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Die Regierung Lambertz II war von Juni 2004 bis Juni 2009 im Amt und bildet die sechste Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie war aus drei Ministern (einschl. des Ministerpräsidenten) und einer Ministerin zusammengestellt.

Name Partei Amt
Karl-Heinz Lambertz SP Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden
Bernd Gentges PFF Vize-Ministerpräsident, Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus
Oliver Paasch PJU-PDB Minister für Unterricht und wissenschaftliche Forschung
Isabelle Weykmans PFF Ministerin für Kultur und Medien, Denkmalschutz, Jugend und Sport

Regierung Lambertz III (2009–2014)

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Die Regierung Lambertz III ist seit Juni 2009 im Amt und bildet die siebte Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Sie ist aus drei Ministern (einschl. des Ministerpräsidenten) und einer Ministerin zusammengestellt.

Name Partei Amt
Karl-Heinz Lambertz SP Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden
Oliver Paasch ProDG Minister für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung
Isabelle Weykmans PFF Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus
Harald Mollers ProDG Minister für Familie, Gesundheit und Soziales