Das Taufrecht ist das Recht einer Pfarrei, Taufen durchzuführen. In der Regel dient dazu seit dem Hochmittelalter ein Taufbecken, das in einer Kirche aufgestellt ist.[1] Seit dem 5. Jahrhundert ging das Taufrecht von den Bischofskirchen auf die Pfarrkirchen über.[2]

Geschichte

Zunächst blieb die Möglichkeit, Taufen zu spenden, ein Vorrecht des Bischofs. In einigen Partikularrechten wurde festgelegt, dass bei einer Verhinderung des Bischofs oder bei ausdrücklicher Erlaubnis, auch von einem Priester in einer städtischen Nebenkirche die Taufe gespendet werden durfte. Solche Bestimmungen findet man unter anderem in den Beschlüssen der römischen Synode von 402.[3]

Siehe auch

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Beispiel

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Das seit 1218 bestehende Taufrecht in der St.-Peter-und-Paul-Kirche in Aldekerk (Kerken) wurde 2018 als 800-jähriges Jubiläum gefeiert.[4]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Sebastian Ristow: Art. Taufstein/Taufbecken/Taufpiscina. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 32: Spurgeon – Taylor, 2001, S. 741–744.
  2. Christian Grethlein: Kirchentheorie: Kommunikation des Evangeliums im Kontext. de Gruyter, Berlin 2018, ISBN 978-3-11-056347-4, S. 66.
  3. Heribert Hallermann: Pfarrei und pfarrliche Seelsorge: ein kirchenrechtliches Handbuch für Studium und Praxis. 2004, ISBN 978-3-506-71312-4, S. 32–33 (google.de [abgerufen am 30. Oktober 2024]).
  4. Anke Kirking: Festkonzert erinnert an 800 Jahre Taufrecht. Pfarrkirche in Aldekerk. In: rp-online.de. Rheinische Post, 20. November 2018, S. 3, abgerufen am 25. Dezember 2018.