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Willkommen auf meiner Spielewiese. Hier teste und probiere ich, neben meinen Unterseiten, wild herum. Es kann allerdings auch sein, dass diese Seite monatelang leer und unbearbeitet ist.

Kapitel 1

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Personen

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Vereinsstruktur

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Der SK Sturm Graz ist ein Mitgliederverein. Er wird von einem Präsidium ("Vorstand") geführt und nach außen hin durch den Präsidenten vertreten. Die Organe des Vereins gliedern sich wie folgt: [1]

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand
  3. Das Präsidium
  4. Das Schiedsgericht
  5. 2 Rechnungsprüfer, wenn kein Abschlussprüfer zu bestellen ist.

Mitglieder und Mitgliederversammlung

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Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan, der alle anderen Organe zur Rechenschaft verpflichtet sind. Eine so genannte ordentliche Mitgliederversammlung findet alle vier Jahre statt, außerordentliche Mitgliederversammlungen können auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag des Präsidenten, Abschlussprüfers oder der Rechnungsprüfer, auf einen schriftlich begründeten Antrag von mindestens 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder oder auf einen Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden. Jedes ordentliche Mitglied hat lediglich eine Stimme, im Falle einer Familienmitgliedschaft muss eine namhafte Person vor der Versammlung ausgewählt werden. Wahlen und Beschlussfassungen erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen, Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden sollen, müssen durch 2/3-Mehrheit erfolgen. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Präsident oder sein Stellvertreter, bei Abwesenheit des Präsidenten. Bei Abwesenheit der/des Vizepräsidenten führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz, bei Verhinderung des gesamten Vorstandes das an Jahren älteste anwesende ordentliche Mitglied. Stimmberechtigte Mitglieder sind ordentliche Mitglieder sowie eine Person der Familienmitglieder. Die Mitgliedschaft teilt sich wie folgt: [2]

Kategorie Mitgliedsbeitrag pro Jahr Stimmberechtigung
außerordentliches Mitglied 40 € Nein
ordentliches Mitglied 100 € Ja
ordentliches Familienmitglied 125 € Ja
Ehrenmitglied und Ehrenpräsident - -
sportausübende Mitglieder (> 18 Jahre) - -
jugendliche sportausübende Mitglieder (< 18 Jahre) - -

Vorstand und Präsidium

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Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens 5, maximal aber 15 ordentlichen Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Die Wahl erfolgt ohne Bestimmung der Funktionen. Binnen 14 Tage nach der Wahl muss der gewählte Vorstand Mitglieder wählen, die das Präsidium bilden, bestehend aus: [3]

  1. dem Präsidenten
  2. einen oder zwei Vizepräsidenten
  3. dem Finanzvorstand
  4. dem Stellvertreter des Finanzvorstandes

Aktueller Vorstand und Mitarbeiter

Name Funktion
Vorstand
Hans Rinner Präsident
Gerald Stockenhuber Vizepräsident
Christian Jauk Wirtschaft- und Finanzvorstand
Walter Frühwirth Stv.-Finanzvorstand
Günther Niederl Vorstand
Mag. Thomas Strohmeier Vorstand
Hans Fedl Ehrenpräsident
Franz Gady Ehrenpräsident
Mitarbeiter
Oliver Kreuzer Sportmanager
Dietmar Pegam Akademieleiter
Daniela Mayr Assistenz sportliche Leitung
Christoph Mandl Administrativer Clubleiter
Karin Hambrusch Geschäftsführerin
Bruno Hütter Sicherheit, Liegenschaften & Fanservice
Mario Horjak Marketing/Verkauf
Gernot Rossmann & Manuela Bracko Ticketing

Zur Bestellung der einzelnen Funktionäre ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 der Mitglieder des gewählten Vorstandes erforderlich. Der Vorstand ist auf vier Jahre hin gewählt. Eine Wieder- oder Neuwahl ist jederzeit möglich, jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und zumindest die Hälfte anwesend ist.

Das Präsidium, das vom Präsidenten geleitet wird, ist zur unmittelbaren Führung der Geschäfte des Vereines und zur Vertretung des Vereins nach außen berufen und wird vom Präsidenten oder einem (der) Vizepräsidenten oder dem Finanzvorstand einberufen. Die Tätigkeit des Präsidiums richtet sich auf: [4]

  1. die Einrichtung eines den Anforderungen des Vereines und der Gesetzesnorm und den Anforderungen der Lizenzierungsverfahrens entsprechenden Rechnungswesens
  2. der Erstellung des Jahresvoranschlages und des Rechnungsabschlusses;
  3. der Erstellung der Berichte an den Vorstand und die Mitgliederversammlung;
  4. die Durchführung und Überwachung des gesamten Sportbetriebes;
  5. die Einberufung und Vorbereitung von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen

Dem Präsidenten obliegt die Verantwortung über die Einhaltung der Statuten sowie die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Vorstandes, des Präsidiums sowie der Mitgliederversammlung, bei Stimmengleichheit in Abstimmungen entscheidet seine Stimme. Dem Finanzvorstand obliegt die Buchführung, das Rechnungswesen des Vereines inklusive der Erstellung des Jahresvoranschlages sowie die Kassen- und Kontenführung.

Schiedsgericht

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Das Schiedsgericht entscheidet in allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten. Es setzt sich aus drei ordentlichen Mitgliedern zusammen und wird so gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Die Einberufung erfolgt durch den Vorsitzenden, die Konstituierung des Schiedsgerichtes erfolgt binnen zweier Kalenderwochen nach der Wahl des Vorsitzenden. Es entscheidet nach bestem Wis­sen und Gewissen und trifft seine Entscheidungen bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Entscheidungen des Scheidsgerichtes sind vereinsintern endgültig. [5]

Rechnungsprüfer - Abschlussprüfer

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Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Prüfung der Finanzgebarung des Vereines im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die rechtlich korrekte sowie statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand muss dem Abschlussprüfer bzw. den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorlegen und die notwendigen Auskünfte erteilen. Der Abschlussprüfer bzw. die Rechnungsprüfer sind dem Vorstand und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung verpflichtet zu berichten. Die Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers erfolgt durch die Mitgliederversammlung. [6]

Kapitel 2

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Kapitel 3

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Kapitel 4

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Einzelnachweise

  1. sksturm.at – Statuten, §8, 28. Jänner 2009
  2. sksturm.at – Statuten, § 4, 28. Jänner 2009
  3. sksturm.at – Statuten, § 11, 28. Jänner 2009
  4. sksturm.at – Statuten, §13, 28. Jänner 2009
  5. sksturm.at – Statuten, §17, 28. Jänner 2009
  6. – Statuten, §16