Die bayerischen Wasserwirtschaftsämter sind regionale Fachbehörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und zuständig für die Belange der Wasserwirtschaft in Bayern. Es gibt 17 Wasserwirtschaftsämter mit jeweils eigenen Amtsbezirken in Bayern, welche meist mehrere Landkreise umfassen.

Sie bilden zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und den sieben Bezirksregierungen die Wasserwirtschaftsverwaltung in Bayern.

Aufgaben

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Die Wasserwirtschaftsämter sind für die Belange der Wasserwirtschaft in Bayern in Ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig. Sie Unterstützen und Beraten die Bezirksregierungen und Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug der wasserwirtschaftlichen Aufgaben.

Die Wasserwirtschaftsämter in Bayern sind u.a. verantwortlich für:

  • Unterhaltung und Ausbau von staatlichen Gewässern, Wildbächen, wasserbaulichen Anlagen und deren zugehörigen Liegenschaften
  • Gewässerkundliches Messwesen
  • Technische Gewässeraufsicht
  • Beratung und Förderung von Kommunen

Standorte

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Insgesamt gibt es 17 einzelne Wasserwirtschaftsämter: Ansbach, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Deggendorf, Donauwörth, Hof, Ingolstadt, Kempten, Kronach, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Traunstein, Weiden und Weilheim

Geschichte

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Die Ursprünge der Wasserwirtschaftsämter entstanden 1872 durch die Einrichtung von 24 Straßen- und Flussbauämtern.

Kategorie:Wasserwirtschaft (Deutschland) Kategorie:Behörde (Bayern)