Benutzer:Jaster0401/Oberrat (Herzogtum Preussen später Königreich Preussen

Oberrat war im Herzogtum Kurland und Semgallen die Benennung der vier höchsten Würdenträger, die im Herzogtum den Obersten Rat repräsentierten. Sie waren Adelige, mussten im Besitz kurländischer Güter oder Ländereien sein und das kurländische Indigenat besitzen. Das Herzogtum Kurland und Semgallen existierte von 1561 bis 1795, nach der dritten Teilung Polens wurde es vom Russischen Reich vereinnahmt und eine neue Rangordnung installiert.

Nach der Verfassung des Herzogstaates und des späteren Königreichs bildeten die vier Oberräte die sog. Oberratsstube, welche die Regierung in Preußen führte und bis 1804 als Etatsministerium bestand. Gemäß der Verordnung von 1556 (Kleine Gnadenprivileg) und dem Testament Herzog Albrechts (1490–1568) wurde festgelegt, dass die acht ranghöchsten Positionen begüterte Adlige aus Preußen und „deutscher Geburt“ sein müssen. Das Kanzleramt konnte mit einem bürgerlichen Juristen besetzt werden.

Dem Rang nach waren sie wie folgt eingestuft: 1. Landhofmeister, 2. Oberburggraf, 3. Obermarschall und 4. Kanzler.

Der Landhofmeister befand sich mit der Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße in Königsberg. Nach der Verfassung oblag dem Landhofmeister die Aufsicht über die Kammerämter.

Der Oberburggraf hatte hauptsächlich die „Innere Sicherheit“, sowie die Handels- und Finanzangelegenheiten zu überwachen. Seinen Amts- und Wohnsitz hatte der Oberburggraf im Königsberger Schloss.

Der Obermarschall führte das Heerwesen und die Hofökonomie. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz

Der Kanzler leitete den amtlichen Schriftverkehr in den Angelegenheiten der Justiz und der Kanzlei. Die Kanzlei lag in der Junkergasse. Der Titel Kanzler in Preußen wurde bei den Reformen nach dem Frieden von Tilsit auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Königsberg übertragen und hielt sich bis ins 20. Jahrhundert hinein. Letzer „Kanzler des Königreichs Preußen“ war bis 1918 der OLG-Präsident Karl Ludwig von Plehwe.[1]

Später verlieh der König von Preußen die Würden als bloße Ehrentitel an hervorragende Beamte. Die Oberräte, also die Inhaber „der vier großen Landes-Aemter im Königreich Preußen“ saßen bis 1918 im Preußischen Herrenhaus.


  1. Robert Albinus: Königsberg Lexikon. Würzburg 2002, ISBN 3-88189-441-1.