Stellungnahmen der EU sind keine bindenden Rechtsakte, sondern diesen häufig vorgelagerte Abstimmungen/Meinungsbilder (Art. 288 EUV), aus denen im Nachgang oftmals ein Rechtsakt in Form einer Verordnung, Richtline oder Empfehlung hervorgeht.
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Stellungnahmen der EU sind keine bindenden Rechtsakte, sondern diesen häufig vorgelagerte Abstimmungen/Meinungsbilder (Art. 288 EUV), aus denen im Nachgang oftmals ein Rechtsakt in Form einer Verordnung, Richtline oder Empfehlung hervorgeht.