Ein Kommentar ist eine Erläuterung zu einem Text. Hierbei kann im allgemeinsten Sinn unter "Text" jede Information verstanden werden, die entweder bereits schriftlich vorliegt, oder aber verschriftbar ist. (Beispielsweise kann das jüdische Sedermahl als ritueller Text angesehen werden, der an den Exodus aus Ägypten erinnert.[1])
Das mündliche Kommentieren ist eine gängige Praxis der Alltagskommunikation, um die Aussage verständlicher zu machen.
Das schriftliche Kommentieren schriftlicher Texte markiert den Übergang, an dem nicht länger Riten, sondern Texte die Fortdauer einer Kultur begründeten. Kommentierung von Texten tritt ab dem Zeitpunkt auf, ab dem ein Text als unfortschreibbar gilt, das heißt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Text als abgeschlossen, als unveränderlich angesehen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die deutende Anpassung des Textes durch Eingriffe des Abschreibers möglich. So finden sich beispielsweise in der Bibel beispielsweise Stellen, die eine Selbtskommentierung des Textes darstellen.[2] Sobald aber ein Text verbindlich fixiert ist, muss der Kommentar als Metatext aus dem ursprünglichen Text ausgelagert werden.
Sowohl der mündliche als auch der schriftliche Kommentar kann die Kommunikation maßgeblich beeinflussen.
Kommentar in der Alltagskommunikation
BearbeitenFunktion in der Kommunikation
BearbeitenTextkommentar
BearbeitenGeschichte
BearbeitenAltes Indien
BearbeitenAltes Ägypten
BearbeitenFrühes und rabbinisches Judentum
BearbeitenWilhelm Bacher: Die exegetische Terminologie der jüdischen Traditionsliteratur.
Peter Schäfer: Text, Auslegung und Kommentar im rabbinischen Judentum. In: Jan Assmann, Burkhard Gladigow (Hrsg.): Text und Kommentar. München: Wilhelm Fink 1995, S.163-186
Arnold Goldberg: Formen und Funktionen der Schriftauslegung in der früh-rabbinischen Literatur. In: Jan Assmann, Burkhard Gladigow (Hrsg.): Text und Kommentar. München: Wilhelm Fink 1995, S.187-197
Griechisch-Römische Antike
Bearbeiten„Hypomnema“ und „Commentarius“
BearbeitenPatristik
BearbeitenMittelalter
BearbeitenRenaissance
BearbeitenNeuzeit
BearbeitenSoziologische Funktion
BearbeitenArten der Kommentierung
BearbeitenLemmakommentar
BearbeitenInterlinearkommentar
BearbeitenGlosse
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zur Glosse
Paraphrase
BearbeitenScholion
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zum Scholion
Ausdifferenzierungen in den einzelnen Fachwissenschaften
BearbeitenTheologischer Kommentar
BearbeitenPhilosophischer Kommentar
BearbeitenLiteraturwissenschaftlicher Kommentar
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zum literaturwissenschaftlichen Kommentar
- Assmann, Jan und Gladigow, Burkhard (Hrsg.): Text und Kommentar. Archäologie der literarischen Kommunikation IV. München: Wilhelm Fink 1995
- Frühwald, Wolfgang u.a. (Hrsg.): Probleme der Kommentierung: Kolloquien der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Frankfurt am Main, 12.–14. Oktober 1970 und 16. -18. März 1972. Referate und Diskussionsbeiträge. Boppard: Boldt 1975
- Martens, Gunter (Hrsg.): Kommentierungsverfahren und Kommentarformen. Hamburger Kolloquium der Arbeitsgemeinschaft für germanistische Edition 4. bis 7. März 1992, autor- und problembezogene Referate. Tübingen: Niemeyer 1993
Kommentar in der Geschichtswissenschaft
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zum Sachkommentar in der Geschichtswissenschaft
Juristischer Kommentar
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zum Gesetzeskommentar
- Uwe Wesel: hM. In: Kursbuch 56 – Unser Rechtsstaat (1979), S. 88 ff.
- Helmut Kramer: Was wir schon immer wissen wollten. oder: Wie die „herrschende Meinung“ entsteht. In: verdikt, Ausgabe Dezember 2003, S. 14 ff.
- Wolfgang Zöllner: Das Bürgerliche Recht im Spiegel seiner großen Kommentare (1.Teil), JuS [=Juristische Schulung] 1984, S. 730 ff. (731).
Kommentare im „Common Law“
BearbeitenKommentare im „Civil Law“
BearbeitenKlaus Slapnicar: Der Wilke, der später Palandt hieß. In: NJW [=Neue Juristische Wochenschrift] 2000, S. 1692 ff.
Kommentarverbote
Bearbeiten- Hans-Jürgen Becker: Kommentierungs- und Auslegungsverbot: In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 1. Aufl., Bd. 2, Berlin 1978, Sp. 963 ff.
- Wilhelm Brauneder: Kommentier- und Auslegungsverbot. In: Friedrich Jaeger: Enzyklopädie der Neuzeit. Stuttgart und Weimar: J.B. Metzler 2007, Bd.6, Sp. 979-980
- Karl Ludwig von Grolman: Ausführliches Handbuch über den Code Napoleon, Bd. 1-3, Gießen/Darmstadt 1810/12.
Journalistischer Kommentar
Bearbeiten→ Siehe auch: Artikel zum journalistischen Kommentar
Methodendiskussion
BearbeitenLiteratur
BearbeitenBilder
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten<references>