Antrag auf Qualitätssicherung

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Betrifft: Zentralrat der Konfessionsfreien (auch Die Konfessionsfreien)

Relevanz des Artikels

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Entsprechend den Wikipedia Relevanzkriterien kommt dem Wikipedia Artikel Zentralrat der Konfessionsfreien die erforderliche Relevanz zu, weil er ein Verband im Sinne von § 1 Abs 5 Satz 1 Vereinsgesetz 2002 ist, eine überregionale Bedeutung hat und bereits mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat.

Es ist in vieler Hinsicht problematisch, wenn sich der Verein als Interessenvertretung der Konfessionsfreien sieht. Selbst wenn man den im Abschnitt Bevölkerungsgruppe angestellten Überlegungen folgt, kann man daraus kein Vertretungsrecht ableiten.

Bei jeder Wahl gibt es den Pool der Nichtwähler. Seine Zusammensetzung wird verschiedentlich statistisch errechnet. Das hat aber auf die Mandatsverteilung keinen Einfluss. Die Stärke einer Partei bestimmt sich nach der Zahl ihrer Wähler und nicht danach, wer gesinnungsmäßig zu ihrer Klientel gehört.
Aufgrund der österreichischen Verfassung hat jeder Einzelne sein Selbstbestimmungsrecht. Wer glaubt, ungefragt in dieses eingreifen zu müssen oder zu können, entmündigt den so Bevormundeten.
In der österreichischen Rechtsordnung gibt es den Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag. Hier geht es aber nicht um eine sachenrechtliche oder schuldrechtliche Frage, sondern um eine Frage der Selbstbestimmung.
Bei den Vertretungsrechten von Weltanschauungsgemeinschaften ist zwischen der institutionellen Vertretung und der persönlichen Vertretung zu unterscheiden. Die institutionelle Vertretung hat mit letzter nichts zu tun. Die katholische Kirche tritt als Institution für das Verbot der Abtreibung ein. Wenn eine Katholikin sich für eine Schwangerschaftsunterbrechung entschieden hat, kann die Kirche rechtlich dagegen nichts unternehmen. Der Zentralrat der Konfessionsfreien kann seine ihm zurechenbaren Mitglieder institutionell vertreten. Seine Stärke richtet sich nach deren Anzahl. Natürlich können seine Statuten vorsehen, dass sich der Verein auch um die nicht organisierten Atheisten und Agnostiker kümmert und sich in seiner Argumentation auf sie beruft. Dennoch kann er ohne Vollmacht für Nichtmitglieder keine Vertretungsrechte behaupten.
Im Jahr 2013 fand das vom Verein unterstützte Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien statt. Es war mit seinen 56.660 Unterstützungserklärungen das derzeit das schlechteste Volksbegehren Österreichs Das spricht doch eine eindeutige Sprache gegen die vom Verein reklamierte Berechtigung, Vertreter der atheistischen und agnostizistischen Religionsfreien zu sein. Mag sein, dass sich ein wesentlicher Teil der österreichischen Religionsfreien auch als religionslos versteht (Siehe Abschnitt Bevölkerungsgruppe). Dafür, dass er sich auch vom Zentralrat der Religionsfreien vertreten wissen will, folgt daraus jedenfalls nicht. Da wäre das Volksbegehren wohl anders verlaufen!

Die im Abschnitt Bevölkerungsgruppe angestellten Berechnungen können richtig oder eine bloße Milchmädchenrechnung sein. Ob sie neutral sind, kann nicht so leicht beurteilt werden. Denn ob solche Berechnungen aufgrund des vorliegenden Zahlenmaterials überhaupt möglich sind, und, wenn ja, in welcher Weise, kann wohl nur ein sachkundiger und erfahrener Statistiker beurteilen. Darum ist die Frage, ob der Artikel in seinen statistischen Aussagen den Wikipediakriterien betreffend der Neutralität entsprechen, offen.

Für nahezu alle im Artikel vorgenommenen Eintragungen fehlt der ausdrückliche Quellennachweis.

Ausnahmen:
2 Medienberichte über die Gründung des Zentralrats der Konfessionsfreien:
Artikel "derstandeard.at"
Bericht humanistischer Pressedienst

Die Vereinsmitglieder (Träger) werden zwar teilweise verlinkt, aber ohne ausdrücklichen Quellennachweis angeführt. Im oben genannten Artikel "derstandard.at" werden die drei mit (*) gekennzeichneten Vereine genannt.

AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich (AG-ATHE)(*)
Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA)(*)
Freidenkerbund Österreichs (FDBÖ)(*)
Giordano Bruno Regionalgruppe Österreich (GBRÖ)
Initiative Religion ist Privatsache (RIP)

Konfessionslos, Religionslos, Konfessionsfrei

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Zur Erklärung der Begriffe Konfessionslos, Religionslos und Konfessionsfrei siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Konfessionslosigkeit#Begriff

Sonstige Details

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Abschnitt Träger des Dachverbands:

Die Bezeichnung "Träger" ist dem Vereinsgesetz fremd. Sie ist wohl durch das Wort "Mitglieder" zu ersetzen. Oder gibt es eine besondere Begründung für diese Wortwahl? Man sollte doch die verba legalia verwenden.
Laut § 1 Abs 5 Satz 2 Vereiunsgesetz 2002 ist ein "Dachverband ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden." Die richtige Bezeichnung lautet gemäß § 1 Abs 5 Satz 1 "Verband".


Vorstand Verweis auf Twitter

Für einen Verein eine eigenartige Kontaktadresse.

Besonderer Hinweis

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Auf die sachliche und korrekte Formulierung der vergleichbaren deutschen Vereinigun wird hingewiesen Koordinierungsrat säkularer Organisationen

Einzelnachweise

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Kategorie:Freireligiöse, freigeistige und Freidenkerbewegung Kategorie:Dachverband Kategorie:Säkular-humanistische Organisation Kategorie:Weltanschaulicher Verein (Österreich) Kategorie:Gegründet 2009 Kategorie:Verein (Wien) Kategorie:Konfessionsfreiheit Kategorie:Atheismus