Es gelten die allgemeinen Richtlinien WP:WSIGA, siehe insbesondere Vorarbeiten und Recherche und Literaturhinweise und Belege. Hinzu kommen politikrelevante Ergänzungen:
- Der Artikel benutzt eine weitgehend neutrale und wertungsfreie Darstellung im Sinne von WP:NPOV und WP:KTF:
- Enthält der Artikel Wertungen, so muss dargestellt werden, dass diese Wertungen nicht vom Autor des Artikels, sondern aus einer zuverlässigen und reputablen Quelle stammen, die nachvollziehbar zu referenzieren ist.
- Artikel, in denen der Autor selbst einen Sachverhalt bewertet und/oder interpretiert, sind kategorisch unenzyklopädisch.
- Werden durch die gewählte Darstellung Zusammenhänge zwischen Einzelaspekten suggeriert, so ist im Zweifelsfall – neben den Einzelaspekten selbst – auch und insbesondere der Sachzusammenhang zu belegen.
- Der Artikel bietet eine Erläuterung der thematischen Bedeutung und eine Einordnung in den Kontext:
- Es reicht nicht aus, dass ein Artikel einen Artikelgegenstand bis ins Genaueste beschreibt. Viel wichtiger ist es herauszustellen, warum dieses Thema wichtig und damit relevant im enzyklopädischen Sinne ist.
- Der Artikelinhalt ist durch die durchgängige Verwendung und sorgfältige Referenzierung nachvollziehbarer, zuverlässiger, überprüfbarer und möglichst unabhängiger Quellen belegt (WP:QA). Daher sind grundsätzlich wissenschaftliche Publikationen, insbesondere Standardwerke und Review-Artikel, die für das Fachgebiet des jeweiligen Lemmas relevant sind, zu bevorzugen.
- Der politische Kontext bzw. der politischen Prozess, der zu einer jeweiligen politischen Entscheidung geführt hat, ist anzugeben. Insbesondere sind Koalitionsverträge, Volksbegehren, ggf. auch Parteiprogramme großer Parteien oder Erklärungen von Verbänden, die mediale Aufmerksamkeit erlangt haben, dazu geeignet, den politischen Prozess darzustellen. Gesetzesänderungspläne seitens der Regierung sollten im betreffenden Artikel mit dargestellt werden.
- Soweit möglich ist die Situation in mehreren Ländern darzustellen. Eine Deutschland-, Schweiz- oder Österreichlastigkeit sollte möglichst vermieden werden. Gegebenenfalls kann ein Übersichtsartikel geschaffen werden, der im jeweiligen Abschnitt auf den Hauptartikel für den betreffenden Staat verlinkt. Es dabei sollte soweit möglich auch auf thematisch relevante europäische Richtlinien und Verordnungen hingewiesen werden.
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