Der Begriff "Doppeljude"

Der Begriff "Doppeljude" wurde während der nationalsozialistischen Ära verwendet und bezieht sich auf eine Person, die jüdische Vorfahren hat und gleichzeitig zum Christentum konvertiert ist. Diese Personen wurden von den Nationalsozialisten als "jüdisch" betrachtet und entsprechend diskriminiert und verfolgt, obwohl sie formal dem Christentum angehörten. Der Begriff "Doppeljude" bezieht sich darauf, dass diese Personen sowohl von der jüdischen Gemeinschaft als auch von der christlichen Gemeinschaft als jüdisch betrachtet wurden.