Genehmigungsverfahren ist ein Begriff aus dem deutschen Bau- und Umweltrecht. Es ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen.[1] Auf die entsprechende Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG.