Russisches Reich (russ. ..., wiss. Transliteration Rossijskoe Carstvo) bezeichnet den politischen Machtbereich der russischen Herrscher. Die Bezeichnung Russisches Reich findet Verwendung für die Erinnerung und als Programmatik für die Wiederherstellung des Land der Rus. Eine Staatsbevölkerung oder -territorium wird mit dem Terminus nicht einbezogen, bezeichnet also nicht die russischen Staatsformen dieser Zeit. Der Begriff findet seit Übernahme des byzantinischen Reichsidee ab dem 15. Jahrhundert bis 1917 weitreichende Verwendung.

Der Begriff erfuhr im Verlauf der Russischen Geschichte einen inhaltlichen Entwicklungsprozess: ausgehend von der Russkaja zemlja, (Russisches Land) ab den 10. Jahrhundert, entwickelte sich im orthodox geprägten Teil des Slawentums die Idee einer Nachfolgeschaft des Byzantinischen Kaisertums. Die Herrscher des expandierenden Großfürstentums Moskau griffen diese Ideologie von Moskau als dritten Rom und der Nachfolgerschaft von Konstantinopel auf. Mit der feierlichen Übernahme des Zarentitels durch Iwan IV. fand die Bezeichnung Rossijskoe Carstvo (Russisches Reich) bis 1917 hindurch breite Verwendung. Die Rangerhöhung Peters I. 1721 zum Kaiser und die Umbennenung der offiziellen Statsbezeichnung in Vserossijskaja imperija änderte nichts an der Bedeutung und Aussagegehaltes des Begriffs Russisches Reich.

In Abgrenzung zum unscharfen Begriff Rossijskoe Carstvo fand ab dem 17. Jahrhundert die Bezeichnung gosudarstvo (Herrschaft) zunehmende Verwendung, das die Begriffe zemlja und carstvo zusammenführte. Die Staatsformen Zarentum Russland und das Kaiserreich Russland werden mit dem Begriff gosudarstvo im Gegensatz zur Begrifflichkeit carstvo hinreichend abgedeckt und hat für die russischen Staatsformen nach 1917 bis heute Gültigkeit.[1]

Begriffsunklarheiten

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Vereinzelt wird in der deutschen Literatur die Kiewer Rus, das Moskauer Reich als auch das Russische Kaiserreich als Russisches Reich bezeichnet.

Die altrussische Rechts- und Sozialterminologie weißt infolge der fehlenden Rezeption des römisch weltlichen Rechts keine eigenen Definition auf. Infolge des zum Teil isolierten Verlaufs der russischen Geschichte stehen nur in seltenen Fällen adäquate Übersetzungen in den westeuropäischen Sprachen zur Verfügung. Der Gebrauch der westeuropäischen Terminologie für Reich, als Kaiserreich führt zu einer ungenauen oberflächlichen Beschreibung. Dennoch kam es im 19. Jahrhundert zu einer nicht quellengerechten Begriffssprache, die zu einem überkommenden Begriffsapparat in der deutschen Literatur führte.[2]

Russkaja zemlja - Russisches Land

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Die ungefähre Ausdehnung der Kiewer Rus um 1000 n. Chr.

Die Begriffswelt des Staatlichen wird bei den orthodoxen Slawen durch einige wenige Wortfamilien bestritten, die im wesentlichen schon in der ältesten Form vertreten sind, in Form schriftlicher Fixierungen des Altkirchenslawischen.[3]

Der allgemeinste und wohl auch älteste slawische Ausdruck für einen im Raum verwirklichten Zusammenschluss von Menschen ist „zemlja“, zu deutsch Land. Die Rus oder das Land der Rus, das russische Land (russkaja zemlja), beides gleichzeitig und gleichhäufig im gebrauch, beides sowohl auf das Land wie auf seine Bewohner beziehbar, sind für die Periode des Kiewer Staates (10.-12. Jahrhundert) überhaupt die einzigen Bezeichnungen für die Gesamtheit der vom Kiever Großfürsten abhängigen und überwiegend von Ostslawen besiedelten Landschaften. Mir diesen beiden Begriffen wird aus Historikersicht die ersten Ansätze eines Staatsbewusstseins, eines Reichsgedankens gesehen. Der Begriff „russisches Land“ überdauerte die Auflösung des Kiever Reiches und die Periode politischer Zersplitterung und tartarischer Fremdherrschaft als Zielbild des geeinten und befreiten „ganzen russischen Landes“ (vsja russkaja zemlja) mit patriotischen Gefühlswerten aufgeladen, die ihm ein Fortdauern bis in die Gegenwart sicherten.[4]

In Ausdrücken wie russisches Land (russkaja zemlja) verbindet sich das geografische Element mit einem ethnografischen; darin kann der Vorgang einer Politisierung festgestellt werden, aber Gebrauch und Abgrenzung des Terminus bleiben stets schwankend und unbestimmt. Bedeutungsmäßig schwingen immer die Nuancierungen von Landschaft, Heimat und die eines romantischen Patriotismus stark mit. Soweit dem Begriff Land (zemlja) politischer Gehalt innewohnt oder in ihn hineingelegt wird, ist jedenfalls mehr die föderative und ständische Seite des Politischen gemeint, der Gennossenschaftsstaat, niemals der zentralisierte Herrschaftsstaat.[5] Die übrigen Begriffe des politisch-staatlichen Zusammenschlusses stehen bei den orthodoxen Slawen sprachlich und auch sachlich mit der Person des Herrschers, seiner Macht und deren Ausübung in Verbindung.[6]

Die Waräger, welche die Dynastie der Kiwer Fürsten stellten, bezeichneten sich selbst als „knjaz“, eine Entlehnung aus dem Germansichen aus urslawische-gotischer Zeit. Die Herrschaft des Fürsten, seine Regierung, gelegentlich auch sein Machtbereich im territorialen Sinn wird als knjaženie bezeichnet. [7]Mit dem Zerfall des Kiever Reiches in zahlreiche Fürstentümer schwand natürlich die Aussicht, für die Gesamtheit des „russischen Landes“ einen allgemein anerkannten Staatsbegriff zu gewinnen. Die führende Stellung des Kiever Fürsten beruhte auf den Seniorat und kam in dem Titel „Großfürst“ (velikij knjaz') zum Ausdruck. Das Kiever Großfürstentum (veliko knjazenie) im 12. Jahrhundert ist eine dynastisch-genealogische Funktion von geringer politischer Wirksamkeit gewesen, aber weder ein Territorium noch ein Staat.[8]

Die reale Macht konzentrierte sich in nden neu entstehenden Teilfürstentümern, die jedoch zunächst ohne Ausnahme von Fürsten (knjazi) aus dem Geschlecht der Rjuriks regiert wurden. Großfürstenwürde und Großfürstentitel blieben auch während der Tartartenherrschaft erhalten. Das Großfürstnetum wanderte von Kiew nach Vladimir und von dort nach Moskau. Es blieb in der Theorie noch lange an das Seniorat gebunden wenn auch nicht mehr innerhalb der unünbershebar gewordenen Sippe der Rurikiden, so doch innerhalbe der einzelnen Familienzweige. Praktisch ging man allerdings mehr und mehr zum Prinzip der Primogenitur (Vatererbe) über, nicht nur in Moskau, sondern auch in den anderen Großfürstentümern, die sich im 14. und 15. Jahrhundert gebildet hatten. Eine entscheidende Wendung trat erst ein, als einem dieser Großfürstentümer, dem moskauischen, gelang auf dem Wege realen Machtgewins in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts alle anderen Konkurrenten auszuschalten und dadurch die Begriffe „russisches Land“ und „Vatererbe des Moskauer Großfürsten“ in bedeutendem Maße zur Deckung zu bringen. Damit war ein Zustand erreicht, dem die politische und staatliche Begriffswelt des Großfürstentums nur noch unvollkommen genügen konnte. Es ergab sich (wie bei den Bulgaren und Serben) das Streben nach einer letzten Rangerhöhung, und Moskau hat es durch die Übernahme der byzantinische Kaiser- und Reichsidee erfüllt.

Rossijskoe Carstvo - Russisches Reich

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Die Übernahme des politischen Erbes von Byzanz vollzog sich ebenso in Serbien Bulgarien. Der Zeitraum liegt in den einzelnen Fällen weit auseinander, für Bulgarien im 10., für Serbien im 14. und für das Moskauer Russland im 15. Jahrhundert.[9] Ebenso findet die Übernahme jeweils unter ganz verschiedenen Voraussetzungen statt. Die Entstehung und Verwendung der Begriffe „Reich“ ist bei den Slawen nicht an politische Vorgänge gebunden gewesen. Es gab sie lange vorher, nicht nur, weil man ihrer für die Übersetzung des Neuen Testaments bedurfte, sondern auuch deshalb, weil die eindrucksvolle nachbarliche Wirklichkeit des oströmischen Imperiums im slawischen nicht ohne Namen bleiben konnte. Es war aber dennoch etwas neues, wenn die Russen ihr eigenes politisches Gemeinswesen zumindest der Idee nach die Stelle des Reiches (cěsarьstvo, carstvo) einnahm.

Das Moskauer Fürstentum unterstand der vom Kaiser in Konstantinopel beherrschten Ökumene, nicht in staatsrechtlicher, aber in geistlich-kirchlicher Bindung. Die Übernahme des Cesarentitels durch das Bulgarische Reich als auch das Serbische Reich entsprang zunächst das Bedürnfnis nach Erhöhung des nationalen Ansehens. Die Titel „Kaiser der Bulgaren“ beziehungsweise „Kaiser der Serben“ oder „Kaiser der Griechen“ bedeuteten aber auch den ideellen Anspruch auf die Weltherrschaft. Die dadurch ausgelöste beträchtliche Machterweiterung des slawischen Fürsten auf Kosten byzantinischen Gebiete rief den bitteren Widerstand der Griechen wach, und führte schließlich weder bei den Bulgaren noch bei den Serben zur wirklichen und vollständigen Realisierung, das heißt zur Eroberung und dauerhaften Inbesitznahme von Konstantinopel, der Kaiserstadt.

Was aus den mißglückten Versuchen zur Übernahme der Kaiserkrone und Weltherrschaft der Bulgaren und Serben entstand, war eine politisch-ideelle Tradition des Reichsgedankens bei den Slawen. Das serbische Kaisertum und der Traum nach nationaler Größe und Herrlichkeit sank 1355 mit seinem Begründer Stefan Dušan ins Grab, bei den Bulgaren hielt sich die Idee bis ins 14. Jahrhundert mit den nationalen Aufstieg im zweiten bulgarischen Reich der Aseniden. Im fernen russischen Nord-Osten dagegen entfaltete sich diese Idee zu eindruckvoller und nachhaltiger Größe.

 
Zweisprachige Unionsbulle von 1439 mit Unterschrift und Goldbulle des byzantinischen Kaisers. Auf dem Konzil stimmte der gegen die Osmanen in schwerer Bedrängnis stehende Byzantinische Kaiser weitreichenden römisch-katholischen Forderungen zu

Die Vorgänge die zur Übernahme des byzantinischen Reichsgedankens durch Moskau führten waren:

  • Der „Verrat“ der Griechen an der Orthodoxie auf dem Unionskonzil in Florenz 1431-1445
  • Das Ende des Byzantinischen Reiches durch die Eroberung von Konstantinopel 1453
  • Der Aufstieg Moskaus zur unbestrittenen Alleinherrschaft im russischen Nord-Osten
  • Der Einfluss der bulgarischen Reichstradition auf das moskowitische Reichsdenken

Der Begriff des „Reiches“ (carstvo) war den Ostslawen aus der Bibel bekannt, sei es als Himmlisches Reich (carstvo nєbesnoe) oder als Reich des römischen Kaisers. Dazu bezeichnete Carstvo die vom Kaiser in Konstantinopel behrrschte Ökumene, der Moskau unterstand. Carstvo bedeutete die Herrschaft und den Herrschaftsbereich eines mächtigen, über andere Fürsten erhabenen, mit Weltherrschaftsanspruch auftretenden Herrschers.[10] In religiöser Beziehung war dieser Begriff für die Russen neutral, er wurden ohne Bedenken auch auf den Tartarenchan und sein Reich der Goldenen Horde angewendet. Ein Vorgang der vom echten byzantinischen Reichsgedanken her, der ja ein christliches Weltreich meinte, undenkbar gewesen wäre. Mit der feierlichen Krönung Iwans IV, zum Zaren im Jahr 1547 kam eine jahrztenhntelange Entwicklung zum Abschluss. Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrunderts wird das „cartstvo“ der Moskauer Herrscher zur gängigen Bezeichnung der Zarenherrschaft, wie des Zarenreiches. Dieser neue Herrschafts- und Reichsbegriff, der an die Stelle des älteren Großfürstentums (velikoe knjazenie) tritt, ist kaum schärfer profiliert und verbindlicher. Es ist bezeichnend, dass er viel häufiger in der Form „russisches Reich“ (rossijskoe carstvo) auftritt als die Bezeichnung „Moskauer Reich“ (moskovskoe carstvo).[11] Dies bedeuted eine Reminiszenz an das alte Reich der Rus' und ein Programm für dessen Wiederverwirklichung. Dies steht der faktischen politischen Wirklichkeit entgegen, und das obwohl carstvo gelegentlich auch direkt die Stadt Moskau bedeuten kann, das Reich des Zaren also das die Stadt des Zaren symbolisiert.

Die bisherigen Begriffe „Russisches Land“ und „Russisches Reich“ stehen jetzt umfangmäßig auf einer Stufe. Beide werden sie als umfassend bezeichnet. Beide Ausdrücke meinen dieselbe Idee des großem gemeinsamen Ganzen, aber jeweils auf einer anderen Ebene. „Russkaja zemlja“ - das ist das Land und Volk der Russen (Ostslawen), „Rossijskoe carstvo“ - das ist das Reich, verkörpert im autokratischen Herrscher.[12]

Rossijskaja Imperija - Allrussisches Reich

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Faktoren die zu der Änderung der Selbstbezeichnung führten:

  • Imperiale Expansion und zunehmender multiethnischer Charakter
  • Äußere Anpassung an westliche-lateinische Standards
  • Fortführung des Erbes der Kiewer Rus' unter Führung der Großrussen und Einbeziehung der Kleinrussen und Beolrussen

- durch Jahrhundertelange Expansion Entstehung eines Vielvölkerreiches

- große ethnische, konfessionelle, kulturelle Vielfalt

- fremde nichtorthodoxe, nichtrussische Kulturen blieben im Rahmen des Russischen Reiches ehralten

- Als Klammer dieses Konglomerats diente die Loyalität zum Zaren und seiner Dynastie

- Beginn des Russischen Imperiums ab etwa 1552, mit der eroberung von Kazaň, erstmas nichtsrussisches Gebiet inkorportiert.

- Imperium: gewaltsame Ausdehung der Herrschaft über ein bis dahin politisch selbständiges Gebilde mit einer nach Sprache, Religion, und Geschichte fremden Bevölkerung

- Im 16. und 17. Jahhrundert war das Hauptinteresse in der russischen Außenpolitik auf die Wiedergewinnung der litauischen Rus gerichtet, die

- mit der Eingliederung der Weißrussen und Kleinrussen im 17. Jahrhundert ihren Abschluss fand. Das durch die Eroberung der Gebiete der litauischen Rus, vergrößerte Russische Reich sollte unter eigener Führung die „großrussische“ Nation mit den beiden ostslavischen Ethnien der Weiß- und Kleinrussen zu einer einzigen „russischen“, der „allrussischen bezeichneten Nation vereint sein.

- Dies sollte auch durch eine Erweiterung der Titualrbezeichnung des Russischen Staates ausgerdrückt werden um die gemeinsame Fortführung des gemeinsamen Erbe der Kiever Rus’ zu verdeutlichen. [13]

- Die alte Selbstbezeichnung konnte dieses erweiterte Reich nicht mehr vollständig abdecken.

- Unter Peter dem Großen löste sich zu Beginn des 18. Jahhrunderts Russland endgültig von der traditionellen Selbstbezeichnung Rus. Peter wollte sein Reich nach westeuropäischen Vorbild neu ordnen. Dazu griff er auf den schon im Mittelalter in Konstantinopel verwendeten Terminus Rossia zurück.

- Der Anlasse war also die Bestrebung einer Rangangleichung nach westlichen, lateinischen Standards.

- "Rossijskaja Imperija" wurde ab 1721 zur offiziellen Selbstbezeichnung des russischen Staates und löste den Begriff carstvo und gosudarstvo (Staat) ab. Damit verfügte man nun über die terminologische Möglichkeite, dem multiethnischen Charakter des Russischen Reiches in dessen Selbstbezeichnung als Russisches bzw. Russländisches Kaiserreich Rechnung zu tragen und sämtliche Untertanen des Kaisers unabhängig von Sprache und religion in das Staatsvolk zu integrieren. (Diese multiethnische Ausdeutung des Begriffs russländisch übernahm 1918 auch die sowjetische RSFSR und als deren Nachfolgestat seit 1992 die Russländische Föderation.

- Die deutschen Bezeichnungen „russisch“ und „russländisch“ entsprechen den russischen Begriffen russkij und russijskij. Während „russisch“, abgeleitet vom Begriff der Rus’, schon früh in den Titel des Herrschers übernommen wurde entstand das Adjektiv „russländisch“ erst im Zusammenhang mit der Bildung eines Vielvölkerreiches. Das Petrinische Reich wurde bewusst nicht als „russisches“ (russkaja), sondern übernational als „Russländisches Imperium“ (Rossijskaja imperija) bezeichnet. Analog dazu heißt der heutige Staat „Russländische Föderation“ (Rossijskaja und nicht Russkaja Federacija). Russländisch wird im Sprachgebrauch nur dann verwendet, wenn der übernationale Charakter des Reiches betont werden soll.

- Imperium steht hier für Überstaat, als der Staat über den Staaten, damit Erweiterung des Reichsgedankens ins Multinationale.

- Diese Erweiterung war weder von Zar Iwan IV. bewusst angezielt, als er sich zum Zaren Krönen ließ, noch, als Peter I. 1721 den Imperatorentitel annahm. Es ging beide Male um eine Rangerhöhung, eine Rangangleichung dem Westen gegenüber, nicht so sehr an das zu schaffende oder noch zu schaffende Imperium.

- Die Auffassung Die Auffassung dass das russische Kaisertum etwas völlig neues und eine entscheidende Ablehnung der byzantinishcen Tradition darstellte, muss als widerlegt gelten. Die petrinische Kaiseridee war in hohem Maße byzantinischen Traditionen verpflichtet und stellte die Fortführung der Idee des Russsichen Reiches dar.

Literatur

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  • Günther Stökl: Die Begriffe Reich, Herrschaft und Staat bei den dorthodoxen Slawen, in: Günther Stökl: Der russische Staat in Mittelalter und früher Neuzeit. Ausgew. Aufsätze, Wiesbaden, 1981
  • Hans-Joachim Torke: Die staatsbedingte Gesellschaft im Moskauer Reich, Leiden, 1974

Einzelnachweise

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  1. Günther Stökl, S. 84
  2. Hans-Joachim Torke: Die staatsbedingte Gesellschaft im Moskauer Reich, Leiden, 1974, S. 2
  3. Günther Stökl, S. 74
  4. Günther Stökl, S. 75
  5. Günther Stökl, S. 76
  6. Günther Stökl, S. 77
  7. Günther Stökl, S. 78
  8. Günther Stökl, S. 79
  9. Günther Stökl, S. 80
  10. Günther Stökl, S. 80
  11. "Die Belegstellen sind hierzu zahllos" in: Günther Stökl, S. 81
  12. Günther Stökl, S. 82
  13. Ricarda Vulpius: Nationalisierung der Religion: Russifizierungspolitik und ukrainische Nationsbildung (1860-1920), Wiesbaden 2005, S. 15