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In der Rinderproduktion beschreibt die freiwillige Wartezeit einen vom Rinderbetrieb individuell festgelegten Zeitraum, in der die Kuh nach der Abkalbung nicht besamt werden darf. In der Regel liegt sie zwischen 50 und 70 Tagen. Zusammen mit der unfreiwilligen Wartezeit ergibt sich die Rastzeit, jener Zeitraum zwischen der Abkalbung und der ersten Besamung.
Kategorie:Rinderzucht
Kategorie:Reproduktionsmedizin bei Tieren
Kategorie:Biologischer Zeitraum